So wirst du Rechtsberater*in
Auch Du willst einen wertvollen Beitrag zur Unterstützung von Geflüchteten und Asylsuchenden leisten und praktische Erfahrung im Asyl- und Aufenthaltsrecht bereits während des Studiums sammeln? Dann nimm teil an unserem Schulungsprogramm und werde Teil der Refugee Law Clinic Dresden!
Das Schulungsprogramm der Refugee Law Clinic umfasst zwei Semester.
Im ersten Semester besuchen die Teilnehmer*innen eine Vorlesung zum Asyl- und Aufenthaltsrecht. Zusammen mit einem Übungstutorium zum Flüchtlingsrecht und Asylverfahren, werden grundlegende Kenntnisse für die spätere Beratung vermittelt. Das erlangte Wissen aus Vorlesung und Tutorium wird in einer Klausurleistung abgeprüft. Die erlangten Credits können sich die Studierenden je nach Studiengang anrechnen lassen.
Um das theoretische Wissen aus der Klausur anwenden zu können, absolvieren die Teilnehmer*innen in der vorlesungsfreien Zeit ein vierwöchiges Praktikum an einem Gericht, einer Kanzlei oder einer anderen Beratungseinrichtung.
Anschließend werden die erlangten Kenntnisse im Sommersemester des Schulungsprogramms vertieft und erweitert. Hierzu besuchen die Studierenden verschiedene Workshops und ein Koloquium. Die vertiefenden Schulungsangebote sollen die Teilnehmer*innen auf die Beratung vorbereiten, sodass auch spezifische Themen wie zum Beispiel Traumapsychologie oder konkrete Herkunftsländerberichte eine wichtige Rolle spielen. Abschließend findet eine Endprüfung im zweiten Semester statt.
Die Bewerbung ist für Studierende aller Fachrichtungen möglich.
Informationen zur Bewerbung im Wintersemester 24/25
Die Bewerbung zum Schulungsprogramm im Wintersemester 2024/25 ist bis zum 24. Oktober möglich!
Ablauf der Bewerbung Die Bewerbung erfolgt in diesem Jahr über unseren OPAL-Kurs. Hier müsst ihr ein paar Fragen zu eurer Motivation beantworten. Die Fragen und weitere Informationen zum Ablauf der Bewerbung sowie zur Schulung in diesem Jahr findet ihr im entsprechenden Opal-Kurs. Nicht-TU-Studierende können uns für den Zugriff auf OPAL eine Mail schreiben.
Bitte beachtet: Um eine hochwertige und persönliche Schulung zu gewährleiten, ist die Teilnehmendenzahl begrenzt. Das Schulungsprogramm geht über zwei Semester und beinhaltet voraussichtlich eine Vorlesung, eine Arbeitsgruppe, ein Kolloquium sowie ein Praktikum in einer Rechtsanwaltskanzlei oder einer Beratungsstelle für Geflüchtete (die Prüfungsleistungen können je nach Studiengang verschieden angerechnet werden). Nach dem zweiten Schulungssemester beginnt die Rechtsberatung für Geflüchtete (mind. zwei Semesterwochenstunden plus Supervision). Grundvoraussetzung für eine Aufnahme ist die Bereitschaft, das Schulungsprogramm komplett zu durchlaufen und sich darauffolgend in der Rechtsberatung zu engagieren! Bitte bewerbt euch nur, wenn ihr diese Voraussetzung erfüllt. Juristische Vorkenntisse werden NICHT vorausgesetzt.
Schulungszeiten im Wintersemester 24/25
Vorlesung im Asyl- und Aufenthaltsrecht
-
Donnerstags, 9:20-10:50 Uhr
Übung im Asyl- und Aufenthaltsrecht
- Dienstags, 16:40-18:10 Uhr
Hinweis: Bis auf Weiteres werden sowohl die Vorlesung als auch die Übung in Hybrid geplant. Änderungen werden hier und im OPAL-Kurs mitgeteilt (s.o.). Eine vollständige Themenliste für die Vorlesung und Übung findet ihr ebenfalls in unserem OPAL-Kurs unter diesem Link.