Dec 17, 2020
Landtagsbeschluss zur Verlängerung der Regelstudienzeit: Positives Signal an Studierende und Hochschulen
Aufgrund der Corona-Pandemie hatte die TU Dresden den Studierenden sowohl im Sommersemester 2020 als auch im Wintersemester 2020/21 die Möglichkeit eingeräumt, diese beiden Semester nicht anrechnen zu lassen, sofern Corona-bedingt Einschränkungen vorlagen und nicht alle Prüfungsleistungen erbracht werden konnten. Studierende, die BAföG empfangen, profitierten allerdings nur bedingt von diesen TUD-internen Bestimmungen. Für sie war eine gesetzliche Regelung notwendig.
In seiner Sitzung am 16. Dezember hat der Sächsische Landtag nun eine entsprechende Corona-bedingte Änderung des Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetzes beschlossen. Auf Antrag der Koalitionsfraktionen CDU, GRÜNE und SPD wird nach Empfehlungen der Landesrektorenkonferenz, der Konferenz sächsischer Studierendenschaften und der sächsischen Studentenwerke die individuelle Regelstudienzeit aller Studierenden für das Sommersemester 2020 und das aktuelle Wintersemester gesetzlich um jeweils ein Semester verlängert.
„Wir freuen uns sehr, dass diese Regelungen im Sinne der Studierenden getroffen wurden. Sie haben damit die notwendige Sicherheit bekommen, ihr Studium trotz der Auswirkungen der Corona-Pandemie erfolgreich beenden zu können – ohne dabei finanzielle Nachteile zu erleiden“, erklärt Prof. Ursula M. Staudinger, Rektorin der TU Dresden.
„Die Regelung ist auch ein gutes Signal an die Hochschulen, dass ihren beizeiten angestrengten Bemühungen, die Studierenden angesichts der aktuellen Lage zu unterstützen, nun eine entsprechende Regelung an die Seite gestellt wurde“, fügt Prof. Gerald Gerlach, Prorektor Bildung der TU Dresden hinzu.
Hintergrund:
In der 19. Sitzung des 7. Sächsischen Landtages am 16.12.2020 wurde das Bildungsstärkungsgesetz (Drs. 7/4792) unter TOP 4 abschließend beraten. Die Änderung zur Regelstudienzeit findet sich unter §114a auf Seite 53 in der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Schule und Bildung.
>> Beschlussempfehlung des Ausschusses für Schule und Bildung (Drs 7/4792) zum Gesetzentwurf der Staatsregierung "Gesetz zur Stärkung der frühkindlichen und schulischen Bildung (Bildungsstärkungsgesetz)" (Drs 7/3650)