Anrechnung
Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen
Grundsätzlich ist es möglich, einen Antrag auf Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen zu stellen. Auch außerhalb einer Universität erworbene Leistungen können ggf. auf das Studium angerechnet werden. Neben der Frage der inhaltlichen Passfähigkeit, muss auch der Umfang der anzurechnenden Leistung in etwa dem zu ersetzenden Modul entsprechen (wenn die anzuerkennenden Leistungen quantitativ höher bewertet werden, als das zu ersetzende Modul, ist das natürlich unproblematisch).
Sie können Module, die Sie in Ihrem Studienablaufplan finden, durch Module bzw. Leistungen ersetzen, die Sie außerhalb Ihres Studienganges erbracht haben, wenn keine wesentlichen Unterschiede hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen bestehen. Es können auch Leistungen mit anderen Inhalten als den laut Studienablaufplan vorgesehenen Modulen angerechnet werden. Dies ist im Wahlpflichtbereich möglich, wenn die anzuerkennenden Leistungen ein strukturelles Äquivalent zu Ihrem Studiengang darstellen. Damit ist gemeint, dass die anzuerkennende Leistung zu Ihrem Studium passt und wie ein weiteres (bei uns nicht angebotenes) Wahlmodul behandelt wird.
In allen Fragen der Anrechnung berät der Studienfachberater Sie gerne vor Ihrer Antragstellung, falls Sie unsicher sind, ob die Anerkennung möglich und auch sinnvoll ist, um Ihr Studienergebnis zu optimieren.
Die Abgabe der Anträge an den Prüfungsausschuss erfolgt im Prüfungsamt. Sie können die ausgefüllten und unterschriebenen Anträge auch postalisch oder per Email zuschicken. Für jeden Studiengang gibt es ein Formular zur Beantragung. Insbesondere wenn Sie viele Module anerkennen lassen wollen, können Sie den Antrag auch formlos stellen. Die Formulare finden Sie auf der Webseite des Studienbüros unter Formulare / Anträge.
Der Prüfungsauschuss tagt in der Regel einmal im Monat. Sie erhalten ca. zwei Wochen nach der Sitzung einen Bescheid über die Entscheidung.
Nach Auslandsaufenthalten und einer Anerkennung von Leistungen, bitten wir Sie zusätzlich zum Antrag auf Anerkennung das Formular studienbezogener Auslandsaufenthalt auszufüllen (muss mit dem Antrag auf Anerkennung eingereicht werden).
Sie können sich Leistungen aus einem vorangegangenem Studium (egal ob abgeschlossen oder nicht) oder von zeitweisen Studienaufenthalten (In- oder Ausland) anrechnen lassen. Es wird ein Nachweis der erbrachten Leistungen im Original und eine Kopie benötigt. Das Original können Sie nach Vorlage sofort wieder mitnehmen. Eine Modulbeschreibung bzw. Veranstaltungsgliederung ist beizufügen.
Es wird ein Nachweis der erbrachten Leistungen im Original und eine Kopie benötigt. Das Original können Sie nach Vorlage sofort wieder mitnehmen. Eine Modulbeschreibung bzw. Veranstaltungsgliederung ist beizufügen.
Es wird ein Nachweis der erbrachten Leistungen im Original und eine Kopie benötigt. Das Original können Sie nach Vorlage sofort wieder mitnehmen. Eine Modulbeschreibung bzw. Veranstaltungsgliederung (deutsch oder englisch) ist beizufügen (über Ausnahmen, wenn keine englische oder deutsche Beschreibung vorhanden ist, entscheidet der Prüfungsausschuss).
Es wird empfohlen, sich vor dem Auslandsaufenthalt zu erkundigen, ob die gewählten Fächer angerechnet werden können. Eine solche Voranfrage ist für Sie unverbindlich. Erst mit der Antragstellung entscheiden Sie, ob Leistungen angerechnet werden sollen.
Bitte beachten Sie: Nach Auslandsaufenthalten und einer Anrechnung von Leistungen, bitten wir Sie zusätzlich zum Antrag auf Anrechnung das Formular studienbezogener Auslandsaufenthalt auszufüllen (muss mit dem Antrag auf Anrechnung eingereicht werden).
Auch Kurse zum Erwerb von Sprachkenntnissen, die bei TUDIAS oder an anderen (auch ausländischen) Hochschulen erbracht wurden, können im Bachelor-Studiengang als wahlobligatorisches Modul im "Aqua-Bereich" angerechnet werden.
Studiengangs- oder Fachwechsler, die die Immatrikulation in ein höheres Fachsemester beantragen, müssen beim Immatrikulationsamt zum Antrag auf Zulassung eine Bescheinigung über die angerechneten Fachsemester vorlegen. Bitte melden Sie sich in einem solchen Fall im Prüfungsamt oder beim Studienfachberater.