Ausschreibung Sondermittel Inklusion 2024
Ausschreibung im Rahmen der Sondermittel Inklusion des SMWK 2024
Die TU Dresden erreichte auch in 2024 eine Sonderzuweisung Inklusion durch das SMWK für Maßnahmen, die der Verbesserung der Teilhabe von Studierenden und Beschäftigten mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen an der TU Dresden dienen sollen. Wir laden Sie ein, Ihre Ideen für inklusive Bildung und Arbeit einzubringen!
Gefördert werden können Maßnahmen und Projekte, die die Teilhabe von Menschen mit Behinderung und chronischen Erkrankungen an der TU Dresden befördern, die die Umsetzung der digitalen Barrierefreiheit (siehe BITV 2.0 / EU-Richtlinie 2016/2102) unterstützen oder die Maßnahmen des Aktionsplans 2.0 der TU Dresden zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) unterstützen.
Die Sondermittel Inklusion sind für das laufende Haushaltsjahr verfügbar, weswegen diese bis Ende 2024 (Haushaltsschluss der TU Dresden) vollständig verausgabt sein müssen.
Im Aktionsplan 2.0 der TU Dresden zur Umsetzung der UN-BRK finden Sie zahlreiche Anregungen, was für Projekte und Maßnahmen bereits gefördert wurden. Bei Ihren Ideenvorschlägen beraten wir Sie sehr gerne, ebenso auch bei der Antragsstellung.
Ihren Antrag reichen Sie in Gestalt des beigefügten Antragsformulars inkl. der Finanzkalkulation bis Dienstag, 28. Mai 2024 (Dienstschluss) in elektronischer Form per E-Mail an oder per Hauspost ein.
Deutschland hat sich durch die Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) 2009 dazu bekannt, über die Menschenrechtsabkommen hinaus die Rechte und die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen zu konkretisieren. Im Vordergrund steht dabei ein Bewusstsein, die Teilhabe für alle Menschen zu ermöglichen, indem Barrieren identifiziert und abgebaut werden bzw. gar nicht erst entstehen. Dabei ist das Recht auf inklusive Bildung und Arbeit eine der zentralen Forderungen der Konvention. Mit den Sondermitteln des SMWK möchte die TU Dresden die Chance nutzen, das Themenfeld Inklusion von Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen nachhaltig voranzubringen.
Falls Bedarfe bzw. Projektideen von anderer Größenordnung oder längerfristigem Planungsbedarf vorliegen, möchten wir Sie hiermit einladen auch diese an das SG Diversity Management der TU Dresden zu kommunizieren.
Es können sowohl Maßnahmen als auch Projekte gefördert werden, die im Sinne der Empfehlung der HRK 2009 „Eine Hochschule für Alle“, der UN-BRK und / oder dem Aktionsplan der TU Dresden zur Umsetzung der UN-BRK nachhaltig die Inklusion von Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen an der TU Dresden befördern und/oder die Umsetzung der digitalen Barrierefreiheit (siehe BITV 2.0 / EU-Richtlinie 2016/2102) unterstützen. Die Sondermittel Inklusion stellen eine Anschubfinanzierung für Maßnahmen und Projekte dar, die bzw. deren Ergebnisse dem Nachhaltigkeitsprinzip folgen und auch nach der Förderung fortbestehen und wirken. Es können auch Maßnahmen oder Projekte gefördert werden, die bereits in 2024 gestartet sind wie auch bereits in 2024 getätigte Verausgabungen, wenn diese dem Förderzweck der Sondermittel Inklusion entsprechen
Förderfähig sind:
- Personalmittel, die im Kontext der Teilhabe von Menschen mit Behinderung und chronischen Erkrankung einzuordnen sind
- Sachmittel, die die Teilhabe von Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung fördern und unter einem Betrag von <5.000 € brutto liegen
- Maßnahmen / Projekte, die zum Jahresende abgeschlossen sind und in der ersten Dezemberwoche 2024 kassenwirksam verausgabt sind
Förderfähig sind:
- Personal- und / oder Sachmittel,
- Maßnahmen / Projekte, die zum Jahresende 2024 abgeschlossen sind und bei denen die Fördersumme bis in der ersten Dezemberwoche kassenwirksam verausgabt ist,
- Maßnahmen / Projekte, deren Nachhaltigkeit auch nach Ende der Förderung gesichert ist,
- Maßnahmen / Projekte, die einen möglichst großen Wirkungskreis haben.
Von der Förderung ausgeschlossen sind:
- Investitionen, was als Investition eingestuft wird, ist ggf. mit D1 abzustimmen, zumeist sind Förderungen von Sachmitteln, die unter einem Betrag von < 5.000 € liegen, möglich
- Baumaßnahmen
- Maßnahmen, die der allgemeinen Gesundheitsvorsorge an der Hochschule dienen,
- Lehr- und Arbeitsplatzausstattung sowie Sachmittel, die zur Grundausstattung gehören
- Doppelfinanzierungen (z. B. Maßnahmen, die im Rahmen des SGB IX beantragt werden können)
- Maßnahmen, die keinen konkreten Bezug zum Thema Inklusion von Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen aufweisen
- Maßnahmen und Projekte, die bzw. deren Ergebnisse nicht dem Nachhaltigkeitsprinzip folgen, indem sie nach der Förderung nicht fortbestehen
Antrags- bzw. förderberechtigt sind alle Hochschulmitglieder der TU Dresden: Studierenede, Mitarbeitende in Lehre und Forschung und Zentrale Universtätsverwaltung.
Studierende müssen sich zur Verwendung der Fördermittel eine:n Kooperationspartner:in (z.B. Professur oder Struktureinheit) suchen, um so einer Kostenstelle zugeordnet zu werden.
Neben dem vollständig ausgefüllten Antrag (in digitaler Form) sind folgende Kriterien zu erfüllen:
- das Vorhaben reiht sich in die Handlungsfelder des Aktionsplans 2.0 der TU Dresden zur Umsetzung der UN-BRK ein,
- das Vorhaben orientiert sich an der UN-BRK und den Empfehlungen der 6. Mitgliederversammlung der Hochschulrektorenkonferenz vom 21.04.2009 „Eine Hochschule für Alle“,
- das Vorhaben erscheint schlüssig und plausibel, die Ziele des Vorhabens sind konkret und klar erkennbar dargestellt,
- das Vorhaben dient als Anschubfinanzierung und erfüllt das Prinzip der Nachhaltigkeit, indem es nach der Förderung fortbesteht bzw. das Projekt/die Maßnahme einen großen Wirkungskreis aufweist,
- es handelt sich um Maßnahmen, die der Verbesserung der Teilhabe von Studierenden und Beschäftigten mit Behinderungen an Lehre und Forschung der TU Dresden dienen,
- das Vorhaben fokussiert auf echte Teilhabe aller, weg von einer Politik reaktiver, einzelfallbezogener Fürsorge,
- das Vorhaben ist im gegebenen Zeitraum umsetzbar,
- das Vorhaben folgt keinem rein persönlichen Interesse, sondern leistet einen nachhaltigen Beitrag für die TU Dresden im Kontext Inklusion von Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen,
- im Falle einer früheren Förderung durch Sondermittel Inklusion (seit 2015) war die Maßnahme-/Projektumsetzung überzeugend und die dazugehörige Berichterstattung erfolgte fristgerecht.
Ihren Antrag reichen Sie in Gestalt des beigefügten Antragsformulars inkl. der Finanzkalkulation bis zum 28. Mai 2024 (Dienstschluss) in elektronischer Form per E-Mail an .
Im Anschluss begutachtet und bewertet der Beirat Inklusion unter der Leitung der Prorektorin Universitätskultur die Anträge. In die Bewertung fließt neben der Passfähigkeit zu den oben genannten Kriterien und Voraussetzungen auch die Qualität der Umsetzung früherer aus Inklusionsmitteln geförderter Projekte ein. Auf Basis dieser Bewertungen trifft das Rektorat die Förderentscheidung. Nach der Entscheidung durch das Rektorat und der Zuweisung der Sondermittel Inklusion durch das SMWK erhalten die Antragstellenden einen entsprechenden Bescheid.
Unvollständige bzw. nicht fristgerecht eingegangene Anträge werden nicht berücksichtigt. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.
Wie bei allen Sonderzuweisungen ist eine zeitnahe Berichterstattung und entsprechende Evaluation der Maßnahmen zur Verwendung der ausgereichten Mittel gegenüber dem SMWK erforderlich. Eine universitätsweite Information über die Verwendung der Sondermittel Inklusion wird erarbeitet und veröffentlicht.
Bitte reichen Sie innerhalb von vier Wochen nach Abschluss der Maßnahme, spätestens jedoch bis zum 13. Dezember 2024, unaufgefordert einen Sachbericht im SG Diversity Management ein. Eine Vorlage für diesen Bericht wird Ihnen rechtzeitig vom SG Diversity Management zur Verfügung gestellt.
Was sind Beispiele für geförderte Maßnahmen aus den Sondermitteln Inklusion?
Die Sondermittel für Inklusion spielen eine entscheidende Rolle bei der Förderung von Chancengleichheit und Teilhabe für Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen.
Die Maßnahmen und Projekte, die aus den Sondermitteln Inklusion gefördert werden, zielen darauf ab, Barrieren abzubauen und eine inklusive Umgebung zu schaffen.
Gefördert wurden zum Beispiel:
- Dokumente barrierefrei zu gestalten, auch Brailledruck oder externe Dienstleistungen für die Gestaltung und den Druck barrierefreier Dokumente
- Kosten für die Verbesserung der Barrierefreiheit von Veranstaltungen, wie zum Beispiel der Einsatz von Gebärdenprach- oder Schriftdolmetschung (auf Deutsch und/oder Englisch)
- Personalkosten, wie zum Beispiel studentische Hilfskräfte (SHK), wissenschaftliche Hilfskräfte (WHK) oder Honrarkräfte, deren Tätigkeiten im Bereich der Barrierefreiheit und Inklusion bzw. der Verbesserung der Teilhabe von Menschen mit Behinderung und chronischen Erkrankungen liegen
- Sachmittel, wie spezielle Materialien, die zur Verbesserung der Barrierefreiheit beitragen und über den Ausleihpool Inklusion zur Ausleihe innerhalb der TU Dresden zur Verfügung gestellt werden können.
Koordinatorin Inklusion
NameAnna Drum M.A.
Eine verschlüsselte E-Mail über das SecureMail-Portal versenden (nur für TUD-externe Personen).
Koordinatorin Inklusion
NameAnna Drum M.A.
Eine verschlüsselte E-Mail über das SecureMail-Portal versenden (nur für TUD-externe Personen).