Lehrstuhl von Herrn Prof. Dr. Dietmar Schanbacher
Die Arbeit des Lehrstuhls konzentriert sich in Lehre und Forschung entsprechend seiner Ausrichtung auf das Römische Recht einerseits, das Zivilrecht andererseits. Der Lehrstuhl ist zuständig einerseits für Vorlesungen zur Römischen Rechtsgeschichte, zur Europäischen Rechtsgeschichte sowie zum Europäischen Privatrecht (wo ein gewisser historischer Akzent zu setzen ist), andererseits für Vorlesungen im Zivilrecht, im Handelsrecht (mit Grundzügen des GmbH-Rechts), im Familien- und Erbrecht. Hinzu kommen Seminare einerseits im Internationalen Recht (die auch das Römische Recht berühren), andererseits im Zivilrecht, wobei hier der Schwerpunkt im Recht der Kreditsicherheiten liegt. Die Forschungsarbeit des Lehrstuhlinhabers betrifft das Zivilrecht (etwa in Form der Mitarbeit am Nomos Kommentar zum BGB) als auch das Römische Recht (etwa in Form der Mitarbeit am entstehenden Handbuch des Römischen Privatrechts, mit Beiträgen u.a. zum Pfandrecht und zur lex Falcidia; mit Veröffentlichungen zu Detailfragen aus der Rechtsgeschichte).