05.04.2011
„Der Fall Lahmeyer – Menschenrechtschutz in der Praxis“: Artikel und Photos
Kurzer Bericht zum Vortrag „Der Fall Lahmeyer – Menschenrechtschutz in der Praxis“
Eingeladen vom Verein für Internationale Beziehungen Dresden
e.V., hielt Claudia Müller-Hoff vom European Council for
Constitutionals and Human Rights (ECCHR) am 7. Juli einen
Vortrag in den Räumlichkeiten der TU Dresden. Die Juristin gab
dabei nicht nur Einblicke in die menschenrechtlichen
Arbeitsfelder der Nichtregierungsorganisation, sondern rückte
speziell den Fall Lahmeyer in den Fokus ihrer Ausführungen.
Das ECCHR wurde 2007 gegründet und hat es sich zum Ziel
gesetzt, die Menschenrechte, die in verschiedenen
internationalen Abkommen wie der Allgemeinen Erklärung der
Menschenrechte aber auch dem Pakt über bürgerliche und
politische Rechte verankert sind, mit juristischen Mitteln
durchzusetzen. Obgleich der juristische Erfolg im Vordergrund
steht, sieht das ECCHR eine wichtige Funktion auch in der
Erreichung sozialer und gesellschaftlicher Veränderung durch
eine aktive und öffentliche Verfolgung von
Menschenrechtsverletzungen.
Frau Müller-Hoff berichtete dann von einem Fall, dem sich das
ECCHR aktuell widmet. Das Ingenieursbüro Lahmeyer International
GmbH war bei einem großen Staudammprojekt im Norden des Sudan
mit der Projektleitung bedacht. Während des Bauprozesses kam es
zu mehreren Menschenrechtsverstößen. So wurden mehr als 30
Dörfer überflutet und 4700 Menschen vertrieben. Das EHCCR hat
daraufhin kürzlich bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt Anzeige
gegen zwei leitende Ingenieure von Lahmeyer International
eingereicht.
Frau Müller-Hoff wies dabei auf diverse Schwierigkeiten hin,
die sich bei einer solchen Anzeige ergeben. Beispielsweise
besitzt die Staatsanwaltschaft - wenn sie die entsprechenden
Taten als Auslandstaten klassifiziert - ein Ermessensrecht, ob
Ermittlungen aufgenommen werden sollen.
Im Anschluss an den Vortrag entwickelte sich eine kontroverse
Diskussion, in dessen Zentrum es um die Verpflichtung zur
nationalen Verfolgung von Menschenrechtsverletzungen im Ausland
ging.