Forschungsnachwuchs an der Fakultät – TUD Young Investigators
Junge Nachwuchsgruppenleiter:innen können in ihrer PostDoc-Phase auf Antrag (mit Fakultätsratsbeschluss) als „TUD Young Investigator“ einen besonderen Status erhalten. Dieser Status stärkt die Position exzellenter, unabhängiger Nachwuchsgruppenleiter:innen am Wissenschaftsstandort Dresden durch deren stärkere Einbindung in die Fakultät und ein spezifisch auf sie zugeschnittenes Qualifikationsangebot.
Ihre Rechte als „TUD Young Investigator“ sind:
- jeder „TUD Young Investigator“ wählt eine:n Hochschullehrer:in der TUD als Mentor:in und direkte:n Ansprechpartner:in;
- wird als Gutachter:in und Prüfer:in für Promotionsverfahren, insbesondere bei von ihm/ihr (mit-) betreuten Dissertationen akzeptiert;
- erhält die Möglichkeit, sich an der Lehre zu beteiligen;
- wird zum öffentlichen Teil der Fakultätsratssitzungen als Gast eingeladen und
- hat die Möglichkeit, an einem speziell konzipierten Qualifizierungsprogramm teilzunehmen.
Der Titel wird zeitlich befristet vergeben und ist an die Dauer der Beschäftigung als unabhängige:r Nachwuchsgruppenleiter:in gebunden bzw. endet er mit Weggang von der TU Dresden oder der Berufung auf eine Professur.
Die TUD Young Investigator der Fakultät Umweltwissenschaften finden Sie in der Gesamtliste der TU Dresden.
Nähere Informationen zum Antrag und den Voraussetzungen finden Sie hier verlinkt.