practica
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Pflichtpraktika
Mit den Praktika sollen Einblicke in die beruflichen Tätigkeiten von Landschaftsarchitekten verschafft werden. Sie ergänzen die Ausbildung im Grund- und Hauptstudium und verhelfen zur Entwicklung individueller Studienziele. Die Diplomprüfungsordnung fordert den Nachweis von zwei Praktika:
Grundstudium:
Im Grundstudium sind 12 Wochen berufspraktische Tätigkeit zu absolvieren. Diese muss im Garten- und Landschaftsbau oder anteilig bis zu vier Wochen in der Anzucht für Gehölze und/oder Stauden geleistet werden. Sie soll Baustellentätigkeit und/oder Pflege- und Renaturierungsarbeiten bzw. Kulturarbeiten für die Vermehrung und Anzucht von Gehölzen und Stauden für Grünanlagen umfassen. Eine abgeschlossene Lehre als Landschaftsgärtner/in in einem Garten- und Landschaftsbaubetrieb wird vollständig, in einem Baumschul- und/oder Staudenbetrieb anteilig bis zu acht Wochen als adäquate Leistung anerkannt. Der Nachweis dieses Praktikums ist Voraussetzung für die Zulassung zur Diplom-Vorprüfung.
Hauptstudium:
Auch im Hauptstudium sind 12 Wochen berufspraktische Tätigkeit (Büropraktikum) nachzuweisen. Dieses Praktikum kann in staatlichen und kommunalen Verwaltungen, in Planungsinstitutionen, in privaten Planungsbüros sowie bei anerkannten Umweltverbänden abgeleistet werden. Der Nachweis dieses Praktikums ist Voraussetzung für die Zulassung zur Diplomprüfung.
Praktikumsabschnitte unter vier Wochen Dauer können grundsätzlich nicht anerkannt werden. Urlaub, Krankheit und Fehltage werden nicht auf die Dauer des Praktikums angerechnet. Das Berufspraktikum kann auch in einem Urlaubssemester durchgeführt werden.
Studierende können ihr Praktikum in geeigneten ausländischen Institutionen, Betrieben und Büros ableisten, sofern die dort zu erlangenden Kenntnisse dem Ausbildungsziel und -inhalt entsprechen. Gleiches gilt für Praktika, die vor der Immatrikulation geleistet wurden.
Anerkennung
Zur Anerkennung der Praktika sind:
- eine Bescheinigung des Praktikumsbetriebs über Dauer, Art und Ort der Tätigkeit
- ein formloser Tätigkeits- und Erfahrungsbericht des Praktikanten
beim Praktikantenamt (Frau Sutter-Schurr, Zi. 565) vorzulegen.
Mehr Informationen finden Sie im Merkblatt zum Praktikum (PDF, 60KB) .