Meier, Martin
Diplomarbeit:
1803
Thema:
Möglichkeiten der Nachtragsgestaltung bei technisch bedingten Bauzeitverzögerungen und Mehrkosten infolge extremer Temperaturen im Ingenieurbau (Sommer und Winter)
(Claim Management for Construction Delays and Additional Costs Caused by Extreme Temperatures in Civil Engineering)
Bearbeiter:
Martin Meier
Verantwortlicher Hochschullehrer:
Univ.-Prof. Dr.-Ing. Dipl.-Wirt.-Ing. Jens Otto
Betreuer:
Universitärer Betreuer: Dipl.-Ing. Friedjörg Vollmer
Betrieblicher Betreuer: M. Sc. Martin Morgenstern, Hentschke Bau GmbH
Zeitraum:
27.07.2020 bis 14.12.2020
Kurzfassung:
Treten während der Ausführung von Ingenieurbauwerken extreme Temperaturen auf, werden technische Maßnahmen zur Sicherstellung des geplanten Baufortschritts und der vertraglich vereinbarten Qualität notwendig. Diese Maßnahmen ergeben sich aus baustofflichen Ursachen und normativ vorgegebenen Grenztemperaturen. Zum Beispiel dürfen Abdichtungsarbeiten nicht bei Temperaturen unter +5°C oder beim Auftreten von Taunässe ausgeführt werden. Die Fragestellung, welche Grenztemperaturen gelten, welche technischen Maßnahmen ergriffen werden können und mit welchen Mehraufwendungen dafür zu rechnen ist, wird in der Diplomarbeit beantwortet.
Im zweiten Teil der Diplomarbeit wird der Frage nachgegangen, wie die vorgenannten Mehraufwendungen bei der Nachtragsgestaltung berücksichtigt werden können. Die Bauzeit ist hier entscheidend. Bei einem regulären Bauablauf trägt der Auftragnehmer das finanzielle Risiko extremer Witterungsbedingungen. Er kann sich lediglich die Aus-führung von Besonderen Leistungen, die vertraglich nicht berücksichtigt worden sind, anordnen lassen, was einen Nachtragsanspruch begründet. Bei einer Verschiebung der Bauzeit kommt es auf die vertragliche Anspruchsgrundlage und eine konkrete, bauablaufbezogene Darstellung der Behinderungsfolgen an. Witterungsbedingte Mehraufwendungen sind Behinderungsfolgen, die infolge von Anordnungen des Auf-traggebers oder durch unterlassene Mitwirkungspflichten auftreten. Sie können bei der Nachtragsgestaltung berücksichtigt werden.
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