30.04.2024
Ausschreibung: Sondermittel Inklusion 2024
Inklusion und Barrierefreiheit: Projektförderung für 2024
Die TU Dresden erreichte für das Jahr 2024 wieder eine Sonderzuweisung Inklusion durch das SMWK. Dieses Geld ist zweckgebunden zu investieren für Maßnahmen, die der Verbesserung der Teilhabe von Studierenden sowie Beschäftigten mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen an der TU Dresden dienen.
Sie haben Ideen, Projekte oder Wünsche für Maßnahmen rund um das Thema Inklusion und Barrierefreiheit innerhalb der TU Dresden, die binnen dieses Jahres umsetzbar sind?
Dann möchten wir diese gern durch eine finanzielle Förderung aus den Sondermitteln Inklusion 2024 unterstützen. Informationen sowie das Antragsformular finden alle Interessierten unter https://tu-dresden.de/tu-dresden/universitaetskultur/diversitaet-inklusion/inklusion/sondermittel-inklusion-2/sondermittel-inklusion-2024
Antragsberechtigt sind Studierende, Lehrende und Beschäftigte der TU Dresden. Bis 28.05.2024 können Anträge an eingereicht werden.
Im Aktionsplan 2.0 der TU Dresden finden Sie zahlreiche Anregungen für Projekte und Maßnahmen in diesem Kontext.
Wir beraten gern bei der Konkretisierung von Ideen und unterstützen selbstverständlich auch bei der Antragstellung. Ansprechperson hierfür ist Anna Drum (Koordinatorin für Inklusion; Telefon: 0351-46339720).