Gobert, Guillaume
Diplomarbeit:
1457
Thema:
Umsetzung der Richtlinie 92/57/EWG im Europäischen
Vergleich
Bearbeiter:
Guillaume Gobert
Verantwortlicher
Hochschullehrer:
Univ.-Prof. Dr.-Ing. Rainer
Schach
Betreuer:
Wissenschaftlicher Betreuer: Dipl.-Ing. Marco Wach
Zeitraum:
18.10.2011 bis 18.02.2012
Kurzfassung:
Auf Baustellen gehen die Arbeitnehmer immer mehr Risiken
für ihre Gesundheit ein. In dieser Arbeit wird die Umsetzung
der Richtlinie 92/57/EWG „über die auf zeitlich begrenzten oder
ortsveränderlichen Baustellen anzuwendenden Mindestvorschriften
für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz“ in Frankreich,
Belgien und Luxemburg dargestellt, sowie auf die Situation in
der Schweiz eingegangen. Seitdem die Europäische Gemeinschaft
diese Richtlinie erlassen hat, gewinnt die Sicherheits- und
Gesundheitsschutzkoordination auf der Baustelle immer mehr an
Bedeutung. Trotz offenkundiger Unterschiede weisen die
verschiedenen Gesamtlösungen in Bezug auf die Sicherheits- und
Gesundheitsschutzkoordination einige Ähnlichkeiten auf. Die
Situation in Frankreich, Belgien und Luxemburg ist so, dass ein
Sicherheits- und Gesundheits-koordinator bestellt werden muss.
Dieser Koordinator muss Aufgaben bezüglich der Sicherheit und
des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer auf der Baustelle
erfüllen. Da die Schweiz nicht zur Europäischen Union gehört,
haben die EU-Richtlinien natürlich keine Geltung in der
Schweiz. Deswegen wird sich diese Richtlinie auf die
schwei-zerischen Baustellen nicht gleichermaßen auswirken.
Wichtig ist, dass ein Sicherheitsplan und andere Unterlagen für
die Nachwelt erstellt werden, in dem alle zu ergreifen-de
Sicherheitsmaßnahmen zusammengestellt werden. Die Reduzierung
der tödlichen Unfälle auf der Baustelle in Frankreich zum
Beispiel geht schon in diese Richtung und beweist den positiven
Einfluss die Umsetzung der Richtlinie.