Überleitung (Zwangsübertritt) Bachelor Geographie zum WiSe 2024/2025
Table of contents
Seit dem 01.10.2023 sind neue Studiendokumente (Studienordnung, Prüfungsordnung und Modulbeschreibungen) für den Bachelor Geographie gültig.
Neue Studierende des Immajahrgangs 2023 wurden direkt in die neuen Ordnungen immatrikuliert. Alle anderen Studierenden werden am 01.10.2024 in die neuen Ordnungen umgetragen, d.h. übergeleitet und schließen ihr Studium nach der neuen Ordnung ab.*
Im Folgenden werden die Regeln des Übergangs beschrieben:
Allgemeine Regeln
Die Überleitung zwischen den Ordnungen sorgt für eine Gleichstellung zwischen den Jahrgängen. Dabei werden vorhandene Studien- und Prüfungsleistungen auf der Basis der Äquivalenztabellen übernommen. Der Beschluss hierfür erfolgte durch den Prüfungsausschuss am 17.05.2023.
Bei der Übernahme gibt es Module und Leistungen, die automatisch (von Amts wegen) übertragen werden, weil eine eindeutige Äquivalenz (Gleichwertigkeit) vorliegt und es gibt Module und Leistungen, die auf Antrag übertragen werden. Anträge sind vor allem dann notwendig, wenn vorhandene Module zu mehreren neuen Modulen eine Gleichwertigkeit aufweisen.
Antragsformular
Für Module und Prüfungsleistungen, die nicht von Amts wegen (automatisch) übernommen werden, muss ein Antrag gestellt werden. Die Möglichkeiten für die Angaben im Antrag entsprechend denen aus der Äquivalenztabelle Teil 3.
Bitte prüfen Sie zunächst, ob Sie einen Antrag stellen müssen.
Bitte füllen Sie das Formular digital aus, drucken es dann aus und reichen Sie dieses mit händischer Unterschrift direkt im Prüfungsamt Geowissenschaften ein.
Äquivalenztabellen gemäß PA-Beschluss vom 17.05.2023 ergänzt durch Beschlüsse des PA vom 31.05.2024
1. Teil - Automatische Übernahme von abgeschlossenen und bestandenen Modulen
2. Teil - Automatische Übernahme von Prüfungsleistungen (diese Tabelle kommt nur zur
Anwendung, wenn nicht bereits auf Modul-Ebene gemäß Teil 1 der Überleitungstabelle
eine Anrechnung bzw. Übernahme erfolgt ist)
3. Teil - Äquivalenz von Prüfungsleistungen - Übernahme erfordert einen Antrag durch
die bzw. den Studierenden
Umsetzung und Arbeitshilfen
Für alle Übernahmen nach den Tabellen Teil 1 und Teil 2 müssen Sie als Studierende gar nichts tun. Alle dort genannten Leistungen werden (durch das Studienbüro in SELMA) automatisch übertragen, ohne dass dort eine Aktion von Ihnen notwendig ist.
Zur Überprüfung des individuellen Studienstands im Vorfeld der Überleitung sind die folgenden Tabellen vor einer jeden Beratung zur Thematik „Überleitung / Äquivalenztabelle“ auszufüllen und inkl. einem Leistungsnachweis aus dem HIS zur Beratung in ihr betreuendes Prüfungsamt mitzunehmen.
Hilfstabelle Modul
Hilfstabelle Prüfungsleistung
Hilfstabelle Antrag
Das Kleingedruckte und * Ausnahmen
Wenn Sie eine Prüfungsleistung bisher nicht bestanden haben, wird diese nicht übernommen. Das heisst aber auch, dass Sie drei neue Versuche für die neue Prüfungsleistung haben.
Für den Fall, dass Sie aber eine Modulprüfung endgültig nicht bestanden haben / im Sommersemester 2024 entdgültig nicht bestehen, ändert daran auch die Überleitungs nichts. Wenn das betreffende Modul ein Pflichtmodul ist und die endgültig nicht bestandene Modulprüfung damit zur endgültigen nichtbestandenen Abschlussprüfung des Studiengangs führt, kann keine Überleitung in die neue Ordnung stattfinden. In diesem Fall stellt die nach bisheriger Ordnung entgültig nicht bestandene Modulprüfung die Grundlage der Exmatrikulation aus dem Studiengang dar.
Einige Prüfungsleistungen haben keine Äquivalenz in den Tabellen. In diesem Fall müssen sie prüfen, welche Leistungen das neue Modul umfasst. Vielleicht ist mit der Übernahme einer anderen Prüfungsleistung aus dem alten Modul das neue Modul komplett.
Einige bisherige Prüfungsleistungen sind nicht gleichwertig mit den neuen Prüfungsleistungen, ohne dass sich durch andere Leistungen ein vollständiges neues Modul ergibt. In diesem Fall kann es dennoch sein, dass es durch die Prüferin oder den Prüfer Kulanzregelungen angeboten werden.
* Eine Ausnahme besteht für alle Studierenden, die bis 30.09.2024 nur noch die Bachelorarbeit offen und angemeldet haben. Diese können ihr Studium vollständig nach der bisherigen Ordnung abschließen.