Los-/Clearingverfahren
Inhaltsverzeichnis
1. Zulassungsfreie Studiengänge
In zulassungsfreien Studiengängen (ohne NC) werden keine Losverfahren durchgeführt. Wenn keine gesonderten Fristen für Eignungsfeststellungsverfahren gelten, können Bewerbungen im Rahmen der regulären Bewerbungsfristen eingereicht werden.
2. Zulassungsbeschränkte (NC-) Studiengänge
In zulassungsbeschränkten (NC-) Studiengängen, die zu einem ersten Hochschulabschluss führen, können nach Abschluss der Nachrückverfahren noch Studienplätze frei sein. Diese freien Plätze werden dann zur weiteren Vergabe im Losverfahren angeboten. Auf dieser Seite werden Sie unter Punkt 4 informiert, wie und wann Sie sich für das Losverfahren in welchem Studiengang bewerben können.
3. Allgemeine Voraussetzungen zur Teilnahme am Losverfahren
Sie müssen in jedem Fall über eine gültige deutsche Hochschulzugangsberechtigung bzw. ein deutsches Gutachten über die Anerkennung ihrer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung verfügen (Bestätigung von Gutachterstelle oder von uniassist aus vorangegangenen Bewerbungsverfahren muss bereits vorliegen). Darüber hinaus müssen Sie bei einer ausländischer Hochschulzugangsberechtigung die geforderten Deutschkenntnisse nachweisen. Über weitere studiengangsbezogene Voraussetzungen informieren Sie sich bitte auf der Seite Ihres Studienganges im Studieninformationssystem der TU Dresden.
Sofern ein Losverfahren durchgeführt wurde, wird dazu auf dieser Seite eine Information erscheinen. Beachten Sie, dass Sie nur bei erfolgter Zulassung informiert werden. Ablehnungen im Losverfahren gibt es nicht. Wer keine Zulassung erhalten hat, ist damit abgelehnt. Wir bitten von weiteren Anfragen abzusehen!
4. NC-Studiengänge/-fächer, in denen ein Losverfahren durchgeführt wird (Informationsstand: 02.10.2024):
Die Losverfahren zum Wintersemester 2024/25 sind abgeschlossen.