Anrechnung
Neben den vielen Mehrwerten eines Auslandsaufenthalten wie der Verbesserung Ihrer Sprachkenntnisse und dem interkulturellen Austausch ist es insbesondere ein fachlicher Austausch. Sie haben Lehrveranstaltungen an der Partnerhochschule besucht und erfolgreich Prüfungsleistungen abelegt. Nun können Sie die im Ausland erbrachten Leistungen auf Ihr Studium an der TU Dresden anrechnen lassen.
Wollen Sie die Anrechenbarkeit vor dem Aufenthalt an der Partnerhochschule abklären, nutzen Sie bitte das dafür vorgesehene Formular. Doch auch nach Ihrer Rückkehr an die TU Dresden können Sie noch einen Antrag auf Anrechnung stellen.
Bei Fragen zum Ablauf wenden Sie sich gern an Ihre Erasmus-Koordinatorin.
Inhaltsverzeichnis
Anrechnung von Studienleistungen - vorab
- Die Studierenden stellen möglichst viele Informationen zur anzuerkennenden Lehrveranstaltung und der zugehörigen Prüfungsleistung zusammen (i.d.R. Modulbeschreibung).
- Sie müssen dann selbst eine Zuordnung der anzuerkennenden Lehrveranstaltung zu einer Lehrveranstaltung der Fakultät Bauingenieurwesen vornehmen.
- Sie nehmen Kontakt mit den hier zuständigen Prüfenden/Lehrenden auf, informieren sie/ihn über die geplante Lehrveranstaltung und holen eine Stellungnahme ein. Hierfür nutzen Sie bitte das bereitgestellte Formular für die Prüfung der Anrechenbarkeit. Nutzen Sie bitte eine Seite pro Lehrperson, damit Sie die Abfragen zeitgleich stellen können.
- Ist die Anrechenbarkeit bestätigt erfolgt eine Eintragung des Moduls in Tabelle B des Learning Agreements. Liegt Ihnen diese Bestätigung (noch) nicht vor, lassen Sie die Tabelle B im Learning Agreement bitte leer. Nur so kann das Learning Agreement von der Erasmus-Koordinatorin unterschrieben werden.
- Haben Sie die Prüfungsleistung erfolgreich abgeschlossen, reichen Sie nach Ihrer Rückkehr bitte das Transcript of Records mit der Vorprüfung der Anrechenbarkeit im Prüfungsamt BIW ein. Bitte reichen Sie nur die Module ein, die auch angerechnet werden sollen. Für die offizielle Bestätigung der Anrechnung der Prüfungsleistung muss nun die Zustimmung des Prüfungsausschusses eingeholt werden.
Anrechnung von Studienleistungen - hinterher
- Nach Ihrer Rückkehr stellen Sie einen Antrag auf Anrechnung der erbrachten Leistungen. Die entsprechenden Formulare finden Sie auf den Webseiten des Studienbüros.
Hinweise
- Bei nicht vergleichbaren Notensystemen an der Partnerhochschule findet keine Umrechnung statt. Die Leistung wird mit "bestanden" in der Leistungsübersicht aufgeführt. Informieren Sie sich ggf. ob an der Partnerhochschule eine Bewertung Ihrer Prüfungsleitung anhand unseres Notensystems möglich ist.
- Anrechnungen im Zusatzbereich sind nicht möglich.
- Anrechnungen sind auf Modulebene und auf Prüfungsleistungsebene möglich. Anrechnungen von Teilleistungen sind nicht möglich.
- Liegt Ihnen keine Bestätigung der Anrechenbarkeit vor, lassen Sie die Tabelle B im Learning Agreement bitte leer.
- Die Anrechnungen von Leistungen ist freiwillig. Für die Förderung über Erasmus+ müssen Sie ca. 25 ECTS erlangen. Ob Sie diese Leistungen auf Ihr Studium anrechnen lassen wollen, entscheiden Sie selbst.