Habilitation
Die Habilitation ist ein Nachweis der besonderen Befähigung zur Forschung und zur eigenständigen Lehre in einem Fachgebiet. Mit der Habilitation wird die Lehrbefugnis zuerkannt und die Befugnis eingeräumt, den Zusatz "habil." zum Doktorgrad zu führen.
Zur Beachtung:
Die Mitarbeiterinnen im Promotionsamt und der Promotionsausschuss sind auch wichtige Ansprechpartner für alle Fragen rund um die Habilitation.
Nachfolgend finden Sie wichtige Dokumente und Informationen zur Habilitation am Bereich Mathematik und Naturwissenschaften: