Walus, Konrad
Diplomarbeit:
1960
Thema:
Angemessenheit von Zuschlägen für Allgemeine Geschäftskosten, Wagnis und Gewinn bei Bauverträgen gemäß § 650c BGB
(Appropriateness of surcharges for general business costs, risk and profit in construction contracts in accordance with Section 650c BGB)
Bearbeiter:
Konrad Walus
Verantwortlicher Hochschullehrer:
Univ.-Prof. Dr.-Ing. Dipl.-Wirt.-Ing. Jens Otto
Betreuerin:
Universitärer Betreuer: Dr.-Ing. Jan Kortmann
Zeitraum:
23.05.2023 bis 26.09.2023
Kurzfassung:
In der Bauindustrie galt der Grundsatz der kalkulatorischen Preisfortschreibung für die Vergütung von geänderten und zusätzlichen Leistungen lange Zeit als unumstößlich. Die Einführung des Bauvertragsrecht in das BGB im Jahr 2018 führt mit § 650c Abs. 1 BGB eine Vergütungssystematik ein, die vorsieht, den Mehr- oder Minderaufwand nach den tatsächlich erforderlichen Kosten mit angemessenen Zuschlägen für allgemeine Geschäftskosten, Wagnis und Gewinn zu vergüten und bricht damit mit der etablierten Korbionsche Regel („Guter Preis bleibt …“). Angemessene Zuschläge haben sich dabei nach vorherrschender Meinung auch an dem Kriterium der Tatsächlichkeit zu messen. Auf diesen Grundsatz gestützt, wurde in der Arbeit ein Berechnungsmaßstab vorgeschlagen, der die angemessenen Zuschläge aus dem Verhältnis von Deckungsbeiträgen (Differenz der Abrechnungssumme und den Herstellkosten) zur Abrechnungssumme abgeschlossener Aufträge ableitet. In einer quantitativen Umfrage wurde aufgezeigt, dass es keinen signifikanten Zusammenhang zwischen dem Deckungsbeitrag-Abrechnungssummen-Verhältnis und der Branche, der Unternehmensgröße, dem Unternehmensstandort und der Kostenstruktur des Bauvorhaben gibt, sodass sich von diesen Faktoren unabhängige „branchenübliche“ Zuschläge ermitteln lassen.
Mehr erfahren