Forum Bau und Immobilie
Das Forum Bau und Immobilie ist eine Vortrags- und Diskussionsplattform für die Bau- und Immobilienpraxis mit Themenschwerpunkten Recht, Technik, Baubetrieb und Immobilienwirtschaft.
Mit dem FORUM Bau und Immobilie stellt Ihnen die GWT-TUD GmbH in Zusammenarbeit mit Herrn Prof. Dr.-Ing. Dipl.-Wirt.-Ing. Jens Otto und Prof.in Katharina Kleinschrot (Institut für Baubetriebswesen, TU Dresden), Herrn Rechtsanwalt Prof. Dr. Johannes Handschumacher, Herrn Rechtsanwalt Matthias Hennig sowie Herrn Rechtsanwalt Prof. Frank Weber eine praxisorientierte Plattform rund um Bau und Immobilie zur Verfügung.
Als preisgünstige Alternative zu gewerblichen Anbietern zur Fortbildung von Freiberuflern (Architekten, Bauingenieure, Sachverständige, Rechtsanwälte) sowie Mitarbeitern in Bau- und Handwerksbetrieben (Kalkulatoren, Bauleiter), öffentlicher Auftraggeber und der Immobilienwirtschaft werden ausgewählte Referenten sowohl die rechtlichen als auch die bautechnischen oder baubetrieblichen Fragen zu den jeweiligen Themenschwerpunkten darstellen und mit Ihnen diskutieren. Im Vordergrund stehen aktuelle Entwicklungen aus dem Vertrags- und Vergabewesen, der Bautechnik und der Bewirtschaftung gewerblicher Immobilien.
Das FORUM findet als Abendveranstaltung mit jeweils ca. 1,5 bis 2 Stunden in unregelmäßigen Abständen in verschiedenen Hörsälen der TU Dresden statt.
Veranstalter
Referenten
- RA Prof. Dr. Johannes Handschumacher,
BATTKE GRÜNBERG Rechtsanwälte PartGmbB, Dresden - RA Matthias Hennig,
BHP. Bürrkner Hennig Partnergesellschaft, Dresden - Prof.in Katharina Kleinschrot,
Institut für Baubetriebswesen, TU Dresden - Prof. Dr.-Ing. Dipl.-Wirt.-Ing. Jens Otto,
Institut für Baubetriebswesen, TU Dresden - RA Prof. Frank Weber,
Habich Müller-Magdeburg Weber Rechtsanwälte Partnerschaft Berlin Dresden
Termin: 17.09.2026, 17 bis 19 Uhr
Ort: BEY/E17/H, George-Bähr-Str. 1, 01069 Dresden
Eine digitale Teilnahme ist ebenfalls möglich.
Referent:
Rechtsanwalt Matthias Hennig, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, BHP.Bürkner Hennig Partnerschaftsgesellschaft AG Dresden
Thema:
Die Verbraucherwiderrufsrechte nach § 312b und c BGB und ihre gravierenden Rechtsfolgen zu Lasten der Auftragnehmer (Baubetriebe, Handwerker aber auch Planer und Ingenieure)
Inhalt:
1. Dem Unternehmer, der den Verbraucher-Besteller nicht über sein Widerrufsrecht belehrt hat, steht nach Widerruf kein Wertersatz zu, es sei denn, es handelt sich um einen Verbraucherbauvertrag.
2. Eine Rückgewährpflicht des Verbrauchers (in Natur) scheidet jedenfalls dann aus, wenn es sich um Bauleistungen handelt, die wesentlicher Bestandteil eines Grundstücks geworden sind, und auch dann, wenn diese Bauleistungen nicht "ohne Weiteres" bzw. "problemlos" abgebaut und entfernt werden können
OLG Stuttgart, Beschluss vom 16.11.2023 - 13 U 16/23; BGH, Beschluss vom 09.07.2025 - VII ZR 227/23 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen)
Seit nunmehr mehreren Jahren können Verbraucher auch Werkverträge noch nach der Leistungserbringung widerrufen, wenn ein Vertrag ausschließlich mit Mitteln des Fernabsatzes (§ 312c BGB) bzw. außerhalb von Geschäftsräumen des Unternehmers (§ 312b BGB) zustande gekommen ist und der Verbraucher nicht ordnungsgemäß über seine Widerrufsrechte belehrt wurde. Die Rechtsfolgen sind gravierend. Es muss leider festgestellt werden, dass die Voraussetzungen und Rechtsfolgen der Verbraucherwiderrufsrechte in der Praxis nach wie vor entweder unbekannt sind oder aber verkannt/unterschätzt werden. Dies kann sowohl für Planer (Architekten und Ingenieure) aber auch für Bauunternehmen und Handwerksfirmen erhebliche nachteilige Rechtsfolgen nach sich ziehen, wenn diese Verträge mit Verbrauchern schließen. Im Zweifel erhält der AN trotz mangelfreier Leistung keine Vergütung, wenn der Widerruf rechtzeitig erklärt wird.
Nach einer Entscheidung des BGH, Urteil vom 20.02.2025, Az. VII ZR 133/24, kommt ein Ausschluss des Widerrufsrechts nur in Extremfällen in Betracht. Nach OLG Stuttgart, Beschluss vom 16.11.2023, kann der Verbraucher, demgegenüber Werkleistungen erbracht worden sind, Werkleistungen nach erfolgten wirksamen Widerruf behalten und muss diese nicht bezahlen. Auch ein Bauherr, der es auf diese Rechtsfolge anlegt, kann sich grundsätzlich auf seine Widerrufsrechte berufen. Ausnahmen sollen nach Treu und Glauben nur ausnahmsweise möglich sein.
Der Vortrag richtet sich daher vornehmlich an Handwerksbetriebe, Bauunternehmen aber auch Architekten und Ingenieure, die Verträge mit privaten Bauherren (Verbrauchern) abschließen. Dargestellt werden die Voraussetzungen und Tragweite der Verbraucherwiderrufsrechte und deren Rechtsfolgen. Im Zweifel sollte der Verbraucher bei Vertragsschluss und vor Leistungserbringung über etwaige Widerrufsrechte informiert werden.
Die Anerkennung als Weiterbildung der Veranstaltung ist bei der Ingenieurkammer Sachsen und der Architektenkammer Sachsen beantragt.
Zur Veranstaltung melden Sie sich bitte unter folgendem Link an:
Link zur kostenpflichtigen Anmeldung: Anmeldung
Link zur GWT-Veranstaltungsseite: Forum Bau und Immobilie
Sie erhalten nach Ihrer Anmeldung von der GWT-TUD GmbH per E-Mail eine Anmeldebestätigung sowie eine Rechnung über den Kostenbeitrag von
50,00 EUR zzgl. gesetzl. MwSt.
Eine Abmeldung mit kostenfreier Stornierung ist bis maximal 3 Werktage vor der jeweiligen Veranstaltung möglich. Später eingehende Abmeldungen können aus verwaltungstechnischen Gründen leider nicht kostenfrei berücksichtigt werden.
Rückfragen richten Sie bitte an folgende Kontaktperson:
GWT-TUD GmbH
Kontaktdaten
17.09.2026, 17-19 Uhr: RA Matthias Hennig
Die Verbraucherwiderrufsrechte nach § 312b und c BGB und ihre gravierenden Rechtsfolgen zu Lasten der Auftragnehmer (Baubetriebe, Handwerker aber auch Planer und Ingenieure)
12.11.2026, 17-19 Uhr: Professorin Katharina Kleinschrot
Zirkularitätsbewertung im Bauwesen: Methoden, Einordnung und Grenzen!
- 18.06.2026 Professor Jens Otto
„Gemeinkostenausgleichsberechnung nach VOB/B. Anspruchsgrundlage, Zeitpunkt, kalkulatorische Ableitung und Nachweisführung im bauvertraglichen Mehrvergütungs- und Nachtragsprozess" - 07.05.2026 Rechtsanwalt Prof. Dr. jur. Johannes Handschumacher
"Das Anordnungsrecht des Auftraggebers nach VOB/B und BGB" - 12.03.2026 Rechtsanwalt Prof. Frank Weber
"Honoraransprüche der Architekten/Ingenieure bei geänderten Planungs- und Bauleistungen und bei Planungs- und Bauzeitverlängerunge" - 04.12.2025 Professorin Katharina Kleinschrot
"Zirkularität in Ausschreibung und Vergabe" - 23.10.2025 Rechtsanwalt Matthias Hennig
"Aktuelle Rechtsprechung des BGH zur „Bauzeitlichen Anordnung“, Erläuterung der Entscheidung des BGH vom 19.09.2024, Az. VII ZR 10/24 mit ihren Auswirkungen auf die Praxis" - 03.06.2025 Professor Jens Otto
"Ermittlung der Kosten von Baugeräten nach § 650c BGB und BGL" - 13.03.2025 Rechtsanwalt Prof. Dr. jur. Johannes Handschumacher
"Die Schwarzgeldabrede beim Bau und ihre Folgen"
Vor 2025:
07.11.2024: "Bauablaufstörungen und Ansprüche des AN aus baubetrieblicher Sicht"
26.09.2024: "(1) Umgang mit Mängeln vor Abnahme (Unwirksamkeit § 4 Abs. 7 VOB/B) und (2) BGB-Grundsatzurteil zum Verbraucherbauvertrag"
13.06.2024: "Zirkuläres Planen und Bauen"
21.03.2024: "Umgang mit Insolvenzen im Bauprojektgeschäft"
16.11.2023: "Zukunft verbindet - So gelingt die Nachhaltigkeitstransformation in Unternehmen"
28.09.2023: "Bestimmung der „tatsächlich erforderlichen Kosten“ bei Änderung von Bauverträgen (§ 650c BGB) – Ermittlung, Dokumentation und Prüfung aus Sicht von AN und AG"
22.06.2023: "Änderungs- und Zusatzleistungen bei Bau- sowie Architekten- und Ingenieurverträgen nach VOB und BGB (Nachträge)"
09.03.2023: "Behinderungs- und Bedenkenanzeigen bei Bauverträgen – Voraussetzungen und Rechtsfolgen aus Sicht von Auftraggebern und Auftragnehmern"
22.09.2022: "Das sog. Abrechnungsverhältnis – Voraussetzungen und seine Rechtsfolgen"
07.07.2022: „Praxisseminar Berechnung des Vergütungsanspruches aus Lohn- und Materialpreisgleitklauseln“
17.03.2022:"Preisexplosion der Baustoffe - Rechtliche Einordnung und Lösungsmöglichkeiten"
23.01.2020: "HOAI ohne verbindliche Honorarsätze - Was nun?"
05.09.2019: "Die Mindest- und Höchstsätze der HOAI sind europarechtswidrig!"
04.04.2019: "Neues Bauvertragsrecht - erste Erfahrungen"
31.01.2019: "Aktuelle Rechtsprechung des BGH zum Bauvertragsrecht"
15.11.2018: "Folgen des Änderungs- und Anordnungsrechts im neuen Bauvertrag (§§ 650b und 650c BGB) aus baubetrieblicher Sicht"
20.09.2018: "Das neue Bauvertragsrecht und seine Auswirkungen auf den Architekten- und Ingenieurvertrag"
16.11.2017: "Das neue Bauvertragsrecht"
28.09.2017: "Die verschiedenen außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren"
13.07.2017: "Abnahme, Aufmaß, Mengenermittlung und Abrechnung"
30.03.2017: "Das neue EU-Vergaberecht - Auswirkungen auf die Bauvergabe oberhalb der EU-Schwellenwerte"
01.12.2016: "Sicherheiten am Bau - Vertragsgestaltung und Abwicklung"
29.09.2016: "Berechnung der Entschädigung bei gestörtem Bauablauf"
03.03.2016: "Architekten und Ingenieure haften für alles! Richtig oder falsch?"
12.11.2015: "Grundlagen der Baupreiskalkulation und Abrechnung von Mehr- und Mindermengen"
10.09.2015: "Bauinsolvenz"
12.03.2015: "Der sittenwidrig überhöhte Preis und die aktuelle Rechtsprechung zum Bauvertragsrecht"
04.09.2014: "Fehler im Vergabeverfahren"
19.06.2014: "Werkerfolg vs. Vertragsinhalt"
23.01.2014: "Gibt es ein allgemeines Baugrundrisiko?"
27.06.2013: "Die neue HOAI"
17.01.2013: "Praktische Fragen des Gerüstbauvertrages"
18.10.2012: "Die Baukosten: Pflichten der Planer - Ansprüche der Bauherren bei Kostensteigerungen"
28.06.2012 "Aktuelle Rechtsprechung des BGH und der Obergerichte zum Bauvertragsrecht"
19.04.2012 "Änderungs- und Zusatzleistungen bei Architekten- und Ingenieurverträgen"
10.11.2011 „Der Einsatz von Nachunternehmern am Bau, Bau- und Planerleistungen im Nachunternehmerverhältnis“
08.09.2011 „Strafrecht bei Bau und Immobilien - zur aktuellen wirtschaftsstrafrechtlichen Rechtsprechung des BGH“
16.06.2011 „Aktuelle Entscheidungen des Bundesgerichtshof und der Obergerichte zum Bauvertragsrecht“
10.03.2011 „HOAI 2009 - erste Auswirkungen auf die Vertragspraxis"
11.11.2010 „Die rechtliche Bedeutung der VOB Teil C"
23.09.2010 „Die Kündigung des Werkvertrages in der Baupraxis - Voraussetzungen - Ausspruch - Folgen"
03.06.2010 „Abnahme und Schlussrechnung"
18.03.2010 „Berechnung von Vergütungsansprüchen nach § 2 Nr. 3, 5 und 6 VOB - richtig kalkulieren"
03.12.2009 „Neue Rechtsprechung des BGH zum Bauvertragsrecht“
27.08.2009 "Die neue HOAI 2009"
16.04.2009 "Änderungen bei der Planung und der Ausführung von Bauleistungen"
22.01.2009 "Forderungssicherungsgesetz"
08.02.2007 "Vertragsklauseln zu Leistung, Haftung, Vergütung"
21.09.2006 "Vertragskette Bauherr-Generalunternehmer-Nachunternehmer"
18.05.2006 "Aktuelles Architekten- und Ingenieurrecht"
26.01.2006 "Termine und Fristen bei der Projektrealisierung"
22.09.2005 "Anspruchssicherung in der Insolvenz Baubeteiligter"
12.05.2005 "Bauen im Bestand"
13.01.2005 "Aktuelles Vergaberecht"
23.09.2004 "Sachgerechter Umgang mit Bauablaufstörungen"
27.05.2004 "Mängelhaftung nach neuem Recht"