Bewerbung
Wichtige Hinweise für Bewerber*innen um einen Studienplatz im Approbations-Masterstudiengang, Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie an der TU Dresden
Der erste berufsqualifizierende Hochschulabschluss im Fach Psychologie muss bis zum Beginn des Masterstudiums erreicht sein.
Das Bachelorzeugnis muss entsprechend des Psychotherapeutengesetz (PsychThG; März 2020) bis zum 30.09.2025 vorliegen. Dies ist relevant, damit Sie die Voraussetzungen zur Anmeldung der Approbationsprüfung erfüllen. Dies wird im nächsten Jahr auch in der Auswahlordnung verankert. Zur Bewerbungsfrist reicht es die vorgegebenen 80% der durch den Hochschulabschluss erreichbaren Leistungspunkte nachzuweisen.
Aktuell findet keine Prüfung dieser Voraussetzung durch die TU Dresden statt. Sofern Sie die Approbation erreichen wollen, liegt es in Ihrer Eigenverantwortung zu prüfen, ob Sie die Bachelorleistungen vor Beginn des Masterstudiums erfüllt haben.
Von der üblichen Praxis mit 80-99% Bachelorleistung in den Master zu starten, raten wir ausdrücklich ab.
Informationen zur Bewerbung
Der Approbations-Masterstudiengang Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie an der TU Dresden ist zulassungsbeschränkt. Die Zugangsvoraussetzungen sind in der Studienordnung festgelegt. Nähere Informationen dazu finden Sie unten.
Zugangsvoraussetzungen
- einen ersten in der Bundesrepublik Deutschland anerkannten approbationsordnungskonformen Bachelorabschluss
„Voraussetzung für die Aufnahme des Studiums ist ein erster in Deutschland anerkannter berufsqualifizierender Hochschulabschluss in Psychologie mit einer Schwerpunktsetzung im Bereich Klinische Psychologie und Psychotherapie, der in Aufbau und Inhalt den Vorgaben des ersten Abschnittes eines Studiums nach § 9 PsychThG und § § 8 Nummer 1 PsychThApprO entspricht und für den die nach Landesrecht zuständige Stelle gemäß § 9 Absatz 3 PsychThG die Einhaltung der berufsrechtlichen Voraussetzungen festgestellt hat. Der Nachweis ist durch einen entsprechenden Zeugnisvermerk oder einen Bescheid zu führen.“
- Englischkenntnisse auf dem Niveau B2 des Europäischen Referenzrahmens
„Des Weiteren setzt das Studium Kenntnisse der englischen Sprache auf der Niveaustufe B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) voraus. Der Nachweis erfolgt anhand des Ergebnisses eines international angebotenen Tests (vorzugsweise IELTS: 5,5, TOEFL internetbasiert: 72, UNIcert II), sofern die Bewerberin oder der Bewerber nicht über ein Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife, einer fachgebundenen Fachhochschulreife oder eines Bachelorabschlusses, welches die Fremdsprache Englisch umfasst, verfügt.“
Auswahlkriterien
Aufgrund der hohen Bewerbungszahlen führt die TU Dresden ein Auswahlverfahren der eingegangenen Bewerbungen durch. Die Rangplatzierung ergibt sich aus der Gesamtpunktzahl basierend auf folgenden Kriterien (Auswahlordnung):
- Max. 80 Punkte werden nach der Note im ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss vergeben.
- Max. 20 Punkte werden für die Note im hochschulzugangsberechtigenden Schulabschluss vergeben.
Ihre Bewerbung
- Bearbeiten Sie die Online-Bewerbung im Bewerberportal der TU Dresden.
- Im Falle einer Zulassung, legen Sie Ihrer Bewerbung die ausgefüllte Bescheinigung über den Abschluss und die berufsrechliche Anerkennung des Bachelorstudiengags bei. Die Abgabe dieses Dokumentes ist erst notwendig, wenn Sie den Zulassungsbescheid erhalten.
Hinweis für Studierende mit ausländischem Hochschulabschluss
Der Zugang zu diesem Studiengang ist mit einem berufsqualifizierenden approbationskonformen Hochschulabschluss in Psychologie mit einer Schwerpunktsetzung im Bereich Klinische Psychologie und Psychotherapie, der in Aufbau und Inhalt den Vorgaben des ersten Abschnittes eines Studiums nach § 9 PsychThG und § § 8 Nummer 1 PsychThApprO entspricht und für den die nach Landesrecht zuständige Stelle gemäß § 9 Absatz 3 PsychThG die Einhaltung der berufsrechtlichen Voraussetzungen festgestellt hat, möglich. Die fachspezifischen Zugangsvoraussetzungen sind durch Inhalte des Studiengangs zu erfüllen.
Studieninteressierte, die ihren ersten berufsqualifizierenden Abschluss nicht in Deutschland erworben haben und nicht deutsche Staatsbürger sind, müssen zusätzlich Kenntnisse in Deutsch auf Niveau C2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens vorweisen. Ausgenommen von dieser Nachweispflicht sind Personen, die eine Staatsbürgerschaft aus einem deutschsprachigen Land belegen können oder dort ihren ersten berufsqualifizierenden Abschluss erworben haben.
Das Bewerbungsverfahren ist über UNI ASSIST möglich: https://tu-dresden.de/studium/vor-dem-studium/bewerbung/online-bewerbung/bewerbungsverfahren-ueber-uni-assist