Grundlagen des Asyl- und Aufenthaltsrechts/ Refugee Law Clinic: Elena Bogdanzaliew (#EB1)
Kurzbeschreibung
Die Lehrveranstaltung „Grundlagen des Asyl- und Aufenthaltsrechts“ wird vollständig hybrid angeboten und besteht aus einer Vorlesung, einer Übung und Gastvorträgen. Zugehörige YouTube-Videos helfen den Studierenden dabei, ihr Wissen zu verfestigen. Nach zwei Semestern können die Studierenden im Rahmen der Refugee Law Clinic Geflüchtete beraten und ihr Wissen in die Praxis umsetzen.
Schlagworte
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hybride Veranstaltung
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praxisorientiert
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Rechtsberatung
Was macht das Schmuckstück besonders?
Die Refugee Law Clinic Dresden ist eine studentische Initiative, die ehrenamtliche und kostenlose Rechtsberatung für Geflüchtete anbietet. Um als Berater*in tätig werden zu können, muss man zuvor die Schulung absolvieren, die im Rahmen der Lehrveranstaltung „Grundlagen des Asyl- und Aufenthaltsrechts“ allen Studierenden der TU Dresden und TU Chemnitz, sowie externen Kooperationspartner*innen angeboten wird. Da keine juristischen Vorkenntnisse benötigt werden, können Studierende aller Studienrichtungen teilnehmen.
Die Lehrveranstaltung zeichnet sich dadurch aus, dass sie durch ihr hybrides Angebot allen Interessierten eine flexible Teilnahme ermöglicht. Über ein BigBlueButton-Meeting können die Studierenden unabhängig von ihrem Aufenthaltsort an der Lehrveranstaltung teilnehmen. Durch eine bewegliche Kamera und zwei Mikrofone wird gewährleistet, dass auch die Online-Teilnehmenden alles Gesagte aus dem Vorlesungsraum verstehen. Zudem werden YouTube-Videos bereitgestellt, die die Vorlesungsinhalte kompakt zusammenfassen.
Inhaltlich erwerben die Studierenden im ersten Semester allgemeine Kenntnisse im Asyl- und Aufenthaltsrecht, beispielsweise über den Ablauf des Asylverfahrens, die Schutzformen und den Rechtsschutz im Asylverfahren. Durch konkrete Fälle, die in der begleitenden Übung besprochen werden, können die Kenntnisse praxisorientiert angewendet werden. Im zweiten Semester wird das Wissen dann durch externe Referent*innen vertieft. Durch ein verpflichtendes Praktikum erhalten die Studierenden weitere Einblicke in das Asyl- und Aufenthaltsrecht.
Werden die Klausur am Ende des ersten Semesters und die mündliche Prüfung am Ende des zweiten Semesters erfolgreich bestanden, sind die Studierenden ausgebildete Rechtsberater*innen und können Geflüchtete beraten. Durch die Beratung leisten die Studierenden wichtige ehrenamtliche Arbeit, um Geflüchtete zu unterstützten und unabhängig von Sprachkenntnissen oder Einkommen einen fairen Zugang zum Recht zu ermöglichen.
Weiterführende Links
Kontaktperson
Elena Bogdanzaliew
Organisationseinheit
Zentrum für Internationale Studien
Größe der Lehrveranstaltung
31 bis 100 Studierende
Abstimmungskennung
#EB1