Studienvoraussetzungen
Zugangsvoraussetzungen sind:
• ein Bachelor-Abschluss in Chemie
• Englischkenntnisse auf dem Niveau B2 des gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens
• besondere Kenntnisse gemäß Eignungsfeststellungsordnung auf der Seite der Fakultät welche durch eine Eignungsfeststellungsprüfung nachgewiesen werden müssen
1. Schritt: Bewerbung für den Studiengang
- Besuchen Sie nach Start der Bewerbungsfrist die Seiten zur
online-Bewerbung.
- Nach Beantwortung der Fragen in der Bewerberweiche werden Sie zum entsprechenden Bewerbungsportal geführt.
- Am Ende Ihrer Dateneingabe müssen Sie Ihre online-Bewerbung abschicken.
- Anschließend werden Sie aufgefordert, sich Ihr Bewerbungsanschreiben mit Ihrer Bewerbungsnummer auszudrucken.
Achtung! Deutsche Bewerber:innen für die Studiengänge
- Internationale Beziehungen
- Molecular Bioengieneering
- Regenerative Biology and Medicine
- Physics of Life
müssen mit Schritt 2 - der Bewerbung für das Eignungsfeststellungsverfahren- beginnen, da hier die Anmeldefrist am 31.5. endet. Danach können Sie sich ab 1.6. online für das Studium bewerben.
2. Schritt: Bewerbung für das Eignungsfeststellungs- bzw. Auswahlverfahren
Für die in Ihrem Studiengang erforderliche Bewerbung zum Eignungsfeststellungs- bzw. Auswahlverfahren müssen Sie folgende Unterlagen bereit halten. In welcher Form und Frist die Unterlagen von Ihnen abgefordert werden (postalisch oder online) wird Ihnen nach Ihrer online-Bewerbung mitgeteilt. Beachten Sie, dass Ihre Bewerbungsnummer aus der online-Bewerbung in Ihren Antragsunterlagen enthalten sein muss. Ist eine Bewerbung im selma-Portal aus Fristgründen noch nicht möglich, kann die Bewerbungsnummer entfallen.
Einzureichende Unterlagen
A) Allgemeine Unterlagen
Achtung! In den Studiengängen
- Internationale Beziehungen
- Molecular Bioengineering
- Regenerative Biology and Medicine
- Physics of Life
sind für die Anmeldung zur Eignungsfeststellung nur die speziellen studiengangsbezogenen Unterlagen einzureichen oder online hochzuladen.
Für alle anderen Masterstudiengänge sind folgende allgemeine Unterlagen einzureichen:
• vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Online-Bewerbungsanschreiben, sofern eine Bewerbung im selma-Portal aus Fristgründen bereits möglich war
• Kopie der Hochschulzugangsberechtigung (i.d.R. Abiturzeugnis); falls vorhanden, Zeugnis der Hochschulaufnahmeprüfung (Kopie jeweils vom Original sowie der Übersetzung in deutscher oder englischer Sprache)
• Kopie vom Abschlusszeugnis über den erforderlichen ersten Hochschulabschluss einschließlich dazugehöriger Fächer- und Notenübersicht oder falls der erste Hochschulabschluss noch nicht vorliegt, Bescheinigung der ersten Hochschule, dass mind. 80 % der Leistungen, die zum erforderlichen Hochschulabschluss benötigt werden, erbracht worden sind einschließlich Angabe der aktuellen Durchschnittnote bei NC-Studiengängen (Formular auf der Seite des Immatrikulationsamtes)
• sofern das Abschlusszeugniss nicht in Deutsch oder Englisch vorliegt, eine amtlich zertifizierte Übersetzung von einem amtlich bestellten Übersetzer
• letzte Immatrikulationsbescheinigung mit Angabe des Studiengangs und letzten Fachsemesters, sofern die Immatrikulation in ein höheres Fachsemester beantragt wird,
• bei einem vorangegangenen Studium außerhalb der TU Dresden, Studienverlaufsbescheinigung der bisherigen Hochschule mit Angabe aller studierten Studiengänge mit Fach- und Hochschulsemester
• Kopie des Passes (bei internationalen Bewerber:innen)
• Original des Zertifikates der Akademischen Prüfstelle der Deutschen Botschaft (APS) bei chinesischen, indischen und vietnamesischen Bewerber:innen
B) Spezielle studiengangsbezogene Unterlagen
• Antragsformular zur Feststellung der Eignung
• Leistungsnachweise bzw. Kopien des Hochschulabschlusszeugnisses inkl. Transcript of Records und Diploma Supplement
• Lebenslauf
• Ggf. Nachweise über studiengangspezifische Berufsausbildung oder Praktikas o.ä. Aktivitäten mit Bezug zum Studium
• Nachweis von ausreichenden Englischkenntnissen auf Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen. Der Nachweis gilt als erbracht, wenn
- ausreichende Englischausbildung im Rahmen der erworbenen Hochschulzugangsberechtigung nachgewiesen werden kann (zum Beispiel Grund- oder Leistungskurs in Englisch oder vergleichbare Niveaustufen) oder
- das bisherige Studium vollständig in Englisch ist/war oder
- der "Test of English as a Foreign Language" (TOEFL internetbasiert) mit mindestens 75 Punkten gesamt und mindestens 18 Punkten in jedem Teilaspekt bestanden wurde oder
- der IELTS-Test mit mindestens Level 6,0 in allen Teilaspekten bestanden wurde oder
- der UNIcert-Test mit mindestens Level II bestanden wurde.
Fristen und Anschrift für die Einreichung Ihrer Unterlagen
- Antragszeitraum für Eignungsfeststellungsverfahren
-
1. Juni – 15. Juli,
1. Dezember – 15. Januar
- Antragsszeitraum zum Eignungsfeststellungsverfahren für Studienfortsetzer
-
1. Juni – 15. Juli,
1. Dezember – 15. Januar
- Bewerbungsanschrift
- Die Anschrift für das Einreichen der erforderlichen Unterlagen wird nach Beendigung der Online-Bewerbung ausgegeben.
- Bewerbungszeitraum
-
Für EU-Bewerber:innen gilt:
1. April – 15. Juli,
1. Oktober – 15. Januar
Für Nicht-EU-Bewerber:innen gilt:
1. April – 31. Mai,
1. Oktober – 30. November
- Bewerbungsanschrift
- Die Bewerbung erfolgt online über uni-assist e.V.
Weitere Links und Informationen
- Weitere Informationen
- Hinweise und Eignungsfeststellungsordnung auf der Seite der Fakultät
- Link zum Studiengang
- Chemistry