Abmeldungen, Rücktritte und Krankmeldungen von Prüfungsleistungen
Bachelor Studiengang Psychologie und Master Studiengänge Psychologie
Es wird unterschieden in:
- Abmeldungen: ohne Grund (Frist 3 Tage vor Prüfungstermin s.u., über selma) sowie
- Rücktritte: mit Grund (Krankheiten oder sonstige Gründe, mit Rücktrittsformular s.u.).
Fristen für Abmeldungen:
Der Senat der TU Dresden hat am 12.06.2024 die Vereinheitlichung von Abmeldezeiträumen für Prüfungs(vor)leistungen wie folgt beschlossen:
Die durch eine Prüfungsordnung erlaubte Abmeldung von Prüfungsleistungen an der TU Dresden ist einheitlich bis drei Werktage vor dem Prüfungstermin möglich.
Die Umsetzung des o.g. Beschluss greift ab dem Wintersemester 2024/25.
Für Anmeldungen zu mündlichen Prüfungsleistungen und Klausurarbeiten haben sich Studierende im Falle einer Abmeldung über selma selbstständig abzumelden und den Prüfenden ggfs. über das Sekretariat zu infomieren.
Sofern sich Studierende vor der online-Anmeldezeit beim Lehrenden zu Seminararbeiten und anderen entsprechenden schriftlichen Arbeiten, Projektarbeiten, Referaten sowie sonstigen Prüfungsleistungen angemeldet haben, muss bis zu 3 Tage vor dem Prüfungstermin eine schriftliche Abmeldung bei den betreffenden Lehrenden eingereicht werden!
Rücktritt mit Grund
Für den Rücktritt mit Grund ist unverzüglich, und zwar vor dem Prüfungstermin, eine schriftliche glaubhafte Begründung im Prüfungsamt mit dem entsprechenden Rücktrittsformular vorzulegen.
Rücktritt aus Krankheitsgründen
Beruht der Rücktritt von Prüfungsleistungen auf Krankheitsgründen muss dies unverzüglich dem Prüfungsamt und bei mündlichen Prüfungsleistungen dem Sekretariat des jeweiligen Prüfers / der jeweiligen Prüferin mitgeteilt werden. Zusätzlich muss eine ärztliche Bescheinigung und ein formloses, schriftliches Schreiben, von welcher Prüfung der Rücktritt erfolgt, im Prüfungsamt eingereicht werden. Dafür sind diese Formulare mit Erläuterung für die Ärztin/den Arzt zu nutzen.
Die ärztliche Bescheinigung und das Rücktrittsschreiben müssen max. 3 Tage nach dem angemeldeten Prüfungstermin (einschließlich Prüfungstag) vorliegen oder den Poststempel tragen.
Bei sonstigen Prüfungsleistungen, Referaten, Projektarbeiten und Seminararbeiten ist zusätzlich eine schriftliche Erklärung bei den oder der betreffenden Lehrenden vorzulegen, dass der krankheitsbedingte Rücktritt mit Vorlage der ärztlichen Bescheinigung fristgemäß im Prüfungsamt eingereicht wird bzw. wurde.
Die Erklärung des Rücktrittes hat unverzüglich zu erfolgen. Dabei meint „unverzüglich“ - „ohne schuldhaftes Zögern“. Grundsätzlich ist ein krankheitsbedingter Rücktritt damit vor der Prüfung geltend zu machen. Nicht ohne Weiteres anerkannt werden können daher in der Regel Rücktrittserklärungen, die ohne Teilnahme an der Prüfung erst nach dem Prüfungstermin bei dem Prüfungsausschuss eingehen und auf Gründen basieren, die bereits vor dem Prüfungstermin vorgelegen haben. Wer an einer Prüfung teilnimmt, erklärt damit grundsätzlich, prüfungsfähig zu sein, ohne dass man sich nachträglich auf gesundheitliche Beeinträchtigungen berufen kann.
Diplomstudiengang
Ein Rücktritt von einer Prüfung ist nur in der 1. Staffel bis 14 Tage vor dem Prüfungstermin ohne Begründung möglich.
Prüfungsabsagen müssen in Schriftform eingereicht werden. Eine E-Mail ist ausreichend, wenn Sie Ihre Matrikelnummer und Geb.-datum in der Absage angeben.
Der Rücktritt wegen Erkrankung zum Prüfungstermin muss unverzüglich dem Prüfungsamt und dem Sekretariat des jeweiligen Prüfers mitgeteilt werden und es ist schriftlich von der Prüfung zurückzutreten. Zusätzlich ist die Vorlage eines ärztlichen Attests im Prüfungsamt erforderlich! Dafür sind diese Formulare mit Erläuterung für die Ärztin/den Arzt zu nutzen. Das Attest muss max. 3 Tage nach dem angemeldeten Prüfungstermin (einschließlich Prüfungstag) vorliegen oder den Poststempel tragen.