Aktualisierungsbedarf zur Honorarstruktur der Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI)
Einleitung
Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) soll durch ihre Mindest- und Höchstsätze leistungsgerechte und angemessene Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen gewährleisten. Vor diesem Hintergrund beauftragte das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) die "ARGE HOAI GWT-TUD/Börgers/Kalusche/Siemon" (kurz: ARGE HOAI) mit dem Gutachten im Rahmen des Forschungsprojektes „Aktualisierungsbedarf zur Honorarstruktur der Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI)“. Vorausgegangen war ein europäisches Ausschreibungsverfahren.
Mit dem Gutachten soll dem Verordnungsgeber eine Grundlage zur weiteren Novellierung der HOAI gegeben werden. Zu diesem Zweck ist der Aktualisierungsbedarf der Honorare auf Grundlage der im BMVBS-Abschlussbericht vorgeschlagenen Leistungsbilder in tatsächlicher Hinsicht zu überprüfen. In diesem Zusammenhang soll auch eine Evaluierung der letzten HOAI-Novelle von 2009 erfolgen, bei der die Tafelwerte und somit die Mindest- und Höchstsätze pauschal um 10 % angehoben wurden. Abhängig von den Untersuchungsergebnissen sind Vorschläge zur Überarbeitung der jeweiligen Honorartafeln zu unterbreiten. Die neuen Honorartafeln sollen sodann verwendet werden, um in weiteren Untersuchungsschritten die wirtschaftlichen und die finanziellen Auswirkungen auf die Architekten- und Ingenieurhonorare (Auftragnehmersicht) und auf die öffentlichen Haushalte (Auftraggebersicht) darzustellen.
Gegenstand der Untersuchung sind die Ergebnisse und Vorschläge aus dem BMVBS-Abschlussbericht. In dem BMVBS-Abschlussbericht ausdrücklich geforderte oder von den Facharbeitsgruppen angeregte Überprüfungen werden durchgeführt. Eine weitere Grundlage der Untersuchung – insbesondere hinsichtlich der anzuwendenden Prüfparameter – ist der Statusbericht 2000plus.