22.10.2019
Werkstattgespräch - interdisziplinäre Anschlussfähigkeit der (Völker-)Rechtswissenschaft
In der Rechtspraxis von Parlamenten, Regierungen und Verwaltungen ist die wissenschaftliche Beratung gang und gäbe. Rechtspolitik und Rechtsanwendung bauen wie selbstverständlich auf Erkenntnissen unterschiedlicher Disziplinen auf; Gerichte bedienen sich Sachverständiger zur Ermittlung von Sachverhalten. Die Zusammenarbeit der Rechtswissenschaft mit anderen Disziplinen ist hingegen in Deutschland traditionell – von Teilbereichen wie Rechtsgeschichte, Rechtssoziologie, Kriminologie, Rechtsphilosophie und -theorie, abgesehen – nur schwach ausgeprägt. In Forschungsverbünden sind Juristen selten und dann eher mit monodisziplinären Teilprojekten vertreten. Disziplinen übergreifende Veranstaltungen kommen kaum über die wechselseitige Information über Forschungsgestände und -methoden hinaus; sie sind eher multi- als interdisziplinär.
Dieses Themengebiet soll im Rahmen eines Werkstattgesprächs unter der Leitung von Herrn Prof. Dr. Fastenrath erarbeitet werden.
Samstag, 07. Dezember 2019
ab 14.30 Willkommenskaffee, ab 15.00 Beginn
Von-Gerber-Bau, Raum 013, Bergstr. 53, 01069
Anmeldungen bitte an marion.hallof@tu-dresden.de
Den Flyer der Veranstaltung können Sie hier downloaden.