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Das Neuroimaging Centre (NIC) ist eine interdisziplinäre Forschungseinrichtung der Fachrichtung Psychologie in der Fakultät Mathematik und Naturwissenschaft, die in enger Zusammenarbeit mit Arbeitsgruppen der Medizinischen Fakultät betrieben wird. Die Gründung des Zentrums im Jahr 2007 wurde ermöglicht durch Mittel des BMBF, die durch einen gemeinsam von Prof. Wittchen (Klinische Psychologie und Psychotherapie), Prof. Goschke (Allgemeine Psychologie) und Prof. Bühringer (Suchtforschung) im Rahmen des Sächsisch-Bayerischen Suchtforschungsverbundes ASAT gestellten Antrags eingeworben wurden. Das NIC verfügt über einen 3 Tesla Magnetresonanztomographen (MRT) inklusive der dazu gehörigen Mess-, Technik-, Kontroll- und Mitarbeiterräume, ein EEG-Labor mit einem 64-Kanal MR-kompatiblen EEG-Verstärker, ein 16-Kanal MR-kompatiblen Verstärker zur Erfassung peripherphysiologischer Parameter sowie eine MR-kompatible transkranielle Magnetstimulationseinheit (TMS).
Diese Nutzungsordnung regelt Rechte und Pflichten der Nutzerinnen und Nutzer, insbesondere das Verfahren zur Zuteilung von Messzeiten und die Nutzungskosten und ist für alle Nutzerinnen und Nutzer verbindlich.
1) Die Aufgabe des Neuroimaging Centers besteht darin, die Infrastruktur für klinische und Grundlagenforschung zu neuronalen Korrelaten kognitiver, emotionaler und volitionaler Prozesse im gesunden Gehirn sowie von Dysfunktionen dieser Funktionen bei psychischen Störungen bereit zu stellen. Der Forschungsschwerpunkt des NIC liegt auf der Untersuchung von neuronalen Systemen, die an höheren kognitiven und volitionalen Prozessen beteiligt sind, deren Zusammenspiel mit motivationalen und emotionalen Systemen sowie auf Dysfunktionen dieser Systeme bei psychischen Störungen (z.B. Sucht, Angst, Depression).
(2) Über die in §1 (1) genannten Kernforschungsaufgaben hinaus steht die Nutzung des Zentrums auch anderen Forschungsinteressen innerhalb und außerhalb der Technischen Universität Dresden offen.
(1) Das Center wird von einem Vorstand geleitet, der aus dem geschäftsführenden Leiter, dem stellvertretenden geschäftsführenden Leiter, dem zweiten stellvertretenden Leiter sowie dem Inhaber der Professur Neuroimaging der FR Psychologie besteht. Der Vorstand kann mit einstimmiger Zustimmung entscheiden, weitere Mitglieder aufzunehmen.
(2) Das Stammpersonal besteht aus der MR-Physikergruppe, einem IT-Techniker, mehreren medizinisch-technischen Radiologie Assistentinnen, einer psychologisch-technischen Assistentin und einer Sekretärin (Auflistung des Personals siehe Anlage 1). Das Stammpersonal ist unter Leitung des Vorstands für den Betrieb und die Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen verantwortlich. Alle Nutzerinnen und Nutzer haben dessen Anweisungen uneingeschränkt Folge zu leisten. Die Mitglieder des Stammpersonals unterstützen Nutzerinnen und Nutzer des Centres im Rahmen ihrer Möglichkeiten in Fragen der Durchführung von MRT-Studien. Zu den Aufgaben der MR-Physikergruppe gehören regelmäßige Sicherheitseinweisungen für die Nutzer. Der Technische Direktor ist verantwortlich für die betriebliche Sicherheit. Die Voraussetzungen, die Nutzer erfüllen müssen, um Studien am NIC durchzuführen sowie das Prozedere der Durchführung von Messungen sind in den entsprechenden Standard Operating Procedures (SOPs) definiert (s. Anlagen 2-7).
(3) Ansprechpartner für technische Fragen sind die MR-Physiker. Für alle anderen Fragen, insbesondere wissenschaftliche Fragen, sind die Mitglieder des Vorstands Ansprechpartner.
(1) Nutzerinnen und Nutzer können Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Fachrichtung Psychologie, der Medizinischen Fakultät sowie andere neurowissenschaftlich ausgerichteter Arbeitsgruppen der TU Dresden sein, die im Rahmen ihrer Forschung MRT-Studien durchführen wollen. Grundsätzlich können auch Wissenschaftler anderer Einrichtungen auf Beschluss des Vorstands Untersuchungen am NIC durchführen, sofern die erforderliche Fachkompetenz gegeben ist und Messzeit verfügbar ist.
(2) Die Genehmigung von Forschungsprojekten und die Zuteilung von Messzeit regelt §4.
(3) Für von Nutzern verursachte Sach-und Personenschäden im Zusammenhang mit der Durchführung der Studien haften die Nutzer nach den gesetzlichen Bestimmungen.
(4) Die Nutzer sind verpflichtet, Defekte der Geräte und Einrichtungen des NIC dem Stammpersonal unverzüglich zu melden.
(1) Um Messzeit am NIC zu beantragen ist ein Messzeitantrag (s. Anlage 3) per E-Mail beim Sekretariat des NIC (Frau Regina Krug) einzureichen. Zusammen mit dem Messzeitantrag ist in Kopie die relevante Korrespondenz mit der Ethikkommission (eingereichte Unterlagen, Ethikvotum, Amendements usw.) einzureichen. Näheres regelt die SOPs „Beantragung von Messzeit am Neuroimaging Centre“ sowie „Messzeitplanung und Messzeitdokumentation“ in der jeweils gültigen Form (s. Anlage 4 und 5).
(2) Projekte sind vorzugsweise vor oder spätestens mit Einreichung des Messzeitantrages im NIC vorzustellen. Die Projektvorstellung erfolgt im Rahmen des NIC-Kolloquiums. Bei der Vorstellung werden inhaltliche, technische und vor allem methodische Aspekte des Projekts diskutiert und ggf. Modifikationen vorgeschlagen.
(3) Messzeitanträge werden von mindestens zwei Mitgliedern des NIC-Vorstands innerhalb von maximal vier Wochen nach Projektvorstellung erstmals begutachtet. Kriterien zur Genehmigung sind wissenschaftliche Qualität, Durchführbarkeit und Passung zum Forschungsprogramm des NIC unter besonderer Berücksichtigung des Sonderforschungsbereichs 940. Über die Bewilligung von Messzeitanträgen entscheidet der Vorstand (siehe Anlage 4). In der Bewilligung wird der Umfang der zugewiesenen Messzeiten sowie der Zeitraum, in dem die Messungen durchzuführen sind, spezifiziert. Nach erfolgter Bewilligung erhält das Vorhaben eine NIC-Projektnummer und das Sekretariat des NIC informiert die MTRAs, den Projektleiter und den Vorstand.
(4) Erst nach erfolgter Bewilligung und nach Vorlage eines positiven Votums der zuständigen Ethik-Kommission darf am NIC gemessen werden.
(5) Sollte ein Projekt eine Verlängerung benötigen bzw. sollen mehr Probanden gemessen werden als ursprünglich beantragt, ist ein Antrag auf Messzeitverlängerung zu stellen, dessen Begutachtung und ggf. Bewilligung wie in Absatz (3) beschrieben erfolgt.
(6) Ist die Einreichung eines Antrags zur Einwerbung von Drittmitteln für ein Forschungsprojekt (z.B. bei der DFG oder beim BMBF) geplant, zu dessen Durchführung die Nutzung von Messzeiten oder anderen Ressourcen des NIC vorgesehen ist, muss zur Gewährleitung des Planungssicherheit des NIC mindestens vier Wochen vor Antragseinreichung ein Messzeitantrag gestellt werden, eine Projektvorstellung ist dabei erst einmal nicht notwendig. Die Einwerbung von Drittmitteln oder Messzeitpauschalen begründet ohne vorherige Bewilligung eines Messzeitantrags keinen Anspruch auf die Zuweisung von Messzeiten.
(7) Übersteigt die Nachfrage nach Messzeit die vorhandene Messzeit, so wird zunächst auf der Ebene der Nutzer eine Einigung angestrebt. Gelingt diese nicht, entscheidet der Vorstand über die Zuteilung von Messzeit. Der Vorstand kann eine Priorisierung der Projekte vornehmen. Es besteht kein Anspruch auf Zuteilung von Messzeiten.
(8) Wurde ein Projekt bewilligt, erfolgt die Buchung von Messzeiten im Rahmen des bewilligten Messzeitkontingents im Online-Kalender durch die MTRAs in Absprache mit den Nutzern. Näheres regelt die SOP „Messzeitplanung und Messzeitdokumentation“ in der jeweils gültigen Form.
(9) Anderweitig nicht benötigte Messzeit kann in begrenztem Umfang für besondere Zwecke, insbesondere die Durchführung von Messungen zur Qualitätssicherung, Weiterentwicklung oder Pilotierung von Messprotokollen genutzt werden. Näheres regelt die SOP „Messzeitplanung und Messzeitdokumentation“ (Anlage 5).
(1) Alle Probanden sind vor der MRT Untersuchung über das Ziel der Untersuchung und deren Risiken aufzuklären. Die Probanden erhalten hierzu mindestens 24h vor der geplanten Untersuchung die Probandeninformation. Ergänzend ist vor der Untersuchung ein Aufklärungsgespräch zu führen. Die erfolgte Aufklärung und die Einwilligung werden schriftlich auf entsprechenden – und im Rahmen des Ethikantrags eingereichten – Vordrucken dokumentiert (s. Anlage 7: Muster Probandeninformation und Einwilligungserklärung).
(2) MRT-Untersuchungen dürfen nur in Anwesenheit von qualifiziertem Personal und unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen und der Sicherheitsbestimmungen des NIC durchgeführt werden. Näheres regelt die entsprechende SOP des NIC (s. Anlage 6). Über die notwendige Qualifikation des Personals entscheidet der Vorstand zusammen mit der MR-Physikergruppe.
Die Nutzungskosten werden durch den Vorstand festgelegt und können jederzeit an sich ändernde Erfordernisse angepasst werden. Die Höhe der Nutzungskosten ist in Anlage 2 dieser Nutzungsordnung geregelt. Die Kosten richten sich nach der Zeit, für die der MRT-Scanner projektbedingt anderen Projekten nicht zur Verfügung steht (also Messzeiten zuzüglich Vorbereitungs- und Aufbauzeiten, Probandeneinweisung etc.).
Persönliche Daten der Studienteilnehmer des NICs (inkl. Namen und Kontaktinformationen) werden ausschließlich in der NIC-DB gespeichert. Alle weiteren Daten des NICs (DICOMs, Logdateien, Physiodaten, …) werden pseudonymisiert erhoben und im ZIH der TU Dresden zentral auf netzgebundenem Speicher (NAS) gespeichert. Die Daten sind 2-fach-redundant gegen Serverausfall und Brand geschützt und werden täglich zusätzlich auf Band gesichert. Der Zugriff auf die Daten erfolgt über die XNAT oder über Gruppenlaufwerke. Eine Langzeitarchivierung und Veröffentlichung der Forschungsdaten im Open Access Repository and Archive (OpARA) ist geplant.
Diese Ordnung kann vom Vorstand mit einstimmigem Votum geändert werden.
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Datum Datum Datum Datum
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Prof. Dr. T. Goschke Prof. Dr. M. Smolka Prof. Dr. P. Kanske Prof. Dr. S. Kiebel
(Stand 12.05.2020)
Prof. Dr. Thomas Goschke, Professur Allgemeine Psychologie (Geschäftsführender Leiter)
Prof. Dr. Michael Smolka, Forschungsbereich Systemische Neurowissenschaften (Stellvertretender geschäftsführenden Leiter)
Prof. Dr. Philipp Kanske, Professur Klinische Psychologie und Behaviorale Neurowissenschaft (Zweiter stellvertretender Leiter)
Prof. Dr. Stefan Kiebel, Professur Neuroimaging (Dritter stellvertretender Leiter)
Dr. Michael Marxen (Leiter der MR-Physik-Gruppe)
Dipl.-Ing (FH) Dirk Müller (MR-Physik)
PhD Xiaojing Fang (MR-Physik)
Eckhart Schulz (IT-Techniker)
Romy Hamburg (MTRA)
Veronika Wetzlich (MTRA)
Silke Geißler (MTRA)
Susan Giese (MTRA)
Kerstin Raum (psychologisch-technische Assistentin)
Regina Krug (Sekretariat/MTRA)
(1) Die Nutzungskosten werden wie folgt für die verschiedenen Nutzergruppen und Projektarten festgesetzt:
- Projekte von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern der Dresden concept Gruppe: 150 Euro pro Stunde.
- Projekte von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern von Einrichtungen außerhalb von Dresden concept: 250 Euro pro Stunde.
- Projekte, die aus Industriemitteln gefördert werden: 500 Euro pro Stunde.
(2) Für die Nutzung des MRT für nicht wissenschaftliche Zwecken legt der Vorstand die Nutzungskosten im Einzelfall fest.
(3) Der Vorstand kann für einzelne Projekte von den unter Satz (2) genannten Sätzen abweichende Nutzungskosten, insbesondere eine teilweise oder vollständige Kostenbefreiung, beschließen. Dies kann u.a. Projekte betreffen, die (a) von herausragendem wissenschaftlichem Interesse für das Forschungsprogramm des NIC oder des SFB 940 sind, (b) nachweislich der Einwerbung von Drittmitteln dienen oder (c) dem NIC anderweitig Ressourcen (z.B. Personal, Investitionsmitteln) zur Verfügung stellen.
- Um Messzeit zu beantragen ist ein Messzeitantrag auszufüllen. Die Vorlage ist zu finden unter M:\Public\Antragsformulare\Application for Scanner time 4.0. Falls kein Zugriff zum Laufwerk M: besteht, kann die Vorlage bei R. Krug () angefordert werden.
- Der ausgefüllte Messzeitantrag wird per E-Mail an R. Krug geschickt. Zusätzlich zu dem Antrag erhält R. Krug in Kopie jegliche Korrespondenz mit der Ethikkommission (eingereichte Unterlagen, Ethikvotum, Amendments usw.).
- R. Krug leitet den Antrag mit Bitte um Begutachtung an das Leitungsgremium des NIC weiter, der Studienleiter wird cc gesetzt.
- Projekte sind vorzugsweise vor bzw. mit Einreichung des Messzeitantrages im NIC vorzustellen. Die Projektvorstellung erfolgt im Rahmen des NIC-Kolloquiums. Terminvereinbarungen über J. Herdin .
- Ein Messzeitantrag gilt als bewilligt, wenn nach Projektvorstellung mindestens 2 von 4 Mitgliedern des NIC Leitungsgremiums dem Messzeitantrag zugestimmt und die übrigen Mitglieder innerhalb von zwei Wochen kein Veto eingelegt haben. Die Projektnummer am NIC vergibt R. Krug nach erfolgter Bewilligung. Nach erfolgter Bewilligung verschickt R. Krug eine Info an die MTRAs und den Projektleiter. Erst nach erfolgter Bewilligung darf am NIC gemessen werden.
- Sollte das Projekt eine Verlängerung benötigen bzw. mehr Probanden gemessen werden als ursprünglich geplant, ist ein Antrag auf Messzeitverlängerung zu stellen. Die Vorlage ist zu finden auf M:\Public\Antragsformulare\Messzeitverlängerung_Antrag. Der ausgefüllte Antrag wird per E-Mail an R. Krug geschickt, das weitere Verfahren läuft wie unter 3.
01. Grundsätzliche Regeln bei Buchung und Planung von Messzeit
- Messzeit wird im Outlookkalender „Scanner für Neuroimaging“ durch die MTRAs eingetragen.
- Messzeit kann nur gebucht werden, wenn ein/e MTRA oder ein/e andere/r Scanberechtigte/r anwesend sein wird.
- Messzeit kann nur für Projekte gebucht werden, die vom Leitungsgremium genehmigt wurden.
- Bei Genehmigung eines Messzeitantrages werden jedem Projekt eine maximale wöchentliche und eine Gesamtmesszeit zugeteilt. Bei langfristigen Buchungen (8 Tage und länger im Voraus) darf höchstens die dem Projekt wöchentlich und insgesamt zugeteilte Messzeit gebucht werden.
- Buchungen von Messzeit sind maximal 3 Monate im Voraus möglich.
- Bestimmte vom Leitungsgremium festgelegte Zeitfenster sind abweichend davon frühestens 14 Tage im Voraus buchbar und im Kalender durch die MTRAs ausgewiesen.
- Bestimmte vom Leitungsgremium festgelegte Zeitfenster können für bestimmte Projekte freigehalten werden und werden im Kalender ausgewiesen. Erfolgt bis 15 Tage zuvor keine Buchung durch diese Projekte, können andere Projekte diese Messzeit buchen.
- Die wöchentliche Messzeit eines Projektes kann überschritten werden, wenn
- ein anderes Projekt in dieser Woche Messzeit zur Verfügung stellt. Die Projektnummer des Partnerprojektes ist der/m MTRA anzugeben.
- kurzfristig (7 Tage oder weniger zuvor) zusätzliche Messzeit gebucht wird.
02. Durchführung der Messzeitbuchung
- In das Feld „Betreff“ wird nur die Studiennummer eingetragen.
- Im Falle von Wartungen wird „Wartung“ eingetragen.
- Im Falle von generellen Tests oder Pilotierungen wird „NIC“ eingetragen.
- Im Textfeld wird eingetragen, was getestet oder pilotiert wurde (Triggertest, etc.) und gegebenenfalls die Nummer des Partnerprojektes (siehe oben).
- Im Feld „Ort“ können Informationen zur Vorbereitung eingetragen werden (EDA, etc.).
- Im Feld Beschriftung wird die Farbe der buchenden Gruppe gewählt
(Allgemeine Psychologie, Systemische Neurowissenschaften, etc.). - Das Textfeld kann für zusätzliche Eintragungen genutzt werden (Probandennummer, etc.).
- Keine Serien benutzen, jede Messzeit muss extra gebucht werden.
03. Messzeitabsage und- ausfall
- Nicht benötigte Messzeit muss so früh wie möglich abgesagt werden.
- Wird mindestens 15 Tage vor dem Messtag abgesagt, wird die Messzeitbuchung gelöscht.
- Über den NIC-Verteiler wird eine Infomail gesendet (außer die Zeit bis zum frei geworden Messtermin beträgt mehr als 1 Monat).
- Wird 14 Tage vorher oder kurzfristiger abgesagt, bleibt die Buchung bestehen und wird nicht gelöscht.
- Im Kalender wird im Feld „Ort“ Ausfall (0 von x) eingetragen
- Im Kalender wird im Textfeld das Absagedatum notiert
- Über den NIC-Verteiler wird eine Infomail gesendet
- Wird die kurzfristig frei gewordene Messzeit von einem anderen Projekt gebucht, wird eine zweite Buchung angelegt.
- Wird 14 Tage vorher oder kurzfristiger zwischen Projekten Messzeit getauscht, sollen die MTRAs zeitnah informiert werden.
- Im Kalender wird die Studiennummer aktualisiert
04. Messzeiterfassung
- Nach jeder Messung wird von der/m MTRA im Feld „Ort“ eingetragen, wie viele Stunden (jeweils auf ¼ h gerundet) der gebuchten Messzeit tatsächlich zum Scannen genutzt wurden; z.B.
- Ausfall (0 von 3,0) bei komplettem Ausfall
- 1,0 von 2,0 bei teilweiser Nutzung
- 4,0 von 4,0 bei voller Nutzung
- Wird länger als geplant gemessen, wird die Buchung entsprechend verlängert und die Nutzung der Messzeit im Feld „Ort“ dokumentiert; z.B.
- 2,5 von 2,5 bei tatsächlicher Nutzung
-
bei ursprünglicher Buchung von 2 h und Nutzung von 2,5 h
- Kann gebuchte Messzeit wegen genereller Probleme (Ausfall Scanner etc.) nicht genutzt werden, wird die Buchung entweder verkürzt oder ganz gelöscht und die Nutzung der Messzeit im Feld „Ort“ dokumentiert; z.B.
- 1,5 von 1,5 bei tatsächlicher
-
bei ursprünglicher Buchung von 2 h und störungsbedingt verkürzter Nutzung von 1,5 h
- Der störungsbedingte Ausfall ist wie eine Messzeitbuchung einzutragen
- (Im Feld „Betreff“ Störung eintragen, als „Wartung“ beschriften; im Feld „Ort“ Dauer der Störung in h eintragen)
05. Auswertung von Messzeitbuchung und Messzeitnutzung
- Die Auswertung erfolgt getrennt für die verschiedenen Gruppen.
- Langfristig gebuchte Messzeit (8 Tage oder mehr zuvor gebucht)
- Summe langfristig gebuchter Messzeit
- Summe der davon genutzten Messzeit
- Nutzungsgrad (gebuchte/genutzte Messzeit)
- Kurzfristig gebuchte Messzeit (7 Tage oder weniger zuvor gebucht)
- Summe kurzfristig gebuchter Messzeit
- Summe der davon genutzten Messzeit
- Nutzungsgrad (gebuchte/genutzte Messzeit)
- Gesamte Messzeit
- Summe lang- und kurzfristig gebuchter Messzeit
- Summe der genutzten Messzeit
- Nutzungsgrad (gebuchte/genutzte Messzeit)
06. Berechnung des Kostenanteils einer Gruppe
- Die Berechnung erfolgt auf Basis der insgesamt gebuchten Messzeit
- Kostenanteil = gebuchte Messzeit einer Gruppe / gebuchte Messzeit insgesamt
07. Messzeitverlängerung/-aufstockung
- wenn abzusehen ist, dass die pro Woche bewilligte Messzeit nicht reicht oder ein Projekt länger laufen muss als ursprünglich bewilligt: Messzeitverlängerungsantrag stellen (M:\NIC\public\Antragsformulare.
- Wichtig, vor allem bei Verlängerung: Antrag mind. 4 Wochen vor Studienende (siehe Messzeit-Bewilligungs-Mail) stellen!
- Dies liegt in der Verantwortung des Studienleiters. Ist die Messzeit ausgelaufen und es liegt kein Verlängerungsantrag vor, kann nicht mehr gemessen werden.
- Im zum Sicherheitsbereich gehörenden MRT-Scannerraum dürfen sich nur Scanberechtigte und Personen mit einer gültigen Sicherheitseinweisung aufhalten.
Nur Scanberechtige Personen dürfen den MRT-Scanner bedienen. Studienpersonal ist die Bedienung des Scanners untersagt. Diesem Personenkreis ist die Bedienung der zugeordneten PCs z.B. für die Paradigmen-Präsentation, EEG-Aufnahme, Eyetracking etc. gestattet, ohne jedoch Veränderungen an den Systemen vorzunehmen (siehe auch Punkt 8.).
Nach der morgendlichen Inbetriebnahme testet der Scanberechtigte die Funktionstüchtigkeit der Notfallklingel. - Die Aufklärung der Probanden erfolgt durch das Studienpersonal. Die Scanberechtigten lassen sich die Aufklärung von dem Studienpersonal vorlegen, prüfen diese und zeichnen gegen. Ist ein „Ja“ in der Tabelle mit Einschränkungen auf der Einwilligungserklärung angekreuzt, so entscheiden bei Tätowierungen und Schleifarbeiten die Scanberechtigten entsprechend der Sicherheitsrichtlinien-SOP selbständig. Bei allen anderen „Ja“ ist dies vom Studienpersonal vorab mit den Ärzten des NIC zu klären und ein schriftliches ärztliches Votum mit der Aufklärung den Scanberechtigten vorzulegen.
- Der Proband wartet im Wartebereich, bis der Scanberechtigte die Untersuchung vorbereitet hat und ihn dann in den Scannerraum bittet.
- Bei jeder MRT Messung muss immer ein Scanberechtigter und eine weitere Person mit einer gültigen Sicherheitseinweisung anwesend sein. Dabei ist vom Bedienpersonal und der Begleitung darauf zu achten, dass die MRT-Kabine nicht mit ferromagnetischen Gegenständen (z.B. Handys) betreten werden darf.
- Der Proband kommt dann in OP Kleidung zum Eingang der MR Kabine. Bei nicht abnehmbaren Piercings u.ä. prüft der Scanberechtigte prüft mit Hilfe des ferromagnetischen Detektors, ob eine gefahrenfreie Betretung der Messkabine gegeben ist. Die Lagerung unter Lagerungshilfen, studienspezifischem Zubehör und Notfallklingel erfolgt durch die Scanberechtigten bzw. durch das Studienpersonal, wenn dies im Studienprotokoll von den Physikern abgezeichnet wurde. Der Scanberechtigten erläutert dem Probanden vor der Lagerung in der Kabine den Ablauf der Untersuchung, das benötigte Zubehör sowie die Notfallklingel. Nach der Lagerung prüft der Scanberechtigte vor Bedienung des MRTs ob der Sprechkontakt mit dem Probanden möglich ist.
- Für jede MRT Studie fertigen die Scanberechtigten ein Studienprotokoll an, welche alle Details genau festlegt und nach dem dann alle Untersuchungen dieser Studie ablaufen. Wenn außer dem Scanberechtigten noch Studienpersonal in der MR Kabine agieren soll, so ist das genau festzulegen und von den Physikern abzuzeichnen.
- Nach Studienende erfolgt durch den Scanberechtigten der Abbau des Zubehörs und der Proband wird zur MRT Tür gebracht, und das Zubehör desinfiziert.
- Messaufbauten innerhalb und außerhalb der Untersuchungskabine bedürfen einer Abnahme durch die verantwortlichen MR-Physiker. Dies ist wird in einem Messaufbau-Protokoll festgehalten. Veränderungen dürfen nicht eigenmächtig durchgeführt werden und müssen von den Physikern genehmigt werden. Dies betrifft neben Hardware-Änderungen auch Änderungen an der Software der zugeordneten PCs, wie z.B. Updates, die nicht gestattet sind. Die Verwendung von USB-Sticks ist nicht gestattet.
- Am MRT-Bediencomputer dürfen lediglich die MR-Physiker Messsequenzen freigeben und neue Messprotokolle abspeichern.
- Bei technischen Problemen entscheidet der Scanberechtigte welche Eskalationsstufen ausgelöst werden sollen. Grundsätzlich müssen technische Probleme ins Logbuch eingetragen werden und der MR-Physik Service kontaktiert und informiert werden. Bei MR-Scanner-bezogenen Problemen ist von dem Scanberechtigten ein Safelog anzufertigen und die Siemens-Hotline während der normalen Büroarbeitszeiten zu verständigen. Bei schwerwiegenden Problemen z.B. bei Stromunterbrechungen, Wasserrohrbrüchen u.ä. ist der TU-Sicherheitsdienst unter den Telefonnummern 34515 bzw.463 20000 zu kontaktieren.