Prüfungen
Der erfolgreiche Abschluss eines Studiums an der TU Dresden setzt voraus, dass alle in der Prüfungsordnung des Studiengangs vorgegebenen Prüfungen bestanden sind. Jeder Studiengang umfasst mehrere Modulprüfungen sowie eine Abschlussarbeit, meist mit Verteidigung/Kolloquium. Jede nicht bestandene Modulprüfung kann bis zu zweimal wiederholt werden. Typische Prüfungsarten sind beispielsweise Klausurarbeiten, mündliche Prüfungsleistungen, Seminararbeiten und Referate.
Die Teilnahme an einer Prüfung kann an Voraussetzungen (z. B. Prüfungsvorleistungen) geknüpft sein. In jedem Fall ist eine fristgemäße Anmeldung zur Prüfung erforderlich. Nach der Anmeldung ermöglichen viele Prüfungsordnungen, sich innerhalb eines bestimmten Zeitraums ohne Angabe von Gründen wieder abzumelden. Die Fristen für die An- bzw. Abmeldung werden für jeden Studiengang durch seinen Prüfungsausschuss festgelegt. Nach Ablauf der Abmeldefrist ist eine Prüfungsanmeldung verbindlich, bei Nichtteilnahme wird die Prüfung als nicht bestanden gewertet. Nur wenn Studierende unverzüglich einen triftigen Grund für ihre Nichtteilnahme glaubhaft machen (z. B. eine akute Krankheit nachweisen), kann der Prüfungsausschuss des jeweiligen Studiengangs die fehlende Teilnahme als Rücktritt genehmigen. Dann wird für diese Prüfung ein neuer Termin anberaumt.
Die Grundsätze des Prüfungsverfahrens und weitere Details (Fristen, Bewertung, Anrechnung, ggf. Freiversuch usw.) können der Prüfungsordnung des jeweiligen Studiengangs entnommen werden. In den Modulbeschreibungen (Anlage zur Studienordnung) sind für jedes Modul die erforderlichen Prüfungen und ggf. Voraussetzungen sowie die Bildung der Modulnote konkret beschrieben.
An der TU Dresden existiert kein zentrales Prüfungsamt. Die Prüfungsverwaltung erfolgt in den einzelnen dezentralen Prüfungsämtern.