25.09.2025; Verteidigung
Verteidigung Studienarbeit: Sichere Auslösung von Gleisschaltmitteln durch Rangiergeräte mit kleinen Rädern
Zunehmend kommen Rangiergeräte im Bereich von Gleisanlagen mit Gleisschaltmitteln und Gleisfreimeldeanlagen zum Einsatz, vorwiegend im Bereich von Werkstätten und Industrieanlagen. Es bestehen Unsicherheiten ob bei diesen Geräten die Gleisschaltmittel zuverlässig wirken, obwohl das Fahrzeug über eine Zulassung nach § 32 EBO verfügt. Grund dafür ist der geringe Durchmesser der Führungsräder, der unter dem in § 21 EBO bzw. Anlage 6 genannten Mindestmaß von 330 mm liegt. Die EBO lässt in § 21 Abs. 2 solche Abweichungen zu, wenn sichergestellt ist, dass die Räder das Fahrzeug sicher führen. In den Erläuterungen zu § 21 Abs. 2 EBO wird gefordert, dass die kleinen Räder von den Gleisschaltmitteln sicher detektiert werden können. Wie kann man nachweisen, dass die Detektion sicher erfolgt? Es müssen Vorgaben für die Hersteller der Rangiergeräte und für die Hersteller der Gleisschaltmittel geschaffen werden, die das sichere Zusammenwirken von Rad und Gleisschaltmittel ermöglichen.