Beschwerdemanagement
Das Beschwerdemanagement versteht sich als Teil des Qualitätsmanagements im Bereich von Studium und Lehre, wenn eine kooperative Problemlösung nicht greift. Das Verfahren ermöglicht es bei akuten und dauerhaften Problemen sowie bei Untätigkeit der Verantwortlichen auch außerhalb der geregelten Evaluationen aktiv in die Qualitätsentwicklung einzugreifen. Ein wichtiges Instrument ist hierbei der kommunikative Austausch zu Problemen sowie deren Lösung innerhalb des Studiengangs, der Fachrichtung und der gesamten Universität.
Wie wird eine Beschwerde eingereicht?
Jedes Mitglied der Hochschule kann sich schriftlich beschweren, um Mängel im Bereich Studium und Lehre anzuzeigen. Erste Ansprechpersonen sind, unabhängig von der Beschwerde, die zuständigen Studiengangskoordinator:innen.
In begründeten Fällen, bspw. bei Untätigkeit der betreffenden Studiengangskoordinator:innen, können sich die Beschwerdeführenden direkt an die jeweils verantwortlichen Stellen wenden. In solchen Fällen ist die Beschwerde auf Fachrichtungsebene direkt an den Studiendekan/ die Studiendekanin, respektive an den Fachschaftsrat zu richten. Eine Beschwerde, die über die Fachrichtung hinausgeht, ist dem Prorektorat für Bildung, respektive dem Studentenrat zuzuleiten.
Weitere Informationen auf der zentralen TU Dresden Webseite: Beschwerdemanagement