Studienvoraussetzungen
Achtung! Ein Teilzeitstudium ist nur in der Studienrichtung I möglich.
Geeignet ist, wer einen Hochschulabschluss in Wirtschaftspädagogik oder einen Bachelorabschluss in Wirtschaftswissenschaften an der TU Dresden mit dem Minor im Schwerpunkt Wirtschaftspädagogik erworben hat oder wer einen Abschluss an einer Hochschule oder Berufsakademie in einem fachlich verwandten Studiengang erworben hat, wobei der Erwerb von mindestens sich inhaltlich nicht überschneidenden 15 in Lehrveranstaltungen erworbenen ECTS-Punkten aus dem Gebiet der Wirtschaftspädagogik sowie von mindestens 65 in Lehrveranstaltungen erworbenen ECTS-Punkten laut folgendem Katalog nachgewiesen werden muss:
a) Wirtschaftswissenschaften im Umfang von mindestens sich inhaltlich nicht überschneidenden 45 in Lehrveranstaltungen erworbenen ECTS-Punkten,
b) Mathematik, Statistik, Rechtswissenschaften und quantitative Verfahren im Umfang von mindestens sich inhaltlich nicht überschneidenden 20 in Lehrveranstaltungen erworbenen ECTS-Punkten
Wird im Rahmen dieses Master-Studienganges die Qualifizierungsrichtung Englisch gewählt, muss ein sprachlicher Eignungstest absolviert werden. Ausgenommen von diesem Test sind Absolventen der TU Dresden in den Bachelorstudiengängen Wirtschaftswissenschaften mit der Qualifizierungsrichtung Englisch, Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften mit dem Hauptfach Anglistik und Amerikanistik sowie in den Lehramtsstudiengängen für Allgemeinbildende oder Berufsbildende Schulen mit dem Fach Englisch.
Fachliche Zulassungsvoraussetzung für die Studienrichtung II,
- Qualifizierungsrichtung Deutsch, sind Kenntnisse in einer Fremdsprache nachgewiesen durch den Abschluss eines Grundkurses auf dem Niveau B2 des Referenzrahmens.
- Qualifizierungsrichtung Englisch, sind
1. ein erster anerkannter berufsqualifizierender Hochschulabschluss im Bachelor-Studiengang Wirtschaftspädagogik oder Wirtschaftswissenschaften mit der Qualifizierungsrichtung bzw. dem Fach Englisch sowie
2. das Bestehen einer Eignungsfeststellungsprüfung gemäß Eignungsfeststellungsordnung. Details sind in der Eignungsfeststellungsordnung (Ordnung zur Feststellung der Eignung für die Qualifizierungsrichtung Englisch im Master-Studiengang Wirtschaftspädagogik) geregelt.
3. Kenntnisse in einer weiteren Fremdsprache nachgewiesen durch den Abschluss eines Grundkurses auf dem Niveau B2 des Referenzrahmens.
- Qualifizierungsrichtung Französisch, sind Kenntnisse in einer weiteren Fremdsprache nachgewiesen durch den Abschluss eines Grundkurses auf dem Niveau B2 des Referenzrahmens.
Sprachvoraussetzung Deutsch
Internationale Studienbewerber:innen sowie deutsche Bewerber:innen mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung informieren sich bitte auf folgender Seite: erforderliche Sprachkenntnisse.
1. Schritt: Bewerbung für den Studiengang
- Besuchen Sie nach Start der Bewerbungsfrist die Seiten zur
online-Bewerbung.
- Nach Beantwortung der Fragen in der Bewerberweiche werden Sie zum entsprechenden Bewerbungsportal geführt.
- Am Ende Ihrer Dateneingabe müssen Sie Ihre online-Bewerbung abschicken.
- Anschließend werden Sie aufgefordert, sich Ihr Bewerbungsanschreiben mit Ihrer Bewerbungsnummer auszudrucken.
Achtung! Deutsche Bewerber:innen für die Studiengänge
- Internationale Beziehungen
- Molecular Bioengieneering
- Regenerative Biology and Medicine
- Physics of Life
müssen mit Schritt 2 - der Bewerbung für das Eignungsfeststellungsverfahren- beginnen, da hier die Anmeldefrist am 31.5. endet. Danach können Sie sich ab 1.6. online für das Studium bewerben.
2. Schritt: Bewerbung für das Eignungsfeststellungs- bzw. Auswahlverfahren
Für die in Ihrem Studiengang erforderliche Bewerbung zum Eignungsfeststellungs- bzw. Auswahlverfahren müssen Sie folgende Unterlagen bereit halten. In welcher Form und Frist die Unterlagen von Ihnen abgefordert werden (postalisch oder online) wird Ihnen nach Ihrer online-Bewerbung mitgeteilt. Beachten Sie, dass Ihre Bewerbungsnummer aus der online-Bewerbung in Ihren Antragsunterlagen enthalten sein muss. Ist eine Bewerbung im selma-Portal aus Fristgründen noch nicht möglich, kann die Bewerbungsnummer entfallen.
Einzureichende Unterlagen
A) Allgemeine Unterlagen
Achtung! In den Studiengängen
- Internationale Beziehungen
- Molecular Bioengineering
- Regenerative Biology and Medicine
- Physics of Life
sind für die Anmeldung zur Eignungsfeststellung nur die speziellen studiengangsbezogenen Unterlagen einzureichen oder online hochzuladen.
Für alle anderen Masterstudiengänge sind folgende allgemeine Unterlagen einzureichen:
• vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Online-Bewerbungsanschreiben, sofern eine Bewerbung im selma-Portal aus Fristgründen bereits möglich war
• Kopie der Hochschulzugangsberechtigung (i.d.R. Abiturzeugnis); falls vorhanden, Zeugnis der Hochschulaufnahmeprüfung (Kopie jeweils vom Original sowie der Übersetzung in deutscher oder englischer Sprache)
• Kopie vom Abschlusszeugnis über den erforderlichen ersten Hochschulabschluss einschließlich dazugehöriger Fächer- und Notenübersicht oder falls der erste Hochschulabschluss noch nicht vorliegt, Bescheinigung der ersten Hochschule, dass mind. 80 % der Leistungen, die zum erforderlichen Hochschulabschluss benötigt werden, erbracht worden sind einschließlich Angabe der aktuellen Durchschnittnote bei NC-Studiengängen (Formular auf der Seite des Immatrikulationsamtes)
• sofern das Abschlusszeugniss nicht in Deutsch oder Englisch vorliegt, eine amtlich zertifizierte Übersetzung von einem amtlich bestellten Übersetzer
• letzte Immatrikulationsbescheinigung mit Angabe des Studiengangs und letzten Fachsemesters, sofern die Immatrikulation in ein höheres Fachsemester beantragt wird,
• bei einem vorangegangenen Studium außerhalb der TU Dresden, Studienverlaufsbescheinigung der bisherigen Hochschule mit Angabe aller studierten Studiengänge mit Fach- und Hochschulsemester
• Kopie des Passes (bei internationalen Bewerber:innen)
• Original des Zertifikates der Akademischen Prüfstelle der Deutschen Botschaft (APS) bei chinesischen, indischen und vietnamesischen Bewerber:innen
• Kopie des Nachweises hinreichender Deutschkenntnisse gemäß unserer Hinweise zu den erforderlichen Deutschkenntnissen
B) Spezielle studiengangsbezogene Unterlagen
• Antrag auf Eignungsfeststellung auf der Seite der Fakultät
• geeignete Unterlagen oder Zeugnisse zum Nachweis der besonderen Kenntnisse
• sofern das Fach Englisch als Qualifizierungsbereich gewählt wird, Einreichen des Ergebnisses des Englisch-Sprachtests. Anmeldung zum Sprachtest erfolgt beim Institut für Anglistik und Amerikanistik unter der E-Mail:
Fristen und Anschrift für die Einreichung Ihrer Unterlagen
- Antragszeitraum für Eignungsfeststellungsverfahren
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1. Juni – 15. August,
1. Dezember – 15. Februar
- Bewerbungsanschrift
- Die Anschrift für das Einreichen der erforderlichen Unterlagen wird nach Beendigung der Online-Bewerbung ausgegeben.
- Bewerbungszeitraum
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Für EU-Bewerber:innen gilt:
1. April – 15. Juli (ohne Deutschnachweis zum Studium),
1. April – 15. August (mit Deutschnachweis zum Studium),
1. Oktober – 15. Januar (ohne Deutschnachweis zum Studium),
1. Oktober – 15. Februar (mit Deutschnachweis zum Studium)
Für Nicht-EU-Bewerber:innen gilt:
1. April – 31. Mai,
1. Oktober – 30. November
- Bewerbungsanschrift
- Die Bewerbung erfolgt online über uni-assist e.V.
Weitere Links und Informationen
- Weitere Informationen
- Hinweise und Eignungsfeststellungsordnung auf der Seite der Fakultät
- Link zum Studiengang
- Wirtschaftspädagogik