Prüfungen
Inhaltsverzeichnis
Als Studierende:r an einer der Fakultäten des Bereichs Bau und Umwelt können Sie sich auf dieser Seite umfassend zu den Themen im Prüfungsmanagement informieren und alle relevanten Formulare abrufen.
Spezielle Regelungen, die nur Ihre Fakultät bzw. Ihren Studiengang betreffen, sind unter den Themen verlinkt und/oder finden Sie auf den entsprechenden Prüfungsamtsseiten, die oben in der Navigation verlinkt sind.
- ACHTUNG: die Seiten der noch fehlenden Prüfungsämter im Bereich Bau und Umwelt werden sukzessive in den nächsten Monaten online gehen. Es sind also noch nicht alle Seiten in der Navigationsleiste sichtbar.
Studiendokumente
Studiendokumente bilden die rechtliche Grundlage Ihres Studiums. Sie bestehen für jeden Studiengang im Wesentlichen aus zwei Teilen:
- Prüfungsordnung - Regelungen zu Prüfungsverfahren und Prüfungsgegenstände
- Studienordnung - Regelungen zu Zulassungsvoraussetzungen, Inhalt und Aufbau des Studiums mit möglichen Schwerpunkten, Modulbeschreibungen, Studienablaufplan
Alle wichtigen Studiendokumente finden Sie hier: Studiendokumente.
Prüfungsthemen
Modulprüfung / Prüfungsleistung / Prüfungsvorleistung
Jeder Studiengang umfasst mehrere Modulprüfungen sowie eine Abschlussarbeit.
Eine Modulprüfung besteht aus einer oder mehreren Prüfungsleistungen. Gegebenenfalls können Prüfungsvorleistungen gefordert werden. In den Modulbeschreibungen (Anlage zur Studienordnung - Studiendokumente) sind die für jedes Modul erforderlichen Prüfungsleistungen und ggf. weitere Voraussetzungen für das Bestehen des Moduls sowie die Modulbewertung (z.B. Bildung der Modulnote) beschrieben.
Modulabschließende Prüfungen werden in der Regel zum Ende eines Semesters in der Kernprüfungszeit (s. Studienjahresablauf) in unterschiedlicher Form abgelegt. Dies kann beispielsweise eine Klausur oder eine mündliche Prüfung sein.
In einigen Fällen können diese Prüfungen auch vorgezogen sein. Bitte prüfen Sie diesbezüglich die jeweils gültigen Prüfungspläne auf den Prüfungsamtsseiten (s. Links in der Navigationsleiste)!
Die Erbringung dieser Prüfungsleistung erfolgt im Laufe des Semesters / der Semester im Kontext des Moduls bzw. der Lehrveranstaltung(en). Diese Prüfungsleistung kann beispielsweise eine Seminararbeit oder ein Portfolio sein.
Eine Prüfungsvorleistung (z.B. eine Übungsaufgabe) wird in einigen Module verlangt und ist in der jeweiligen Modulbeschreibung definiert. Eine Prüfungsvorleistung ist vor der Prüfungsleistung erfolgreich zu absolvieren, d.h. sie ist eine Zulassungsvoraussetzung zur Prüfungsleistung (Anmeldung dazu s.u. Prüfungsanmeldung).
Eine Anmeldung zur Prüfungsleistung ist „unter Vorbehalt“ dennoch möglich. Um die Prüfungsleistung dann absolvieren zu können, muss vor dem Prüfungstermin die Prüfungsvorleistung als bestanden in selma bzw. HISQIS eingetragen sein.
Wann müssen nicht bestandene Modulprüfungen wiederholt werden?
Eine im ersten Versuch nicht bestandene Modulprüfung muss innerhalb eines Jahres wiederholt werden (zweiter Versuch = erste Wiederholungsprüfung). Eine zweite Wiederholungsprüfung (dritter Versuch) muss zum nächstmöglichen Prüfungstermin durchgeführt werden. Wird auch diese nicht bestanden, gilt die Modulprüfung als endgültig nicht bestanden. Eine weitere Wiederholungsprüfung ist nicht zulässig.
- Hinweis: Die Wiederholung einer nicht bestandenen Modulprüfung, die aus mehreren Prüfungsleistungen besteht, umfasst nur die nicht bestandenen Prüfungsleistungen.
Können mit „nicht ausreichend“ (5,0) oder „nicht bestanden“ bewertete Prüfungsleistungen bereits vor Abschluss der Modulprüfung wiederholt werden?
Nein. Prüfungsleistungen werden immer im Rahmen einer Modulprüfung abgelegt. Ein erneutes Ablegen der Prüfungsleistung ist nur im Rahmen der Wiederholung der Modulprüfung möglich. Es müssen immer erst alle Prüfungsleistungen eines Moduls abgelegt werden, bevor Prüfungsleistungen wiederholt werden können. Denn es könnte ja sein, dass die Modulprüfung trotz einer nicht bestandenen Prüfungsleistung bestanden ist (s.u.).
Müssen alle zur Modulprüfung gehörenden Prüfungsleistungen bestanden sein?
Nein. Die Modulprüfung ist bestanden, wenn der (gegebenenfalls gewichtete) Durchschnitt der zugehörigen Prüfungsleistungen mindestens „ausreichend“ (4,0) ist. Festlegungen zur Wichtung finden Sie in den Modulbeschreibungen unter „Leistungspunkte und Noten“.
- Ausnahme: in wenigen Modulen ist definiert, dass die Leistungspunkte nur erworben werden, wenn alle Prüfungsleistungen der Modulprüfung bestanden sind (s. wieder Modulbeschreibung unter „Leistungspunkte und Noten“)
- Hinweis: Sie können sich auch entscheiden (wenn die Ausnahme nicht zutrifft, s.o.), auf eine von mehreren Prüfungsleistungen einer Modulprüfung zu verzichten (Verzichtserklärung). Dies ergibt dann Sinn, wenn Sie mit der Bewertung "nicht ausreichend" (5,0) bzw. "nicht bestanden" aufgrund der Wichtung der einzelnen Prüfungsleistungen die Modulprüfung trotzdem bestehen. Dabei nehmen Sie allerdings in der Regel eine schlechtere Modulnote in Kauf.
- Achtung: Wenn Sie z.B. eine von zwei Prüfungsleistungen der Modulprüfung bestanden haben, die andere aber nicht, haben Sie möglicherweise trotzdem die Modulprüfung bestanden und können dann die nicht bestandene Prüfungsleistung nicht wiederholen.
Anmeldung / Abmeldung / Rücktritt
Sie müssen im Studierendenportal selma eine Anmeldung zu Modulen selbstständig vornehmen. Diese Modulanmeldung erfolgt einmalig und bleibt bis zum Abschluss des Studiums bestehen.
- Achtung: Ihre Anmeldung zu einem Modul ist Voraussetzung zur Lehrveranstaltungs- und Prüfungsanmeldung in diesem Modul.
Wenn in dem von Ihnen gewählten Modul in selma Lehrveranstaltungen angeboten werden, müssen Sie eine Anmeldung hierfür ebenfalls vornehmen. Gegebenenfalls sind die Plätze begrenzt und es kommt zum Auswahlverfahren.
Eine Prüfungsanmeldung erfolgt nicht automatisch. Sie ist von Ihnen selbstständig innerhalb des Anmeldezeitraumes im Studierendenportal (selma oder HISQIS) durchzuführen. Zu jeder gewünschten Prüfungsleistung als auch Prüfungsvorleistung ist eine Anmeldung erforderlich. Dies gilt auch für Wiederholungsprüfungen.
- Achtung: Anmeldezeiträume sind verbindliche behördliche Fristen. Sollte der Anmeldezeitraum bereits verstrichen sein, kann eine nachträgliche Anmeldung nicht berücksichtigt werden, es sei denn es liegen Gründe vor, die Sie nicht selbst zu vertreten haben. Gründe, die während der Anmeldephase auftraten (wie z. B. HISQIS / selma hat nicht funktioniert), eine Prüfungsanmeldung aber während der Anmeldephase auf anderem Weg möglich gewesen wäre, werden nicht akzeptiert!
Die Anmeldezeiträume liegen in der Regel für studienbegleitende Prüfungsleistungen am Anfang des Semesters, für modulabschließende Prüfungsleistungen kurz vor Beginn des Prüfungszeitraums am Ende des Semesters. Die für Sie in Ihrem Studiengang gültigen Anmeldezeiträume werden vom Prüfungsausschuss festgelegt und dann jeweils auf den Seiten des zuständigen Prüfungsamtes veröffentlicht - s. Links in der Navigationsleiste.
- Hinweis: Die Anmeldung zu Prüfungsvorleistungen findet in einigen Fällen vorgezogen statt, bitte prüfen Sie diesbezüglich die jeweils gültigen Prüfungspläne auf den Prüfungsamtsseiten (s. Links in der Navigationsleiste)!.
- Achtung: in einigen Studiengängen gibt es vorgezogene Prüfungen und damit auch vorgezogene Anmeldezeiten.
Sie können sich innerhalb eines bestimmten Zeitraumes vor den jeweiligen Prüfungsterminen ohne Angabe von Gründen von den Prüfungen abmelden, sofern dies die Prüfungsordnung vorsieht. Danach ist Ihre Anmeldung zur Prüfungsleistung verbindlich.
Abmeldefristen werden für jeden Studiengang durch den jeweiligen Prüfungsausschuss festgelegt. Die Information dazu finden Sie auf den Seiten des jeweiligen Prüfungsamtes - siehe Links in der Navigationsleiste.
Nach Ablauf der Abmeldefrist können Sie nur noch von den Prüfungen zurücktreten. Dazu müssen Sie den beabsichtigten Rücktritt unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern, und unter Glaubhaftmachung eines triftigen Grundes, den Sie nicht selbst zu vertreten haben, beim Prüfungsamt erklären (s. Formulare/Anträge). Der klassische Fall ist ein krankheitsbedingter Rücktritt.
Sollten Sie krankheitsbedingt von der Prüfung zurücktreten müssen, ist ein ärztliches Attest / ärztliche Bescheinigung (keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) zusammen mit der Rücktrittserklärung erforderlich und unverzüglich beim Prüfungsamt einzureichen. Die Vorlage für das ärztliche Attest finden Sie studiengangsbezogen unter Formulare/Anträge.
Über die Genehmigung des Rücktritts entscheidet der Prüfungsausschuss des jeweiligen Studienganges.
- ACHTUNG: Für das Absolvieren der Prüfungsleistung zu einem späteren Zeitpunkt ist eine erneute Anmeldung zur Prüfungsleistung erforderlich.
Mutterschutz
In den Zeiten des Mutterschutzes (s. Mutterschutzgesetz) oder einer Beurlaubung aufgrund von Elternzeit wird Ihnen eine entsprechende Verlängerung laufender Prüfungsfristen gewährt.
Ausführliche Informationen zum Mutterschutz erhalten sowohl Sie als Studierende als auch Modulverantwortliche und weitere Beschäftigte auf den zentralen Websites der TUD unter https://tu-dresden.de/mutterschutz.
Prüfungsergebnisse / Einsichtnahme / Notenübersicht
Sie können innerhalb eines Jahres nach Abschluss des jeweiligen Prüfungsverfahrens einen formlosen Antrag auf Einsicht in Ihre schriftlichen Prüfungsarbeiten einschließlich der darauf bezogenen Gutachten als auch Prüfungsprotokolle bei der jeweiligen Prüferin bzw. dem jeweiligen Prüfer stellen.
Zur Einsichtnahme können Sie einen individuellen Termin mit der Prüferin bzw. dem Prüfer abstimmen. Einige Professuren/Institute bieten für Klausuren einen zentralen Termin im Semester an und nur in Ausnahmefällen einen individuellen Termin.
Wenn Ihr Studiengang in selma verwaltet wird, kann das Prüfungsamt Ihnen auf Anfrage eine Leistungsübersicht in selma zum Download bereitstellen. Bei Bedarf können Sie sich im Prüfungsamt eine bestätigte Leistungsübersicht ausstellen lassen.
Wenn Ihr Studiengang über HISQIS verwaltet wird, besteht die Möglichkeit, eine bestätigte Leistungsübersicht im Prüfungsamt anzufordern.
Anrechnung
Studien- und Prüfungsleistungen, die Sie an einer Hochschule, im Ausland oder bei bereits ausgeübter Erwerbstätigkeit erlangt haben, können auf Antrag angerechnet werden (Anträge zur Anrechnung s. unter Formulare/Anträge)
Über die Anrechnung entscheidet der Prüfungsausschuss.
Nähere Informationen erhalten Sie auf den Prüfungsamtsseiten (s. Links in der Navigationsleiste).
Freiversuch
Wenn Ihre jeweilige Prüfungsordnung einen Freiversuch ( s. Studiendokumente) vorsieht, kann eine Modulprüfung vor den im Studienablaufplan festgelegten Semestern abgelegt werden.
Sollte die Durchführung nicht erfolgreich sein, so gilt die nicht bestandene Modulprüfung als nicht durchgeführt (Freiversuch). Bestandene Prüfungsleistungen werden im folgenden Prüfungsverfahren angerechnet. Auf Antrag (s. Formulare/Anträge) können im Freiversuch bestandene Modulprüfungen oder Prüfungsleistungen zur Verbesserung der Note zum nächsten regulären Prüfungstermin wiederholt werden. In diesen Fällen zählt die bessere Note.
Nachteilsausgleich
Sie haben die Möglichkeit, bei Prüfungsleistungen einen Nachteilsausgleich wegen einer Behinderung oder einer chronischen Krankheit zu beantragen.
Auch für die Betreuung Ihrer eigenen Kinder bis zum 14. Lebensjahr oder die Pflege Ihrer nahen Angehörigen kann ein Nachteilsausgleich beantragt werden.
Einen Antrag auf Nachteilsausgleich stellen Sie formlos schriftlich und begründet mit der Benennung eines vorgeschlagenen Nachteilsausgleichs und reichen diesen mit geeigneten Nachweisen rechtzeitig im Prüfungsamt ein. Über den Antrag entscheidet der Prüfungsausschuss nach pflichtgemäßem Ermessen.
Geeignete Maßnahmen zum Nachteilsausgleich für Prüfungsleistungen und Prüfungsvorleistungen können beispielsweise verlängerte Bearbeitungszeiten, Bearbeitungspausen oder die Nutzung anderer Medien sein.
Weitere Informationen sowie Beratungs- und Unterstützungsangebote finden Sie hier: Studieren mit Beeinträchtigung
Abschlussarbeit / Kolloquium
Ihre Abschlussarbeit (Bachelor-, Master- oder Diplomarbeit) müssen Sie, wie jede Prüfungsleistung, anmelden. In verschiedenen Studiengängen können Sie erst dann zur Abschlussarbeit zugelassen werden, wenn Sie festgelegte Voraussetzungen erfüllen. Dies ist beispielsweise das Erreichen einer bestimmten Anzahl an Leistungspunkten.
Mit der Anmeldung der Abschlussarbeit machen Sie in der Regel einen Themenvorschlag (bitte deutsch und englisch) (s. Formulare / Anträge).
Themen werden entweder von verschiedenen Professuren angeboten oder Sie stimmen selbst ein eigenes Thema mit einer Betreuerin bzw. einem Betreuer ab.
Der Prüfungsausschuss entscheidet über die Zulassung und die Ausgabe des Themas und bestellt die Prüfer:innen.
In der Regel wird Ihnen vom Prüfungsausschuss über das Prüfungsamt das Thema offiziell ausgegeben. Bitte schauen Sie zu möglichen Abweichungen von diesem Verfahren auf die Seiten des Prüfungsamtes.
Mit der Themenausgabe startet der Fristenlauf der Bearbeitungszeit.
- Achtung: das ausgegebene Thema kann nicht mehr geändert, nur innerhalb einer festgelegten Frist zurückgegeben werden (s. u.).
Sie haben alle für Ihren Abschluss erforderlichen Modulprüfungen bestanden, alle weiteren möglicherweise notwendigen Bestehensvoraussetzungen für den Abschluss erfüllt und Ihnen fehlt nur noch die Abschlussarbeit (evtl. mit Kolloquium/Verteidigung)?
Dann wird Ihnen nach einer in Ihrer Prüfungsordnung festgelegten Frist ein Thema „von Amts wegen“ vom Prüfungsausschuss ausgegeben. In neueren Prüfungsordnungen ist festgelegt, dass der Prüfungsausschuss das Thema in dem Semester ausgibt / ausgeben muss, das auf das Semester folgt, in dem die letzte für den Abschluss erforderliche Modulprüfung bestanden wurde.
- Empfehlung: Klären Sie frühzeitig entsprechend Ihren Interessen ein Thema mit möglichen Betreuer:innen bzw. Prüfer:innen ab und melden Sie Ihre Abschlussarbeit rechtzeitig an.
Sie können nach Ausgabe des Themas für Ihre Abschlussarbeit das Thema innerhalb einer durch die Prüfungsordnung festgelegten Frist wieder zurückgeben.
Eine Rückgabe ist insgesamt nur einmal möglich. Wenn Sie bspw. die Möglichkeit der Rückgabe im ersten Versuch der Abschlussarbeit ausgeschöpft haben, können Sie bei einer Wiederholung der Abschlussarbeit das dann ausgegebene Thema nicht mehr zurückgeben.
Die Bearbeitungszeit der Abschlussarbeit kann auf Antrag verlängert werden. Dazu muss es Gründe geben, die Sie nicht selbst zu vertreten haben. Im klassischen Fall ist dies eine Krankheit (ärztliches Attest / ärztliche Bescheinigung notwendig). Es könnte aber beispielsweise auch der Ausfall eines für die Abschlussarbeit unbedingt notwendigen Messgerätes sein. Letztlich entscheidet der Prüfungsausschuss über die Anerkennung der Gründe und damit die Verlängerung der Bearbeitungszeit.
In den meisten Studiengängen ist ein Kolloquium oder eine Verteidigung als eigenständiger Prüfungsbestandteil der Abschlussarbeit vorgesehen (s. Regelungen in der jeweiligen Prüfungsordnung). Die fachliche Zulassungsvoraussetzung ist die Bewertung der Abschlussarbeit mit mindestens „ausreichend“ (4,0). Sie müssen dann zum Kolloquium / zur Verteidigung keine Anmeldung mehr vornehmen.
Abschlussarbeiten können bei einer Note schlechter als „ausreichend“(4,0) innerhalb eines Jahres wiederholt werden. Eine zweite Wiederholung ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt vorgesehen.
Abschlussdokumente / Zwischenzeugnis / 80%-Bescheinigung
In Diplomstudiengängen des Bereichs Bau und Umwelt ist in der Regel ein Zwischenzeugnis (früher Vordiplom) vorgesehen. Dies erhalten Sie im Prüfungsamt.
Zur Bewerbung um einen Studienplatz in einem Masterstudiengang an der TU Dresden muss (wenn noch kein Bachelorzeugnis vorliegt) eine Bescheinigung eingereicht werden, dass mindestens 80% der Leistungen im Bachelorstudium erbracht wurden. Diese erhalten Sie im Prüfungsamt.
- Achtung: schließen Sie die Bachelorprüfung nicht bis zum Ende des ersten Fachsemesters des Masterstudiengangs ab, werden Sie vom Masterstudiengang exmatrikuliert.
Für ausländische Studierende, die gegenüber der Ausländerbehörde Ihren Studienfortschritt und die voraussichtliche Restlaufzeit bis zum Abschluss nachweisen müssen, kann ein Fortschrittsbericht / Progress Report beim Prüfungsamt beantragt / erfragt werden.
Abschlussdokumente umfassen die Urkunde, das Zeugnis mit Beilage sowie ein Diploma Supplement zu Ihrem Abschluss. Dazu kommt in einigen Studiengängen ein Beiblatt entsprechend den Festlegungen in der Prüfungsordnung.
In einem Antrag auf Ausfertigung der Abschlussdokumente müssen Sie zudem erklären, ob Sie die Fachstudiendauer ausgewiesen haben möchten und ob evtl. absolvierte Zusatzmodule mit Bewertung aufgeführt werden sollen.
Alle Eigenurkunden, also z.B. Notennachweise, Abschlusszeugnisse, Abschlussurkunden, der TU Dresden, die in beglaubigter Form benötigt werden, können von den Beglaubigungsstellen der TU Dresden amtlich beglaubigt werden. Dieser Service ist für Studierende kostenlos. Alle Informationen und Kontakte dazu erhalten Sie hier.
BAföG
Wenn Sie an der TU Dresden studieren wollen oder es bereits tun, dann ist das Studentenwerk Dresden der Ansprechpartner für Ihre Fragen zur Studienfinanzierung und speziell zur Unterstützung über das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG).
Jeder Studierende, der BAföG erhält, muss zu einem vom BAföG-Amt geforderten Zeitpunkt (in der Regel ab dem 5. Semester) einen Nachweis erbringen, dass sie bzw. er mindestens die vom Prüfungsausschuss festgelegten Leistungen erbracht hat. Diese sind auf den Prüfungsamtsseiten (s. Navigationsleiste) veröffentlicht.
Der Nachweis hat über das Formblatt 5 nach § 48 BAföG zu erfolgen.
Die Bestätigung erfolgt durch den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses des jeweiligen Studiengangs. Zuvor muss eine Vorprüfung durch das Prüfungsamt erfolgen.
Kontakt
- ACHTUNG: die Seiten der noch fehlenden Prüfungsämter im Bereich Bau und Umwelt werden sukzessive in den nächsten Monaten online gehen. Es sind also noch nicht alle Seiten in der Navigationsleiste sichtbar.
Post, Briefkästen, Fristenbriefkasten
Den Briefkasten des jeweiligen Prüfungsamtes finden Sie im Hülsse-Bau, Nord-Flügel, 1. Etage, neben den Räumlichkeiten Ihres Prüfungsamtes.
Hülsse-Bau
Helmholtzstraße 10
01069 Dresden
Bitte benutzen Sie diesen Briefkasten nur für schriftliche Anträge ohne Frist.
Der Briefkasten wird montags bis freitags jeweils einmal geleert.
Außerhalb der Öffnungszeiten der Gebäude oder zur Wahrung von Fristen können Sie den Fristenbriefkasten an der Helmholtzstraße zwischen Tillich-Bau und Hülsse-Bau nutzen.
Für die Einhaltung von Fristen bei Postversand ist das Datum des Posteingangsstempels der TU Dresden maßgeblich. Für den Postverkehr nutzen Sie bitte folgende Anschriften:
Postanschrift für Briefsendungen
TU Dresden
Studienbüro Bereich Bau und Umwelt
Prüfungsamt XYZ*
01062 Dresden
Postanschrift für Pakete und Päckchen
TU Dresden
Studienbüro Bereich Bau und Umwelt
Prüfungsamt XYZ*
Helmholtzstr. 10
01069 Dresden
*Hier bitte den Namen des zuständigen Prüfungsamts anstelle von XYZ eintragen.
Bei weiterführenden Fragen können Sie uns gerne über das folgende Kontaktformular eine E-Mail senden. Sie erhalten automatisch eine Empfangsbestätigung aus dem Ticket-System, die eine Ticketnummer als Referenz enthält. Dadurch erreichen Sie direkt den richtigen Ansprechpartner, der Ihre Anfrage persönlich bearbeiten wird.