Studienordnung
Auf der Grundlage von § 25 Sächsisches Hochschulgesetz in der Fassung vom 4. 8. 1993 hat der Senat der Technischen Universität Dresden am 9.3.1994 nachstehende Studienordnung für den Studiengang Psychologie der Technischen Universität Dresden beschlossen. Die Studienordnung wurde dem Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst angezeigt.
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- Download der Änderungen der Studienordnung vom 17.11.2005 [Gelöschtes Bild: http://www.psychologie.tu-dresden.de/bilder/pdf.gif Alternativtext: Bildunterschrift: ]
- Änderungen der Studien- und Prüfungsordnung (einschließlich Praktikumsordnung) im Diplomstudiengang Psychologie vom 12.09.1994 (Stand 28.11.2006) [Gelöschtes Bild: http://www.psychologie.tu-dresden.de/bilder/pdf.gif Alternativtext: Bildunterschrift: ]
I. Allgemeine Bestimmungen
[§ 1 Geltungsbereich]
[§ 2 Ziele des Studiums]
[§ 3 Studienvoraussetzungen]
[§ 4 Studienbeginn und Studiendauer]
[§ 5 Gliederung des Studiums]
[§ 6 Lehrveranstaltungen]
[§ 7 Selbststudium, zusätzliches Studienangebot]
[§ 8 Zulassung zu einzelnen Lehrveranstaltungen]
[§ 9 Bestätigung von Studienleistungen]
[§ 10 Studienberatung]
[§ 11 Anerkennung von Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen]
II. Das Grundstudium
[§ 12 Gliederung des Lehrangebotes]
[§ 13 Studieninhalte]
[§ 14 Diplom-Vorprüfung]
III. Das Hauptstudium
[§ 15 Gliederung des Lehrangebotes]
[§ 16 Studieninhalte]
[§ 17 Berufspraktische Tätigkeit und begleitende Lehre]
[§ 18 Diplomarbeit]
[§ 19 Diplomprüfung]
IV. Schlußbestimmungen
Anmerkung: Maskuline Personenbezeichnungen in dieser Ordnung gelten ebenso für Personen weiblichen Geschlechts.
I. Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Geltungsbereich
Diese Studienordnung regelt auf der Grundlage der Diplomprüfungsordnung vom 29.7.1994 Ziele, Inhalte, Aufbau und Gestaltung des Studiums für den Diplomstudiengang Psychologie an der Technischen Universität Dresden.
§ 2 Ziele des Studiums
Der Studierende soll im Verlauf des Studiums Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erwerben, die ihn zur Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit als Diplom-Psychologe befähigen. Zu dieser Tätigkeit gehören sowohl wissenschaftliche Untersuchungen als auch Aufgaben der Diagnostik, Beratung, Psychotherapie und anderer Interventionen im Gesundheits- und Sozialwesen, in der Bildung und Ausbildung, in Verwaltung, Wirtschaft und Industrie.
Durch Mitwirkung an Lehrveranstaltungen, Forschung und praktisch-psychologischer Tätigkeit sollen die Studierenden Kenntnisse und Fertigkeiten erarbeiten, um psychologische Aufgaben zu erkennen, angemessene Lösungsansätze formulieren, sie wissenschaftlich begründet umsetzen sowie Methoden zur Analyse, Überprüfung und Bewertung psychologischer Tätigkeit auswählen oder selbst entwickeln zu können.
Das Grundstudium vermittelt vorwiegend grundlegende theoretische und methodische Kenntnisse sowie eine Orientierung über Forschungsergebnisse. Dieser Abschnitt wird mit einer orientierenden Studieneingangsphase eingeleitet; er ist einerseits nach Prüfungsfächern gegliedert, er enthält andererseits wesentliche Teile der Methodenausbildung sowie fächerübergreifende Veranstaltungen, die in forschungsbezogene, historische, wissenschaftstheoretische und berufliche Aspekte der Psychologie einführen.
Im Hauptstudium werden die erworbenenen Kenntnisse und Fertigkeiten vertieft und erweitert. Dieser Abschnitt soll mit deren Anwendung in den wichtigsten Tätigkeitsfeldern der Psychologie vertraut machen. Hierzu ist auch eine berufspraktische Tätigkeit in diesen Abschnitt eingeordnet. Ferner soll hier die Befähigung zu psychologischer Forschung gefördert werden.
Die Diplomarbeit, die im allgemeinen eine empirische Untersuchung einschließt, soll die Beherrschung der fachspezifischen Methodik ausweisen.
Theorien und Methoden der Psychologie werden von anderen Wissenschaften beeinflußt: praktische psychologische Aufgaben setzen häufig interdisziplinäre Kooperation voraus. Diese Umstände fordern, zusammen mit psychologischen Erfordernissen, daß sich die Studierenden auch mathematische, naturwissenschaftliche und medizinische Kenntnisse erarbeiten und eine Orientierung in der Philosophie und in den Wirtschafts- und Sozialwissenschaften erwerben.
§ 3 Studienvoraussetzungen
Voraussetzung für das Psychologiestudium ist der Nachweis der allgemeinen Hochschulreife oder ein durch Rechtsvorschrift oder von der zuständigen staatlichen Stelle als gleichwertig anerkanntes Zeugnis. Eine praktische Tätigkeit, die Erfahrung in möglichen Arbeitsbereichen von Psychologen (z. B. in Kliniken, Heimen oder Industriebetrieben) vermittelt, wird nicht als Vorbedingung gefordert, kann aber das Studium fördern. Es werden hinreichende Kenntnisse in mathematischen und naturwissenschaftlichen Denk- und Arbeitsweisen sowie Grundkenntnisse der englischen Sprache erwartet. Fehlen diese Erfordernisse, so tritt zu den regulären Anforderungen der ersten Semester eine erhebliche zusätzliche Belastung durch den Erwerb der genannten Kenntnisse hinzu.
§ 4 Studienbeginn und Studiendauer
Die Zulassung zum Psychologiestudium erfolgt nur zum Wintersemester. Das Lehrangebot im Studiengang ist so organisiert, daß das Studium - einschließlich der Diplomprüfung - in neun Semestern abgeschlossen werden kann. Hierin ist die berufspraktische Tätigkeit, im Regelfall ein Praxishalbjahr, nicht eingeschlossen.
§ 5 Gliederung des Studiums
Das Studium gliedert sich in zwei Abschnitte: Der erste Studienabschnitt von vier Semestern (Grundstudium) wird mit der Diplom-Vorprüfung abgeschlossen.
Der zweite Studienabschnitt (Hauptstudium) wird nach weiteren fünf Semestern mit der Diplomprüfung beendet. Hinzu kommt eine berufspraktische Tätigkeit. Der Student soll während des gesamten Studiums an Lehrveranstaltungen
im Umfang von 160 Semesterwochenstunden teilnehmen. Hiervon entfallen auf den ersten Studienabschnitt 80 und auf den zweiten Abschnitt 80 Semesterwochenstunden.
§ 6 Lehrveranstaltungen
Es werden folgende Formen von Lehrveranstaltungen angeboten:
Vorlesungen mit unbegrenzter Teilnehmerzahl dienen der Vermittlung eines Überblicks über die Probleme, Arbeitsweisen und Ergebnisse eines Teilbereiches der Psychologie. Sie sollen die Verbindung dieses Bereiches mit weiteren psychologischen und außerpsychologischen Forschungsfeldern deutlich machen und somit eine Orientierung für nachfolgende enger spezialisierte Lehrangebote bieten. Der Nachweis eigenständiger Studienleistungen ist im Rahmen von Vorlesungen im allgemeinen
nicht möglich.
Seminare (im ersten Studienabschnitt nicht mehr als 30 und im zweiten Studienabschnitt nicht mehr als 20 Teilnehmer) dienen der exemplarischen Einarbeitung in Theorien und Methoden der Psychologie anhand überschaubarer Themenbereiche. Sie setzen in der Regel eine aktive Mitarbeit der Teilnehmer an der Erarbeitung des Stoffes - häufig in Form von Referaten über ein Teilthema - voraus. In Seminaren wird zugleich die Aufarbeitung, das schriftliche Referieren und der mündliche Vortrag psychologischer Probleme und Befunde geübt.
Übungen dienen vor allem dem Erwerb methodischer Fertigkeiten, die hier vermittelt und geübt werden. Sie finden in Gruppen mit 30 bis maximal 60 Teilnehmern statt.
Praktika (mit max. 15 Teilnehmern) dienen ebenso wie Übungen dem Erwerb fachlicher Fertigkeiten. Sie verlangen indessen in erhöhtem Maß eine Eigentätigkeit der Teilnehmer. In den Praktika vor der Diplom-Vorprüfung (z. B. im Empiriepraktikum und im Beobachtungspraktikum) sind Aufgaben unter Anleitung so zu bearbeiten, daß dabei der Umgang mit psychologischer
Forschungsmethodik geübt wird. Im zweiten Studienabschnitt soll der Studierende Verfahren der Gesprächsführung, der Gewinnung und Auswertung diagnostischer Informationen oder der Erstellung von Gutachten üben und dabei konkrete Entscheidungen unter kontrollierbaren Bedingungen treffen.
Die Studierenden fertigen Berichte über Aufgabenbearbeitung und Ergebnisse. Fallseminare des zweiten Studienabschnitts dienen einer Anleitung bei der Bearbeitung anwendungsbezogener Fragestellungen. Hierzu gehören Trainings in diagnostischen, beratenden oder therapeutischen Situationen. Aufgrund der Notwendigkeit intensiver Betreuung bei dieser Art von Erfahrungsbildung sollen Fallseminare in Gruppen mit höchstens je fünf Studierenden durchgeführt werden.
Exkursionen haben die Aufgabe, Anschauung und Orientierung in wichtigen Arbeitsbereichen praktisch tätiger Psychologen zu ermöglichen und realistische Vorstellungen über praktischpsychologische Arbeitsweisen zu vermitteln.
Studienprojekte sind praktikumsähnliche Veranstaltungen, deren Aufgaben einem konkreten Forschungs- oder Anwendungszusammenhang zugeordnet sind. Sie laufen in der Regel über zwei Semester. Für Projekte werden 15 Teilnehmer vorgesehen.
§ 7 Selbststudium, zusätzliches Studienangebot
Der Besuch der vorgeschriebenen und empfohlenen Lehrveranstaltungen kann nur ein Grundwissen vermitteln. Eine selbständige Vor- und Nachbereitung durch Literaturstudium, Diskussion in Studentengruppen sowie Üben und Vertiefen des Stoffes anhand von Themenschwerpunkten wird empfohlen. Wird die Teilnahme an Lehrveranstaltungen durch Selbststudium
ersetzt, so sollte eine Kontrolle des eigenen Kenntnisstandes durch Referate, Klausuren usw. gesucht werden.
Das Studium der Psychologie verlangt ein Verständnis der Arbeitsweisen von Nachbarwissenschaften. Den Studierenden wird empfohlen, Lehrangebote von Nachbardisziplinen, wie z. B. Philosophie, Biologie, Soziologie, Linguistik, Informatik usw. zur Erweiterung ihrer fachlichen und beruflichen Qualifikation zu nutzen.
§ 8 Zulassung zu einzelnen Lehrveranstaltungen
Die Teilnahme an Lehrveranstaltungen kann vom Nachweis spezifischer Voraussetzungen abhängig gemacht werden. Diese Studienordnung sieht in einigen Fällen solche Voraussetzungen vor.
Der Besuch von Lehrveranstaltungen, die für das Hauptstudium angekündigt werden, setzt im allgemeinen die Diplom-Vorprüfung in Psychologie voraus.
§ 9 Bestätigung von Studienleistungen
Der Nachweis erfolgreicher Teilnahme an einer Lehrveranstaltung gemäß §§ 9 und 17 der Prüfungsordnung setzt eine im allgemeinen schriftliche Eigenleistung des Studierenden voraus. Solche Leistungen können in einem schriftlichen Referat, einer Klausur oder einem Arbeitsbericht bestehen. Art, Umfang und Form der jeweiligen Leistungsnachweise werden vor Beginn der Lehrveranstaltung bekanntgegeben. Gruppenleistungen sind zugelassen, sofern der Beitrag jedes Gruppenmitgliedes erkennbar ist.
§ 10 Studienberatung
Die Studienfachberatung soll die individuelle Studiengestaltung unterstützen (z. B. durch Besprechung der Auswahl von Lehrveranstaltungen, in denen Referate übernommen werden, oder der Wahl einer forschungsorientierten Vertiefung im Hauptstudium).
Die Studienfachberatung soll vom Studierenden zu Beginn des Studiums oder bei der Wahl von Wahlpflichtfächern in Anspruch genommen werden; ferner soll sie bei Planung eines Studiums im Ausland und nach nicht bestandenen Prüfungen Unterstützung geben. Für nicht fachspezifische Studienprobleme stehen darüber hinaus die Zentrale Studienberatung der Universität, für persönliche Schwierigkeiten die Studentenberatung zur Verfügung.
§ 11 Anerkennung von Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen
Die Anerkennung von Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen regelt § 7 der Prüfungsordnung.
II. Das Grundstudium
§ 12 Gliederung des Lehrangebotes
Das Grundstudium umfaßt das Studium nachstehender Fächer mit folgendem Stundenumfang:
- Allgemeine Psychologie I SWS:7 S:2 Ü:1
- Allgemeine Psychologie II SWS:7 S:2 Ü:1
- Entwicklungspsychologie SWS:7 S:3
- Differentielle u. Persönlichkeitspsychologie SWS:7 S:2 Ü:1
- Sozialpsychologie SWS:7 S:4
- Biopsychologie SWS:7 Ü:1 P:2
- Methodenlehre SWS:12 S:2 Ü:2
- Einführung in die Psychologie SWS:2
- Empiriepraktikum SWS:8 P:8
- Beobachtungspraktikum SWS:4 P:4
- Wissenschaftstheorie und Geschichte der Psychologie SWS:3 S:1
- Berufserkundung SWS:1 S:1
- Fremdsprache *) SWS:4 Ü:4
- Studium generale SWS:4 S:2
______
Gesamt SWS: 80
*) Angestrebt wird die Beherrschung einer modernen Fremdsprache, wobei Englisch den Vorrang haben sollte, in einem Grade, daß Fachliteratur aufgearbeitet werden kann und eine Konversation möglich ist. Die Sprachausbildung kann - über die geforderten vier SWS hinaus - im Grund- und Hauptstudium mit insgesamt zehn SWS belegt werden.
Darüber hinaus sind Lehrangebote aus Nachbardisziplinen zu nutzen. Die Empfehlungen der Fachrichtung Psychologie betreffen für diesen Studienabschnitt:
- Mathematik f. Psychologen 4 SWS
- Es wird fakultativ eine "Einführung in die Rechnernutzung" angeboten, wodurch die Nutzung moderner Computertechnik während des Studiums und in der späteren beruflichen Tätigkeit erleichtert werden soll.
S = Seminar; Ü = Übung; P = Praktikum
§ 13 Studieninhalte
1. Studieneingangsphase: Eine Orientierungswoche für Studienanfänger wird jeweils in der ersten Woche des Wintersemesters angeboten. Sie macht die Studierenden mit den Studienbedingungen und der Ausbildungsstätte vertraut. Die Gliederung des Grundstudiums und die Arbeitsweisen im Studium werden für die einzelnen Fächer erläutert. Ihr folgt eine Einführungsveranstaltung in die Psychologie.
2. Allgemeine Psychologie: Die Allgemeine Psychologie erforscht generelle psychische Strukturen und Funktionen. Ihre Aufgabe ist die Vermittlung zwischen psychologischen Einzeldisziplinen. Ihr sind Lehrveranstaltungen über Funktionsbereiche wie Wahrnehmung, Lernen, Denken, Gedächtnis, Sprache, Motivation, Emotion, Handeln, Psychomotorik usw. zugeordnet. Darüber hinaus werden hier historische und methodologische Bedingungen psychologischer Theorienbildung analysiert. Der Umfang dieses Faches bedingt die Aufteilung in zwei Prüfungsfächer. Zum Fach "Allgemeine Psychologie I" gehören die Themenbereiche Wahrnehmung, Denken und Sprache, zur "Allgemeinen Psychologie II" Lernen, Gedächtnis, Motivation und Emotion.
3. Entwicklungspsychologie: In der Entwicklungspsychologie werden menschliches Erleben und Verhalten unter dem Aspekt ihrer Entstehung und Veränderung behandelt.
Diese Disziplin untersucht vor allem die Eigenarten von Lebensperioden und Übergänge zwischen ihnen. Sie erforscht Prozesse, die Veränderungen erklärbar machen. Die Entwicklungspsychologie schafft wesentliche Grundlagen für die Pädagogische, aber auch für die Klinische Psychologie.
4. Differentielle und Persönlichkeitspsychologie: Dieses Fach umfasst zwei sich ergänzende Ansätze: Die Differentielle
Psychologie ist auf die Erfassung individueller Eigenart ausgerichtet und hebt dabei die unterscheidbaren Aspekte individueller Differenzen hervor. Die Persönlichkeitspsychologie betont die intraindividuellen Zusammenhänge im Handeln und Erleben der Person und interpretiert die Bedingungen der Individualität. Beide Aspekte schaffen wesentliche Voraussetzungen vor allem für psychologische Diagnostik und Intervention sowie die Klinische Psychologie.
5. Sozialpsychologie: Die Sozialpsychologie betrachtet menschliches Erleben und Handeln unter dem Aspekt interaktiver und gesellschaftlicher Bedingtheit. Sie hat hierzu eigene Theorien entwickelt, etwa zur Kleingruppeninteraktion und Einstellungsformierung oder zur Personwahrnehmung und zur Massenkommunikation. Zum Verständnis der auf diese Theorien bezogenen Forschung sind spezielle Methodenkenntnisse notwendig. Die Sozialpsychologie bildet für die Arbeits- und Organisationspsychologie eine wichtige Grundlagendisziplin.
6. Biopsychologie: Aufgabe dieses Faches ist es, dem künftigen Psychologen Grundkenntnisse der physiologischen und genetischen Voraussetzungen psychischer Prozesse zu vermitteln. Das Ziel ist es, Verständnis für neurophysiologische, sinnesphysiologische Prozesse und vegetative Regulationen zu vermitteln. Aus dieser Thematik entwickeln sich Anwendungsgebiete mit eigener Methodik wie etwa der Anthropologie, der Rehabilitationspsychologie oder der Psychophysiologie, für die eine spezifische Ausbildung erforderlich ist.
7. Methodenlehre: Dieses Fach ist für das Studium der Psychologie zentral, weil diese in ihrer Position zwischen Natur- und Sozialwissenschaften in besonderem Maße auf eine Klärung ihrer Erkenntnisstrategien angewiesen ist. Die Einweisung in
experimentelle Forschungsverfahren, in Beobachtungs- und Befragungsmethoden, in Inhaltsanalysen sowie in Techniken der
Untersuchungsplanung sind ein wesentlicher Schwerpunkt. Zusätzlich werden Modelle der Datenerhebung und Datenauswertung erläutert, und es erfolgt eine Einführung in die Theorie psychologischer Erkenntnisgewinnung einschließlich ihrer wissenschaftstheoretischen Fundierung.
8. Beobachtungspraktikum und Empiriepraktikum: Im ersten Studienabschnitt sind ein Beobachtungs- und ein Empiriepraktikum vorgesehen. Im Beobachtungspraktikum sollen anhand konkreter Situationen sowohl die Abhängigkeit der Befunde von der Methode der Beobachtung als auch die Vielfalt der Beobachtungsverfahren (und ihrer Fehlermöglichkeiten) erfahrbar werden. Das Beobachtungspraktikum wird mit wechselndem inhaltlichem Bezug, also z. B. einmal im Rahmen der Entwicklungspsychologie, ein anderes Mal in der Sozialpsychologie angeboten. Das Empiriepraktikum vermittelt Erfahrungen und Fertigkeiten in experimentellen und quasiexperimentellen Verfahrensweisen. Die Teilnahme an Lehrveranstaltungen zur Versuchsplanung und über Quantitative Verfahren ist Voraussetzung für eine erfolgreiche Mitarbeit in diesem Praktikum.
9. Wissenschaftstheorie und Geschichte der Psychologie: Die Beziehung psychologischer Forschung und Erkenntnis zur Entwicklung anderer Wissenschaftsbereiche sowie die Entstehung heutiger Psychologie im Verlauf theoretischer und methodologischer Auseinandersetzungen werden in speziellen Lehrveranstaltungen zur Wissenschaftstheorie und zur Geschichte der Psychologie behandelt.
Wissenschaftstheoretische Fragen gehen in die Lehre und Prüfungen aller Fächer ein; sie werden schwerpunktmäßig in der Methodenlehre aufgegriffen. Psychologiehistorische Kenntnisse werden besonders im Rahmen der Allgemeinen Psychologie gefordert.
10. Berufserkundung: Bereits im Grundstudium werden Lehrveranstaltungen angeboten, die mit beruflich-psychologischer Tätigkeit vertraut machen. Dazu werden u. a. Seminare mit in Praxiseinrichtungen tätigen Psychologen durchgeführt. Diese Veranstaltungen sollen Problembewußtsein und Kenntnisse über die rechtlichen und institutionellen Voraussetzungen psychologischer Tätigkeit fördern. Die hier bearbeiteten Themen werden im Hauptstudium - nicht zuletzt in der berufspraktischen Tätigkeit - wieder aufgegriffen.
§ 14 Diplom-Vorprüfung
Das Grundstudium wird mit der Diplom-Vorprüfung abgeschlossen. Sie kann entweder in einem Abschnitt (Blockprüfung) oder auf zwei Prüfungsabschnitte (Staffelprüfung) verteilt abgelegt werden. Näheres über die Zulassung zur Prüfung und über deren Durchführung enthält die Diplomprüfungsordnung.
III. Das Hauptstudium
§ 15 Gliederung des Lehrangebotes
Die Studien- und Prüfungsfächer des zweiten Studienabschnittes sind
1. Anwendungsfächer:
- Arbeits- und Organisationspsychologie
- Pädagogische Psychologie
- Klinische Psychologie
2. Methodenfächer:
- Diagnostik und Intervention
- Forschungs- und Evaluationsmethodik
3. Forschungsorientierte Vertiefung (wählbare Vertiefungsbereiche)
4. Nichtpsychologisches Wahlpflichtfach.
In den Anwendungsfächern wird zwischen Basis- und Schwerpunktfächern unterschieden. Ein Basisfach vermittelt die grundlegenden berufsqualifizierenden Kenntnisse, die von einem Diplom-Psychologen, unabhängig von dessen Interessen- und Tätigkeitsbereich, zu erwarten sind. Ein Schwerpunktfach vertieft diese Kenntnisse und führt in für seine Anwendung spezifische Fertigkeiten ein. Zwei der Anwendungsfächer werden vom Studenten als Schwerpunktfächer studiert.
An Lehrveranstaltungen des Hauptstudiums mit Teilnehmerbegrenzung und an Praktika können nur die Studenten teilnehmen, die die Diplom-Vorprüfung abgelegt haben.
Die Mitarbeit in vertiefenden Veranstaltungen zu den Anwendungsfächern setzt die Teilnahme am entsprechenden Basislehrangebot voraus. Einen Überblick über den Besuch von Lehrveranstaltungen, der für ein ordnungsgemäßes Studium erforderlich ist, gibt die folgende Tabelle:
1. Anwendungsfächer
- Arbeits- und Organisationspsych. Basis: 8 (Schwerpunkt: 6) S:3 Ü:1 P:3
- Pädagog. Psychologie Basis: 8 (Schwerpunkt: 6) S:4 Ü:2
- Klinische Psychologie Basis: 10 (Schwerpunkt: 6) S:2 P:7
2. Methodenfächer
- Evaluation und Forschungsmethodik SWS:8 S:3 Ü:2
- Diagnostik und Intervention SWS:14 S:6 Ü:2 P:2
3. Forschungsorientierte Vertiefung SWS:10 S:2 Ü:8
4. Nichtpsychologisches Wahlpflichtfach SWS:6
5. Lehrveranstaltungen zur Betreuung der berufsprakt. Tätigkeit SWS:4 S:4
______
Gesamt SWS: 80
Anmerkung: Jeder Student wählt zwei Schwerpunktfächer, daher ergeben sich pro Student 12 SWS im Schwerpunktbereich.
§ 16 Studieninhalte
1. Anwendungsfächer: Die Anwendungsfächer Arbeits- und Organisationspsychologie, Pädagogische Psychologie und Klinische Psychologie sollen eine breite berufliche Eingangsqualifikation sichern. Da die Universität nicht alle speziellen Qualifikationen für das jeweilige Tätigkeitsfeld vermitteln kann, werden die Basiskompetenzen vermittelt, die für eine verantwortungsvolle, wissenschaftlich reflektierte Berufsausübung vorauszusetzen sind.
In zwei der drei Anwendungsfächer hat der Student seine Kenntnisse in weiterführenden Veranstaltungen zu vertiefen. Diese anwendungsbezogenen Schwerpunkte können durch entsprechende berufspraktische Tätigkeit einerseits verstärkt, andererseits kompensiert werden. Bei der Ankündigung des Lehrangebots wird gekennzeichnet, welche Veranstaltungen zu dem entsprechenden Basisangebot beitragen und welche vertiefenden Charakter haben.
An der Technischen Universität Dresden werden den Studierenden alle drei Anwendungsfächer für die Wahl der zwei Anwendungsschwerpunkte angeboten. Die Arbeits- und Organisationspsychologie behandelt zunächst die Aufgaben des Menschen in Berufsarbeit, Bewältigungsstrategien bei Arbeitsaufgaben und Beanspruchungsfolgen von Arbeit sowie die Erkennung und Verhütung von Fehlbeanspruchung, Erholungsregimes und persönlichkeits- und gesundheitsfördernde Arbeits- und Lerngestaltung. Weitere Hauptinhalte des Faches sind der Zusammenhang von Tätigkeit und Organisation, organisatorische Gestaltungsformen moderner Produktions- und Verwaltungssysteme, Ansätze der Organisationsdiagnostik und Organisationsentwicklung, Formen der Arbeitsteilung, das Lernen im Arbeitsprozeß und die Psychologie der Informationsund Hilfsmittelgestaltung. Im Basisstudium des Faches werden den Studierenden die grundlegenden Kompetenzen aus der Arbeitspsychologie, der Organisationspsychologie, der Ingenieurpsychologie und der Qualifizierung in der Arbeit in solcher Weise vermittelt, daß sie befähigt sind, ihr Wissen für die Lösung praktischer Probleme nutzbar zu machen. Das Schwerpunktstudium der Arbeits- und Organisationspsychologie bietet den Studierenden darüber hinaus Gelegenheit, ihre Kenntnisse in ausgewählten diagnostischen und Interventionsbereichen zu vertiefen sowie anwendungsspezifische Fertigkeiten exemplarisch einzuüben.
Die Pädagogische Psychologie hat zum Gegenstand die Psychologie des Unterrichts und der Erziehung, die Sozialisations- und Bildungsprozesse über die gesamte Lebensspanne. Es wird Wissen über Möglichkeiten, Formen und Grenzen von Diagnose und Prognose, Beratung, Prävention und Intervention im pädagogischen Handeln des Psychologen vermittelt. Im Basisstudium sollen die Studierenden wissenschaftliche Grundkenntnisse über fachspezifische Methoden und Theorien erwerben, so daß sie befähigt sind, ihr Wissen für die Lösung praktischer Probleme nutzbar zu machen.
Das Schwerpunktstudium der Pädagogischen Psychologie bietet den Studierenden darüber hinaus Gelegenheit, ihre Kenntnisse in ausgewählten Bereichen zu vertiefen sowie anwendungsspezifische Fertigkeiten exemplarisch einzuüben.
Die Klinische Psychologie befaßt sich mit den psychologischen Aspekten von Krankheiten, Störungen und außergewöhnlichen psychischen Zuständen. Ihre Aufgabe ist die Beschreibung, Erfassung, Klassifikation, Erklärung, Behandlung und Prävention dieser Phänomene mit Hilfe psychologischer Mittel. Psychotherapie als Heilkunde mit psychologischen Mitteln ist integraler Bestandteil der Klinischen Psychologie. Das Attribut "klinisch" betont, daß die Gegenstände des Faches in Zusammenhang mit einer psychologischen Behandlung bzw. den solchen Behandlungen zugrundeliegenden Prozessen stehen. Das Studium der Klinischen Psychologie an der Technischen Universität Dresden hat zum Ziel, den Studierenden bis zur Diplomprüfung einen Kenntnisstand zu vermitteln, der sie für den Berufseingang im Gesundheitswesen qualifiziert.
Im Basisstudium der Klinischen Psychologie sollen die Studierenden klinisch-psychologisches Basisverhalten einüben und die fachspezifischen Methoden, Theorien und wissenschaftlich fundierten Kenntnisse in solcher Weise erlernen, daß sie befähigt sind, ihr Wissen für die Lösung praktischer Probleme nutzbar zu machen. Das Schwerpunktstudium der Klinischen Psychologie bietet den Studierenden darüber hinaus Gelegenheit, ihre Kenntnisse in ausgewählten Störungsbereichen und psychotherapeutischen Verfahren zu vertiefen sowie Interventionsmethoden exemplarisch einzuüben.
2. Methodenfächer: Die Fächer "Diagnostik und Intervention" sowie "Evaluation und Forschungsmethodik" behandeln Verfahrensweisen, die für alle Tätigkeitsfelder von Psychologen bedeutsam sind (z.B. Diagnose-, Interventions- und Evaluationsprinzipien). Diese Lehre wird durch Veranstaltungen im Rahmen der Anwendungsfächer spezifisch ergänzt (z. B. durch Training klinischer Interventionsverfahren in der vertiefenden Lehre zum Fach "Klinische Psychologie").
Im Rahmen des Faches "Diagnostik und Intervention" ist ein obligatorisches Praktikum zur Ausbildung diagnostischer Kompetenz (z. B. in Gesprächsführung, Anamneseerhebung, Testdurchführung) vorgesehen.
In beiden Methodenfächern sind Lehrveranstaltungen obligatorisch, in denen quantitative, auf formalen Grundlagen beruhende Methoden behandelt werden (z. B. "Multivariate Methoden" und "Testtheorie" im Rahmen der Veranstaltungen zu Diagnostischen Methoden und Interventionen), wobei die problemangepasste Nutzung der Rechentechnik integraler Bestandteil ist.
3. Wahlpflichtbereich zur forschungsorientierten Vertiefung: Hier ist ein Bereich aus dem Angebot zu wählen, der eigenständige Befassung mit aktueller psychologischer Forschung exemplarisch ermöglicht. Eine frühzeitige Beratung mit Prüfern genehmigter Vertiefungsbereiche und die Klärung der Frage, ob auch das Thema der Diplomarbeit aus diesem Bereich gewählt werden kann, werden zur Fundierung der Wahl dieses Vertiefungsbereiches angeraten. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses gibt regelmäßig, spätestens drei Semester vor dem Prüfungstermin, die genehmigten forschungsorientierten Vertiefungsbereiche bekannt. Studierende, die sich in spezifische Forschungsbereiche eingearbeitet haben, können für ihre Diplomprüfung einen nicht zuvor genehmigten Vertiefungsbereich beantragen. Dieser muss hinreichende Breite der zu behandelnden Forschung aufweisen und sich von den übrigen Prüfungsfächern deutlich unterscheiden; ferner müssen ein einschlägiges Lehrangebot und die Bereitschaft eines Prüfungsberechtigten zur Abnahme dieser Prüfung nachgewiesen werden.
4. Nichtpsychologisches Wahlpflichtfach: Das Studium dieses Faches soll die Ausbildung in Psychologie ergänzen. Je nach Vertiefung und Forschungsorientierung, die der Studierende wählt, soll die Denk- und Arbeitsweise einer weiteren wissenschaftlichen Disziplin einbezogen werden. Lehre und Prüfung in diesem Fach ergeben sich weitgehend aus dessen spezifischen Bedingungen. Die für die Psychologie zuständige Fachrichtung stimmt die Anforderungen in denjenigen Fächern
aufeinander ab, die als wählbare Fächer bekanntgegeben wurden.
Begründeten Anträgen auf ein individuell zu genehmigendes Wahlfach kann entsprochen werden, wenn dessen Bedeutung für das Studium des Antragstellers einsichtig ist und wenn ein Prüfungsberechtigter für dieses Fach benannt werden kann.
§ 17 Berufspraktische Tätigkeit und begleitende Lehre
Frühestens nach dem ersten Semester im Hauptstudium und spätestens bis zur Zulassung zur Diplomprüfung bzw. bei Staffelprüfung bis zur Zulassung zum zweiten Prüfungsabschnitt der Diplomprüfung leistet der Studierende eine
berufspraktische Tätigkeit und nimmt an vor- und nachbereitenden Lehrveranstaltungen teil.
Für die berufspraktische Tätigkeit ist ein Praxishalbjahr vorgesehen. In der Regel arbeitet der Studierende sechs Monate unter der Anleitung eines erfahrenen Diplom-Psychologen als Praktikant an praxisrelevanten Aufgaben. Bei Mangel an Halbjahresstellen kann die Teilung der berufspraktischen Tätigkeit in bis zu drei Teilpraktika erfolgen. Bis zu zwei Monate praxisbezogener Arbeit im Rahmen von Vorhaben des ausbildenden Instituts (z. B. in Forschungsprojekten oder in universitären Praxiseinrichtungen) können angerechnet werden; der Regelfall bleibt aber die Tätigkeit in außeruniversitärer Praxis.
Vor der berufspraktischen Tätigkeit ist eine vorbereitende Veranstaltung zu besuchen, die spezifische psychologische Verfahren einübt und in rechtliche und organisatorische Voraussetzungen der psychologischen Praxis einführt. In einer weiteren Veranstaltung nach der Praktikantentätigkeit werden die Praxiserfahrungen analysiert und auf Studieninhalte bezogen.
Praktikumsstellen bedürfen der Genehmigung durch den Prüfungsausschuss oder eines von diesem bestellten Praktikumsbeauftragten. Dieselbe Instanz ist auch zuständig für die Anerkennung von Praktikumsbescheinigungen und -zeugnissen, in der die Praktikumsstelle die Tätigkeit bestätigt und nach der Art der bearbeiteten Aufgaben spezifiziert. Der Prüfungsausschuß gibt ferner die Namen von Lehrenden bekannt, die als Praktikumsmentoren für bestimmte Praxisbereiche zur Verfügung stehen. Der Praktikant hält bei der Vorbereitung und Durchführung der berufspraktischen Tätigkeit Kontakt zu dem für seine Praktikumsstelle zuständigen Mentor. Näheres zur berufspraktischen Tätigkeit regelt die in der Anlage beigefügte Praktikumsordnung.
§ 18 Diplomarbeit
Die Diplomarbeit, die in der Regel empirisch sein sollte, ist Teil der Diplomprüfung. Ihr Thema soll spätestens im dritten Semester des Hauptstudiums vorgeklärt werden. Der Studierende kann einen Themenbereich oder ein Thema für die Diplomarbeit vorschlagen. Hierbei ist es sinnvoll, sich über die Themenangebote verschiedener Prüfer zu informieren oder Themen eigener Wahl mit den Personen zu besprechen, die zur Ausgabe von Themen berechtigt sind. Die Diplomarbeit wird vom Themensteller in der Regel auch betreut und von ihm und einem zweiten Prüfer bewertet. Der Zweitprüfer wird vom Themensteller - ggf. unter Berücksichtigung eines Vorschlags des Studierenden - benannt und durch den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses bestätigt.
§ 19 Diplomprüfung
Das Psychologiestudium wird mit der Diplomprüfung abgeschlossen. Die Prüfung wird wahlweise in einem Prüfungsabschnitt oder in zwei zeitlich getrennten Abschnitten (Staffelprüfung) abgelegt. Die Diplomarbeit muß bei der Meldung zu den Fachprüfungen, bei Staffelprüfungen bei der Meldung zum zweiten Prüfungsabschnitt, abgeschlossen und mit mindestens "ausreichend" bewertet sein. Die Zulassungsbedingungen und Verfahrensvorschriften für die Diplomprüfung sind der Diplomprüfungsordnung zu entnehmen.
§ 20 Inkrafttreten
Diese Ordnung tritt am 29.7.1994 in Kraft und wird in den Amtlichen Bekanntmachungen der Technischen Universität Dresden veröffentlicht. Für alle vor diesem Zeitpunkt immatrikulierten Studenten gelten Übergangsregelungen, die der Prüfungsausschuß festlegt.
Der Rektor
der Technischen Universität Dresden
Prof.Dr.rer.nat.habil.Dr.Ing.E.h. G. Landgraf