Prüfungsausschüsse
Inhaltsverzeichnis
Beschlüsse der Prüfungsausschüsse
Prüfungsausschuss Master Raumentwicklung und Naturressourcenmanagement
Für die Anerkennung bzw. Anrechnung bereits abgeschlossenen Module bzw. erbrachter Studien- und Prüfungsleistungen bedarf es eines Antrages an den Prüfungsausschuss. Bitte reichen Sie dazu den ausgefüllten "Antrag auf Anerkennung von Prüfungsleistungen" (siehe Formulare / Anträge) gemeinsam mit den entsprechenden Leistungsnachweisen, den entsprechenden Modulbeschreibungen und, soweit möglich, den Ablaufplänen des anzuerkennenden Moduls im Prüfungsamt ein.
Anmeldung von Abschlussarbeiten:
Auswahl der Betreuer und des Abschlussarbeitstehmas - Beschluss des Prüfungsausschusses vom 01.02.2017:
Alle Hochschullehrer der Fakultät Umweltwissenschaften sowie der Fakultäten Verkehrswissenschaften und Architektur, die im Rahmen des Masterstudiengangs "Raumentwicklung und Naturressourcenmanagement" auch selbst Lehrveranstaltungen anbieten, können ohne gesonderte Zustimmung des Prüfungsausschusses Erstgutachter/Betreuer für Masterarbeiten in diesem Studiengang sein.
Maßgeblich ist hierbei deren Zugehörigkeit zur TU Dresden als Lehrstuhlinhaber oder Gemeinsame Berufung.
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Beachte: Wurde das Arbeitsthema und damit verbunden der Arbeitstitel durch den Prüfungsausschuss aktenkundig ausgegeben, ist eine Änderung des Arbeitstitels in Deutsch und Englisch dem Prüfungsamt per E-Mail innerhalb der Bearbeitungszeit und vor Abgabetermin der Abschlussarbeit mitzuteilen.
Verlängerung von Abschlussarbeiten
Hinweis für die Verlängerung der Bearbeitungszeit der Abschlussarbeit
§28 Satz MPO: „Im Einzelfall kann der Prüfungsausschuss die Bearbeitungszeit auf begründeten Antrag ausnahmsweise um höchstens 12 Wochen verlängern".
Dazu muss ein Verlängerungsantrag im Prüfungsamt eingereicht werden. Der/die beutreuende Hochschullehrer:in muss dem Verlängerungsantrag mit Stempel und Unterschrift zustimmen.
Entscheidung (Grundsatzentscheidung) des Prüfungsausschusses RuN-Master vom 22.05.2023:
Die Geltendmachung ausschließlich persönlicher Gründe zur Beantragung einer Verlängerung der Bearbeitungszeit von Abschlussarbeiten ist nicht ausreichend. Der Prüfungsausschuss erklärt sich damit einverstanden, dass die Mitarbeiter:innen des zuständigen Prüfungsamtes entsprechende Anträge als nicht zulässig zurückweisen können.
Verlängerung im Krankheitsfall:
Zur Anerkennung von Kranktagen für die Abschlussarbeit, reichen Sie bitte unverzüglich das ärztlliche Attest ( Formblatt ) und die Mitteilung zur Anerkennung der Kranktage im Original im Prüfungsamt ein. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (gelber Schein) sind nicht zulässig.
Abgabe von Abschlussarbeiten
Hinweis für die Abgabe der Abschlussarbeit
(Die Masterarbeit ist zum Abgabetermin in zwei gebundenen Exemplaren und einem Datenträger (Stick oder CD) im Prüfungsamt Geowissenschaften zur Registrierung des Friststempels einzureichen (§ 21 (6) MPO).
Aktuell ist vor Abgabe der Abschlussarbeit ein Abgabetermin zu vereinbaren.
Außerhalb der Öffnungszeiten des Prüfungsamtes oder zur Wahrung von Fristen können Sie den Fristenbriefkasten an der Helmholtzstraße (zwischen Tillich-Bau und Hülße-Bau) nutzen.
Auszug aus der Modulbeschreibung:
Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungspunkten:
Die Leistungspunkte werden erworben, wenn die Modulprüfung bestanden ist. Die Modulprüfung besteht aus
(1) einer mündlichen Prüfungsleistung von 20 Minuten Dauer als Einzelprüfung oder einer Klausurarbeit von 90 Minuten Dauer nach Wahl des Studierenden und
(2) einer Seminararbeit inklusive Vortrag und Diskussion im Umfang von 75 Stunden.
Prüfungsvorleistung ist eine Moderation. Prüfungsleistungen und Prüfungsvorleistungen können auf Antrag auch in englischer Sprache erbracht werden.
Beschluss des Prüfungsausschusses vom 01.03.2021 zur Festlegung zu Frist und Form der An- und Abmeldung von Prüfungs(vor)leistungen im Studiengang Master Raumentwicklung und Naturressourcenmanagement entsprechend §4 (2) MPO gültig ab WS 2021/2022:
Die Einschreibung für studienbegleitende Prüfungsleistungen (Seminararbeit, Projektarbeit, Referate usw.) starten in der Regel jeweils mit Beginn der Lehrveranstaltungen.
Detaillierte Daten entnehmen Sie bitte dem Prüfungsplan.
Für das Modul UWMRN 1.1 Raumentwicklung (SELMA: MRN01) wird systemseitig zu Beginn des Einschreibezeitraums eine automatisierte Anmeldung (ausschließlich für Studierende des 1. Fachsemesters) durch das Prüfungsamt zur dazugehörigen Prüfungs(vor)leistung (Moderation Raumentwicklung) vorgenommen.
Die Anmeldung der angebotenenen Prüfungsleistungen aller anderen Module aus dem Studiengang Master Raumentwicklung und Naturressourcenmanagement müssen selbstständig online durch die Studierenden im SELMA-Portal zu den fakultätsüblich bekanntgegebenen Anmeldezeiträumen vorgenommen werden.
Eine Abmeldung der studienbegleitenden Modul-Prüfungsleistungen ist ausschließlich innerhalb des Einschreibezeitraums möglich. Danach ist eine Abmeldung online ohne Angaben von Gründen nicht mehr möglich. Im Weiteren gelten die Bestimmungen des §3 und des §5 der MPO.
Senatsbeschluss vom 12.06.2024
Rücktritt von Prüfungen ohne Angabe von Gründen:
Gemäß Senatsbeschluss vom 12.06.2024 wurde die Rücktrittsfrist für alle Prüfungsleistungen TU-weit einheitlich auf 3 Werktage vor Prüfungsdatum festgelegt, außer die Rücktrittsfrist ist in den jeweiligen Ordnungen eindeutig geregelt. Die einheitliche Rücktrittsfrist gilt ab WiSe 2024/2025.
Beschluss des Prüfungsausschusses, Sitzung vom 13.01.2020
Rücktritt von Prüfungen ohne Angabe von Gründen:
Die Abmeldung von studienabschließenden Prüfungen ist bis vier Kalendertage vor der Prüfung (bei mündl. Prüfungen ggf. vier Kalendertage vor Beginn des ersten Tages des Prüfungszeitraumes) ohne Angabe von Gründen möglich. Die Abmeldung von der Prüfung kann selbständig in SELMA vorgenommen werden. Nach Ablauf der Abmeldefrist ist eine selbstständige Abmeldung über SELMA nicht mehr möglich! Die Online-Abmeldung gilt ausschließlich nur für Klausuren und mündliche Prüfungen!
Beachte: Wurde von einer Prüfung zurückgetreten (auch versehentlich) ist eine Änderung über SELMA nicht mehr möglich. Hierzu ist eine zeitnahe schriftliche Anzeige (per E-Mail) mit der ausdrücklichen Bestätigung der Prüfungsteilnahme, an das Prüfungsamt nötig.
Beachte: Die Online-Abmeldung für studienbegleitende Prüfungen ist nur innerhalb des dafür vorgesehenen Anmeldezeitraums möglich. Für eine spätere Abmeldung ist ein begründeter formloser Antrag an den Prüfungsausschuss notwendig.
Hinweise Berufspraktikum und vertiefendes Berufspraktikum
Berufspraktikum / vertiefendes Berufspraktikum
Beschluss der Studienkommission vom 17.01.2020
Änderung der Verfahrensweise Anmeldung, Bearbeitung und Bewertung für die Module UWMRN 1.7 Berufspraxis und UWMRN 2.14 Vertiefende Berufspraxis
- Suche einer geigneten Praktikumsstelle
- Absprache mit einem Betreuer bzw. einer Betreuerin aus dem Kreis der Lehrenden des Masterstudiengangs Raumentwicklung und Naturressourcenmanagement als fachlich zuständige*r interner Praktikumsbetreuer*in entsprechend der gewählten Praktikumsstelle bzw. des gewählten Themas (Seminararbeit Vertiefende Berufspraxis)
- Absprache mit dem/der Betreuer*in über Umfang und Inhalt des abzugebenden Berichts (als Richtgröße: UWMRN 1.7 = 2-5 Seiten, UWMRN 2.14 =10 Seiten)
- Verfahrensänderung zur Anmeldung des Berufspraktikum und des vertiefenden Berufspraktikum zum 01.10.2023
- Prüfungsausschussbeschluss vom 04.09.2023:
Für die Module UWMRN 1.7 Berufspraxis und Modul UWMRN 2.14 vertiefende Berufspraxis erfolgt die Anmeldung des jeweiligen Moduls und die damit verbunden Prüfungsleistungen nur noch mit Formular und kann unabhängig von Anmeldefristen während des Semesters vorgenommen werden. Eine Anmeldung über SELMA ist nicht mehr möglich.
Die Anmeldung muss grundsätzlich vor Praktikumsantritt erfolgen. Eine spätere Anrechnung ist nicht zulässig. Das Anmeldeformular wird nur mit bestätigter Unterschrift des/der *Betreuenden zur weiteren Bearbeitung durch das Prüfungsamt Geowissenschaften entgegen genommen.
*Als wissenschaftliche Praktikumsbetreuende können nur promovierte wissenschaftliche Mitarbeiter:innen oder Hochschullehrer:innen der Fakultät Umweltwissenschaften gewählt werden. Aus der Fakultät Architektur bzw. Verkehrswissenschaften können ausschließlich nur Hochschullehrer:innen als wissenschaftliche Praktikumsbetreuende fungieren.
Die Anmeldung der angebotenen Prüfungsleistungen aller anderen Module aus dem Studiengang Master Raumentwicklung und Naturressourcenmanagement müssen weiterhin selbstständig durch die Studierenden im SELMA-Portal zu den fakultätsüblich bekanntgegebenen Anmeldezeiträumen vorgenommen werden.
Eine Abmeldung der studienbegleitenden Modul-Prüfungsleistungen ist ausschließlich innerhalb des Einschreibezeitraums möglich. Danach ist eine Abmeldung online ohne Angaben von Gründen nicht mehr möglich. Im Weiteren gelten die Bestimmungen des § 3 und § 5 der MPO. - Abgabe des Praktikumsberichts inkl. des Bewertungsformulars innerhalb von vier Wochen nach Abschluss des Praktikums an den/die fachlich zuständige*n interne*n Praktikumsbetreuer*in
- Bestätigung des Bestehens / Nicht-Bestehens (UWMRN 1.7) bzw. Benotung des Berichts (UWMRN 2.14) durch den/die Betreuer*in innerhalb von vier Wochen nach Abgabe des Berichts und des Praktikumsnachweises/-zeugnisses (in Kopie) und Weiterleitung des Bestätigungsblatts an das zuständige Prüfungsamt
Hinweis des Prüfungsamtes:
Das Berufspraktikum und das vertiefende Berufspraktikum können in unterschiedlichen Einrichtungen/Praktikumsstellen erbracht werden. Eine Teilung der jeweiligen Praktika ist nicht gestattet.
Unter Berücksichtigung nachfolgender Erklärung, kann das vertiefende Berufspraktikum ggf. auch vor dem regulären Berufspraktikum erbracht werden.
Gegenstand der Belegarbeit zur Anerkennung des Vertiefenden Berufspraktikums ist eine vertiefende Auseinandersetzung mit einem während des Praktikums behandelten Thema im Umfang von ungefähr zehn Seiten (d.h. nicht mehr als zehn Seiten). Ausgehend von den Inhalten des Studiengangs Master Raumentwicklung und Naturressourcenmanagement wäre hier etwa ein Rahmenthema oder ein übergeordnetes Thema denkbar, das unter Zuhilfenahme wissenschaftlicher Literatur mit dem absolvierten Praktikum in Verbindung gesetzt wird. Ebenso möglich wäre, wenn nicht sogar damit zusammenhängend, die Darlegung der Praxisrelevanz eines Themas entsprechend der Frage, wie etwas in der Praxis tatsächlich implementiert/umgesetzt wird, verbunden mit konkreten Handlungshinweisen / Verbesserungsvorschlägen aus den im Studium gewonnenen Erkenntnissen i.S.v. "Lehren für die Praxis / praktische Umsetzung" |
Für alle weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an das Prüfungsamt.
Prüfungsausschuss B.Sc./ M.Sc. Geographie
Beschluss zur Verwendung von KI in Prüfungsleistungen
Vorbemerkung: Ergänzend zu den nachfolgend aufgeführten Festlegungen stellt der Prüfungsausschuss fest, dass ChatGPT und andere KI-Systeme nicht als wissenschaftliche Quellen gelten.
- ChatGPT bzw. andere KI-Systeme dürfen für Klausuren und mündlich Prüfungs-leistungen nur dann genutzt werden, wenn sie von den Prüfenden explizit und für einen definierten Zweck zugelassen werden (z.B. in der Erstellung von Material für Prüfungszwecke).
- Für alle anderen Leistungen können Prüferinnen und Prüfer die Verwendung von ChatGPT bzw. anderer KI-Systeme vollständig untersagen – z.B. wenn besondere kreative Leistungen (z.B. Programmcodes, grafische Darstellungen) gefordert sind.
- Bei schriftlichen Arbeiten oder anderen Leistungen (z.B. Programmcodes, grafische Darstellungen), in denen z.B. Grundlagen für eine Fragestellung erörtert werden sollen (z.B. der Theorieteil zu Beginn einer Projektarbeit oder der Abschlussarbeit) kann – sofern nicht explizit untersagt – ChatGPT bzw. andere KI-Systeme als erweiterte internetbasierte Lösungssuche bzw. als Werkzeug zur Lösungserstellung verwendet werden. Nutzen Studierende dies, so müssen ChatGPT oder die anderen KI-Systeme eindeutig als Quelle in der Literaturliste angegeben werden, wobei die Frage bzw. die Fragen, die gestellt wurden, um an die Information zu gelangen, in der Literaturliste genannt sein müssen1.
- Die entsprechenden aus ChatGPT bzw. anderer KI-Systeme übernommenen Texte und sonstigen Lösungen sind für eine korrekte Zitierweise in Anführungszeichen zu setzen, um diese eindeutig als nichteigene Leistungen zu kennzeichnen. Ob diese Passagen in die Wertung einfließen, liegt beim Prüfer / bei der Prüferin und muss vor dem Erstellen der entsprechenden Arbeit bekannt gegeben werden.
- Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von einer KI übernommenen In-formationen sind die Studierenden selbst verantwortlich. Wenn ChatGPT bzw. andere KI-Systeme eine falsche Information liefern, diese in die Arbeit übernommen und der Fehler in der Bewertung als solcher beurteilt wird, sind die Studierenden dafür verantwortlich. Die Studierenden sind dazu verpflichtet, die Richtigkeit zu klären, d.h. die Information, die sie bekommen kritisch zu bewerten und ggf. mit anderen Quellen zu verifizieren (im Gegensatz z.B. zu Informationen, die Quellen mit wissenschaftlicher Qualitätssicherung entnommen wurden).
Fußnote
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Es wird empfohlen, eine Zitationsvorlage im Rahmen des Wissenschaftlichen Arbeitens oder an anderer geeigneter Stelle in Lehrveranstaltungen bereit zu stellen.
Beschluss Prüfungsausschuss Master Geographie am 16.06.2021 zu Frist und Form der Anmeldung von Prüfungsleistungen im Studiengang Master Geographie (PO 2020) und fakultätsüblichen Bekanntmachung:
Für das Modul GEO-MA-FLP Forschungs- und Lehrpraktikum wird ab WS 2021/2022 systemseitig (SELMA) eine implizite Prüfungsanmeldung ermöglicht. D.h., dass mit Modulanmeldung gleichzeitig eine Prüfungsanmeldung für die zum Modul zugehörigen Prüfungsleistungen erfolgt und sich somit eine separate Prüfungsanmeldung erübrigt. Weiterhin bleibt bestehen, dass eine Abmeldung über SELMA für die Prüfungsleistungen dieses Moduls nicht möglich ist und es eines begründeten schriftlichen Antrags an den Prüfungsaussschuss bedarf.
Die Anmeldung der angebotenenen Prüfungsleistungen aller anderen Module aus dem Master-Studiengang Geographie müssen weiterhin selbstständig durch die Studierenden im SELMA-Portal zu den fakultätsüblich bekanntgegegebenen Anmeldezeiträumen vorgenommen werden.
Eine Abmeldung der studienbegleitenden Modul-Prüfungsleistungen ist ausschließlich innerhalb des Einschreibezeitraums möglich. Danach ist eine Abmeldung online ohne Angabe von Gründen nicht mehr möglich. Im Weiteren gelten die Bestimmungen des §3 und §5 MPO.
Jeder Studierende, der BAföG erhält, muss zu einem vom BAföG-Amt geforderten Zeitpunkt (in der Regel ab dem 3. oder 5. Fachsemester) einen Nachweis erbringen, dass sie bzw. er mindestens die vom Prüfungsausschuss festgelegten Leistungen und die damit verbundenen Leistungspunkte erbracht hat.
Der Nachweis hat über das Formblatt 5 nach § 48 BAföG zu erfolgen.
Die Bestätigung erfolgt durch den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses des jeweiligen Studiengangs. Zuvor muss eine Vorprüfung durch das Prüfungsamt erfolgen. Dazu ist das Formblatt 5 im Original und eine Kopie der Nachweisaufforderung des BAföG-Amtes postalisch oder persönlich im Prüfungsamt einzureichen.
Per E-Mail eingereichte Formblätter können nicht bearbeitet werden.
Beschluss des Prüfungsausschusses vom 03.07.2024:
Bachelor Geographie PO 2023
gültig ab 01.10.2024
Anforderung für positive Bestätigung des Formblattes 05
zum Ende des 3. Fachsemsters (FS)
80% der maximal bis zum 3. FS erreichbaren Leistungspunkte (LP):
entspricht abgerundet mindestens 70 LP
Anforderung für positive Bestätigung des Formblattes 05
zum Ende des 4. Fachsemesters (FS)
80% der maximal bis zum 4. FS erreichbaren Leistungspunkte (LP):
entspricht abgerundet mindestens 95 LP
Anforderung für positive Bestätigung des Formblattes 05
zum Ende des 5. Fachsemesters (FS)
80% der maximal bis zum 5. FS erreichbaren Leistungspunkte (LP): mindestens 120 LP
Beschluss des Prüfungsausschusses vom 10.07.2019:
Bachelor Geographie PO 2020 (auslaufend)
gültig bis 30.09.2024
Anforderung für positive Bestätigung des Formblattes 05
zum Ende des 3. Fachsemesters (FS)
80% der maximal bis zum 3. FS erreichbaren Leistungspunkte (LP) aller abgeschlossenen Module des Kernbereiches (mindestens 53 von 67 LP)
Anforderung für positive Bestätigung des Formblattes 05
zum Ende des 4. Fachsemesters (FS)
80% der maximal bis zum 4. FS erreichbaren Leistungspunkte (LP) aller abgeschlossenen Module des Kernbereiches (mindestens 72 von 90 LP)
Anforderung für positive Bestätigung des Formblattes 05
zum Ende des 5. Fachsemesters (FS)
80% der maximal bis zum 5. FS erreichbaren Leistungspunkte (LP) aller abgeschlossenen Module des Kernbereiches (ohne Schlüsselqualifikation) (mindestens 81 von 102 LP)
Senatsbeschluss vom 12.06.2024
Rücktritt von Prüfungen ohne Angabe von Gründen:
Gemäß Senatsbeschluss vom 12.06.2024 wurde die Rücktrittsfrist für alle Prüfungsleistungen TU-weit einheitlich auf 3 Werktage vor Prüfungsdatum festgelegt, außer die Rücktrittsfrist ist in den jeweiligen Ordnungen eindeutig geregelt. Die einheitliche Rücktrittsfrist gilt ab WiSe 2024/2025.
Prüfungsausschuss B.Sc. Geodäsie und Geoinformation, M.Sc. Geodäsie, M.Sc. Geoinformationstechnologien
Jeder Studierende, der BAföG erhält, muss zu einem vom BAföG-Amt geforderten Zeitpunkt (in der Regel ab dem 3. oder 5. Fachsemester) einen Nachweis erbringen, dass sie bzw. er mindestens die vom Prüfungsausschuss festgelegten Leistungen und die damit verbundenen Leistungspunkte erbracht hat.
Der Nachweis hat über das Formblatt 5 nach § 48 BAföG zu erfolgen.
Die Bestätigung erfolgt durch den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses des jeweiligen Studiengangs. Zuvor muss eine Vorprüfung durch das Prüfungsamt erfolgen. Dazu ist das Formblatt 5 im Original und eine Kopie der Nachweisaufforderung des BAföG-Amtes postalisch oder persönlich im Prüfungsamt einzureichen.
Per E-Mail eingereichte Formblätter können nicht bearbeitet werden.
Beschluss des Prüfungsausschusses vom 04.04.2023 zu den aktuellen Bewilligungskriterien
zum Ende des 3. FS: 80% der maximal bis zum 3. FS erreichbaren LP (mindestens 64 von 80 LP)
zum Ende des 4. FS: 80% der maximal bis zum 4. FS erreichbaren LP (mindestens 93 von 117 LP)
zum Ende des 5. FS: 80% der maximal bis zum 5. FS erreichbaren LP (mindestens 116 von 146 LP)
Gemäß § 4 Abs. 4 der Ordnung über das Teilzeitstudium ist Folgendes geregelt:
„Erbringen Studierende länger als ein Semester wesentlich mehr als dem Studienablaufplan nach § 3 Abs. 1 Satz 1 entsprechende Leistungen,
werden diese Zeiten rückwirkend als Vollzeitstudium auf die Regelstudienzeit angerechnet. Die Genehmigung nach Absatz 1 erlischt. Dies hat die Rückstufung in das dem Vollzeitstudium entsprechende Fachsemester von Amts wegen zur Folge. Ob wesentlich mehr Leistungen erbracht wurden, stellt der zuständige Prüfungsausschuss fest und teilt dies der nach § 2 zuständigen Stelle mit …“
Bisher konnten pro Semester innerhalb des Teilzeitstudiums maximal 15 Leistungspunkte erbracht werden.
Beschluss des Prüfungsausschusses vom 04.04.2023:
Aufgrund der Absolvierung von Modulen mit bis zu 15 Leistungspunkten, wird die Anzahl der zu erbringenden Leistungspunkte von 15 Leistungspunkten pro Semester auf 20 Leistungspunkte pro Semester erhöht.
Termine Prüfungsauschusssitzung
Sitzungstermine Prüfungsausschuss Master Raumentwicklung und Naturressourcenmanagement (RuN-Master)
Die Sitzungen des Prüfungsausschusses RuN finden alle zwei Monate statt! Nächster Termin: 03.02.2025
Bitte reichen Sie die Anträge bis spätestens 27.01.2025 im Original (unterschrieben und in ausgedruckter Form) im Prüfungsamt Geowissenschaften ein. Per E-Mail eingereichte Anträge können nicht berücksichtigt werden. Danach ist eine Annahme, Prüfung und Bearbeitung der Anträge nicht mehr möglich! Bitte beachten Sie die Schließzeiten des Prüfungsamtes.
Anmeldungs- und Verlängerungsanträge für Abschlussarbeiten können jederzeit im Prüfungsamt eingereicht werden. Das Anmeldeformular kann per Mail eingereicht werden, wenn die Möglichkeit zur digitalen Signatur (Zertifikat) besteht, ansonsten ausgedruckt und unterschrieben. Die Bearbeitung erfolgt zeitnah, kann aber unterschiedlich lang dauern.
Sitzungstermine Prüfungsausschuss B.Sc./ M.Sc. Geographie
Nächste Sitzung des Prüfungsausschusses: 15.01.2025, 11:00 Uhr
Bitte reichen Sie die Anträge bis spätestens 08.01.2025 im Original (unterschrieben und in ausgedruckter Form ) im Prüfungsamt Geowissenschaften ein. Per E-Mail eingereichte Anträge können nicht berücksichtigt werden. Danach ist eine Annahme, Prüfung und Bearbeitung der Anträge nicht mehr möglich. Bitte beachten Sie die Schließzeiten des Prüfungsamtes.
Anmeldungs- und Verlängerungsanträge für Abschlussarbeiten können jederzeit im Prüfungsamt eingereicht werden. Das Anmeldeformular kann per Mail eingereicht werden, wenn die Möglichkeit zur digitalen Signatur (Zertifikat) besteht, ansonsten ausgedruckt und unterschrieben. Die Bearbeitung erfolgt zeitnah, kann aber unterschiedlich lang dauern.
Sitzungstermine Prüfungsausschuss B.Sc. Geodäsie und Geoinformation; M.Sc. Geodäsie; M.Sc. Geoinformationstechnologien (GIT)
Nächste Sitzung des Prüfungsausschusses: N.N.
Anträge an den Prüfungsausschuss sind jeweils bis zum 15. des Monats im Original (unterschrieben und in ausgedruckter Form) im Prüfungsamt Geowissenschaften einzureichen. Per E-Mail eingereichte Anträge können nicht berücksichtigt werden. Alle später eingereichten Unterlagen können erst am 15. des darauf folgenden Monats berücksichtigt werden.
Bitte beachten Sie die Schließzeiten des Prüfungsamtes.
Anmeldungs- und Verlängerungsanträge für Abschlussarbeiten können jederzeit im Prüfungsamt eingereicht werden. Das Anmeldeformular kann per Mail eingereicht werden, wenn die Möglichkeit zur digitalen Signatur (Zertifikat) besteht, ansonsten ausgedruckt und unterschrieben. Die Bearbeitung erfolgt zeitnah, kann aber unterschiedlich lang dauern.