25.09.2020
Nicht-Anrechnung des Sommersemesters 2020 aufgrund von Corona
Auf der Basis des Grundsatzbeschlusses des Senates der TU Dresden zur Abfederung der Corona-Auswirkung kann ein Antrag auf Nicht-Anrechnung des Sommersemesters gestellt werden.
Sämtliche Informationen zu diesem Thema finden Sie unter https://tu-dresden.de/studium/im-studium/coronavirus#section-2-1 Klappen Sie dafür die Frage "Kann/sollte ich aufgrund der Corona-Krise ein Urlaubssemester beantragen oder einen Antrag auf Nichtanrechnung des Semesters stellen?" auf.
Die Antragstellung ist ab 01.10.2020 im SELMA-Portal möglich.
Sollten Sie im Sommersemester 2020 Langzeit- oder Zweitstudiengebühren bezahlt haben, können Sie zusammen mit der Nichtanrechnung einen Antrag auf Rückerstattung dieser Gebühr im Selma-Portal stellen. Die Rückzahlung des regulären Semesterbeitrags inkl. der Kosten für das Semesterticket ist nicht möglich.