Haß, Michael
Diplomarbeit:
1510
Thema:
Rückbau von Bestandsimmobilien und wirtschaftliche Verwendung
Bearbeiter:
Michael Haß
Verantwortlicher Hochschullehrer:
Univ.-Prof. Dr.-Ing. Rainer Schach
Betreuer:
Wissenschaftlicher Betreuer: Dr.-Ing. Manuel Hentschel
Zeitraum:
01.08.2013 bis 01.12.2013
Kurzfassung:
Mit der Entscheidung über den Rückbau bzw. Abbruch einer Immobilie beginnt der Prozess der Rückbaubaumaßnahme. In der Planung müssen alle Voraussetzungen geschaffen werden, damit die Durchführung der Arbeiten problemlos abgeleistet werden können. Dabei muss die Entscheidung über die Methode des Rückbaus bzw. des Abbruchs getroffen werden, wie konventioneller Abbruch, selektiver Rückbau oder teilselektiver Rückbau. Wichtige Bestandteile der Planung sind die Gebäudeuntersuchung und die Erlangung der Abbruchgenehmigung. Basierend auf den Ergebnissen der Gebäudeuntersuchung kann ein Leistungsverzeichnis erstellt und die Leistungen an einem Abbruchunternehmen vergeben werden. Der Auftragnehmer ist verantwortlich für die Arbeitsvorbereitung. Darin sind besonderes die Wahl der Verfahren, die Ablauf- und Terminplanung sowie die Baustelleneinrichtungsplanung zu beachten. Sobald der Auftragnehmer die Abbruchanweisung erstellt und der Auftraggeber die Genehmigung von der zuständigen Behörde erteilt bekommen hat, können die Rückbauarbeiten beginnen. Aufgrund der hohen Unfallhäufigkeit bei Abbrucharbeiten, muss auf den Sicherheits- und Gesundheitsschutz gesondert geachtet werden. Eine Ursache sind die Immissionen, die während der Arbeiten entstehen. Sie beeinflussen die Umgebung und wirken sich auf die Beschäftigten aus. Hierbei sind besonders Lärm, Staub, Erschütterungen, Splitter und Trümmer zu nennen. Beim selektiven Rückbau ist auf eine gesonderte Trennung der einzelnen Bauteile, Baustoffe und Materialien zu achten. Diese Sortierung ist eine wesentliche Voraussetzung für die nachfolgende
Verwendung, Verwertung und Beseitigung der Bestandsimmobilie.