Lehrgänge für Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinatoren
Die Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB) geben den Stand der Technik bezüglich Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen wieder. Sie wurden vom Ausschuss für Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (ASGB) aufgestellt.
Die RAB 30 beschreibt die erforderliche Qualifikation eines geeigneten Koordinators nach der Baustellenverordnung (SiGe-Koordinator).
Nach RAB 30 muss ein geeigneter Koordinator über folgende Kenntnisse verfügen:
- baufachliche Kenntnisse (gemäß RAB 30, Anlage A),
- arbeitsschutzfachliche Kenntnisse (gemäß RAB 30, Anlage B),
- spezielle Koordinatorenkenntnisse (gemäß RAB 30, Anlage C) und
- berufliche Erfahrung.
Das Institut für Baubetriebswesen bietet Fernlehrgänge zur Erlangung der notwendigen Qualifizierung nach RAB 30 Anlage B (arbeitsschutzfachliche Kenntnisse) und Anlage C (spezielle Koordinatorenkenntnisse) an.
Der Teil B ist auch als Weiterbildung für gewerbliches Personal, Poliere und Bauleiter zur Erlangung vertiefter Kenntnisse im Arbeits- und Gesundheitsschutz geeignet.
Lehrgangsträger:
Institut für Baubetriebswesen der TU Dresden
Prof. Dr.-Ing. Jens Otto
Nürnberger Straße 31 A
01187 Dresden
Telefon: +49 (0) 351 463-35730
E-Mail
GWT-TUD GmbH
Freiberger Straße 33
01067 Dresden