Termine und Prüfungspläne
Prüfungsleistungen im Wintersemester 2023/24
Die Termine für die modulabschließenden Prüfungsleistungen wurden im Prüfungsplan hinterlegt. Die Abmeldung von diesen Prüfungsleistungen ist ohne Angabe von Gründen bis 10 Werktage vor dem Prüfungsbeginn möglich.
Nach Ablauf der Abmeldefrist können Sie nur noch von den Prüfungen zurücktreten. Dazu müssen Sie den beabsichtigten Rücktritt unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern, und unter Glaubhaftmachung eines triftigen Grundes, den Sie nicht selbst zu vertreten haben, beim Prüfungsamt erklären. Sollten Sie krankheitsbedingt von der Prüfung zurücktreten müssen, ist ein ärztliches Attest (keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) zusammen mit der Rücktrittserklärung erforderlich und unverzüglich beim Prüfungsamt im Original einzureichen. Eine digitale Übersendung ist nicht ausreichend.
Über die Genehmigung des Rücktritts entscheidet der Prüfungsausschuss des jeweiligen Studienganges.
Für das Absolvieren der Prüfungsleistung zu einem späteren Zeitpunkt ist eine erneute Anmeldung zur Prüfungsleistung erforderlich.
Die Prüfungspläne für den Studiengang Architektur Diplom finden Sie hier:
Architektur Diplom_abschließende Leistungen
Architektur Diplom - semesterbegleitende Leistungen
Die Prüfungspläne für den Studiengang Bachelor Landschaftsarchitektur finden Sie hier:
Bachelor Landschaftsarchitektur_abschließende Leistungen
Bachelor Landschaftsarchitektur - semesterbegleitende Leistungen
Die Prüfungspläne für den Studiengang Master Landschaftsarchitektur finden Sie hier:
Master Landschaftsarchitektur_abschließende Leistungen
Master Landschaftsarchitektur - semesterbegleitende Leistungen
Bitte beachten Sie auch das Rundschreiben des Prüfungsausschusses PA/01/22. In diesem ist die Anmeldung zu semesterübergreifenden Prüfungsleistungen bzw. Prüfungsvorleistungen geregelt. Sie finden dazu im Prüfungsplan einen Hinweis unter Bemerkungen.
Für die Anmeldung zu den Prüfungen in den verschiedenen Fremdsprachen finden Sie alle erforderlichen Informationen unter diesem Link:
Rückfragen zur Einschreibung Fremdsprachen richten Sie bitte ausschließlich an TUDIAS. Bitte beachten Sie, damit Ihre Prüfungsergebnisse im SELMA verbucht werden können, müssen Sie zwingend unterzeichnete Scheine im Prüfungsamt einreichen. Die Einschreibung für die Prüfungsleistungen ist Voraussetzung dafür, dass Sie diese Scheine erhalten können.