Leitfaden studentische Arbeiten
Studien- und Diplomarbeiten an der Professur MSP – FAQ
Unabhängig von den folgenden FAQ sind die Prüfungsordnung, die Studienordnung sowie die Richtlinie für die Anfertigung einer Studienarbeit bzw. Diplomarbeit der Fakultät für Verkehrswissenschaften „Friedrich List“ zu beachten.
Die Bearbeitungszeit für eine Studienarbeit beträgt ab Anmeldung drei Monate (siehe Studienordnung, Anlage 1 Modulbeschreibungen).
Die Bearbeitungszeit der Diplomarbeit beträgt ab Anmeldung fünf Monate (siehe Prüfungsordnung).
Sind Messungen oder Erhebungen Bestandteil der Arbeit, so wird der Zeitpunkt der Anmeldung der Arbeit in Absprache mit der Betreuerin bzw. dem Betreuert festgelegt. In der Regel wird den Studierenden eine gewisse Vorlaufzeit zur Planung der Erhebungen eingeräumt.
Es ist möglich auch eigene Themen und Ideen innerhalb einer Studien- oder Diplomarbeit zu bearbeiten. Hierzu ist ein Exposé (ca. eine DIN A4 Seite) anzufertigen und mit der potentiellen Betreuerin bzw. dem potenziellen Betreuer abzustimmen.
Auch bei bereits vorgegebenen Aufgabenstellungen können Ideen oder Anmerkungen der Studierenden berücksichtigt werden.
Der Umfang der Arbeit hängt u. a. von der jeweiligen Aufgabenstellung und dem Schreibstil der/des Studierenden ab. Bei der Verfassung der Arbeit soll darauf geachtet werden, sich so knapp wie möglich und so ausführlich wie erforderlich zu äußern.
Grundsätzlich gibt es für die Studien- oder Diplomarbeiten keine Formatvorlage. Für das Deckblatt enthält die die Richtlinie für die Anfertigung einer Studienarbeit bzw. Diplomarbeit ein Muster. Sollte das Logo der TU Dresden verwendet werden (bspw. auf der Titelseite), sind die Hinweise des Corporate Design-Handbuches der TU Dresden (Anmeldung mit ZIH-Login erforderlich) zu beachten.
Grundsätzlich ist die Arbeit in einer gut leserlichen Maschinenschrift zu verfassen. Bestandteil sollte neben dem Textteil ein
- Titelblatt
- Thesen zur Arbeit
- Inhaltsverzeichnis
- Abkürzungsverzeichnis,
- Abbildungs- und Tabellenverzeichnis,
- Literaturverzeichnis und
- Anlagenverzeichnis
sein (siehe Richtlinie für die Anfertigung einer Studienarbeit bzw. Diplomarbeit). Weitere Hinweise zur formellen Gestaltung sind der DIN 5008 in der jeweils gültigen Fassung zu entnehmen. Diese ist nach Anmeldung auf der SLUB-Seite über den Dienst DBoD (Datenbankserver Sachsen) erreichbar. Die Regelungen der deutschen Rechtschreibung und Zeichensetzung, auf die in DIN 5008 verwiesen wird, sind in der jeweils gültigen Fassung zu beachten. Werden die Studienarbeit bzw. Diplomarbeit oder einzelne Textpassagen in einer anderen Sprache verfasst, so sind die jeweiligen Regelungen zu beachten.
Für Präsentationen werden von der TU Dresden Formatvorlagen vorgegeben (Anmeldung mit ZIH-Login erforderlich).
Hinsichtlich von Formatvorlagen für die Schautafel, welche die wichtigsten Ergebnisse der Arbeit mit aussagekräftigen Abbildungen darstellen soll, ist die Betreuerinder Betreuer zu konsultieren.
Eine wissenschaftliche Arbeit kann grundsätzlich in folgende Abschnitte untergliedert werden (diese können je nach Aufgabenstellung auch variieren):
- Thesen
- Grundlagen (Einleitung, Zielstellung, Vorgehen)
- Literaturanalyse
- Methodik
- Ergebnisse (inkl. kritischer Auseinandersetzung mit der gewählten Vorgehensweise)
- Zusammenfassung (inkl. Einschätzung, Zielerreichung, weiterer Forschungsbedarf)
Mindestens die Abschnitte Literaturanalyse sowie Ergebnisse sollten ein separates Fazit erhalten.
Grundsätzlich sind wissenschaftliche Texte in der 3. Person zu verfassen. Es sollte möglichst neutral („Es zeigt sich ein deutlicher Zusammenhang zwischen …“) und nicht subjektiv wertend („gut“, „schlecht“) formuliert werden. Erkenntnisse aus der Literatur sind neutral darzustellen, wobei mögliche Einschränkungen in der Aussagekraft (bspw. aufgrund der angewendeten Methodik oder Stichprobengrößen) beschrieben werden sollten. Ergebnisse von eigenen Auswertungen (Unterschiede, Auswirkungen und Zusammenhänge) sind prägnant zu beschreiben und wenn möglich zu begründen oder zu belegen (ggf. Bezug auf die Erkenntnisse der Literaturanalyse). Eigene nicht belegbare Thesen zur Erklärung sind als solche zu kennzeichnen.
Umgangssprachliche Formulierungen sind zu vermeiden. Fachbegriffe sind einheitlich und konsistent zu verwenden. Es sollten nicht unterschiedliche Bezeichnungen für ein und denselben Begriff verwendet werden. Für Fachtermini kann sich an den FGSV-Begriffsbestimmungen sowie anderer Fachliteratur orientiert werden.
Zudem wird eine gleichstellungsorientierte Text- und Bildgestaltung durch die TU Dresden befürwortet. So sollen bei der Formulierung von Dokumenten und Veröffentlichungen die im Leitfaden „Geschlechtergerecht in Sprache und Bild" aufgeführten Hinweise zum Tragen kommen, damit die Ausgrenzung anderer Geschlechter durch die Verwendung des generischen Maskulinums vermieden wird.
Für weiterführende Hinweise zum Verfassen wissenschaftlicher Texte wird das Angebot des Schreibzentrums zur Schreibberatung empfohlen.
Thesen sind Annahmen, die in der studentischen Arbeit untersucht werden sollen. Sie sollten somit am Beginn der Arbeit oder ggf. nach der Literaturanalyse aufgestellt werden. Die Inhalte der Thesen haben eng mit dem Thema zu tun, werden in der Arbeit behandelt und mit Zustimmung oder Ablehnung bewertet. Die Beantwortung der Thesen sollte sich in der Zusammenfassung wiederfinden. Thesen sind nicht länger als ein Satz. Zu einer Arbeit gehören mindestens 3 und nicht mehr als 10 Thesen. Für die Formulierung von Arbeitshypothesen kann zudem die Methode „Dreischritt“ des Schreibzentrums der TU Dresden empfohlen werden.
Die Literaturanalyse ist die Grundlage jeder wissenschaftlichen Arbeit. Sie dient zur Abgrenzung des eigenen Themas und gibt einen Überblick verwendeter Methoden und resultierender Ergebnisse.
Bei der Analyse einer Vielzahl von Quellen bietet es sich an, strukturiert vorzugehen. So ist es sinnvoll zunächst die Einleitung und Zusammenfassung zu lesen und zu entscheiden ob die Quelle für die eigene Arbeit relevant ist. Ist die Relevanz gegeben, sollten die wichtigsten Ergebnisse dokumentiert werden sowie durch weitere Informationen aus dem Hauptteil (angewendete Methodik, Stichprobengröße), welche zur Einordnung der Ergebnisse dienen, ergänzt werden.
Die Dokumentation der Literaturanalyse ist möglichst thematisch zu gliedern. Die Ergebnisse von Quellen, die die gleichen Aspekte untersucht haben, sind zusammenfassend darzustellen.
Von hoher Bedeutung ist die Zusammenfassung der Literaturanalyse. Diese soll grundsätzlich folgende Fragen beantworten:
- Was wurde bereits untersucht?
- Wie wurde es untersucht?
- Was sind die Schlussfolgerungen für die eigene Arbeit?
Zur Recherche von Fachliteratur werden die fachspezifischen Datenbanken der SLUB empfohlen. Als Fachdatenbank, die auch Funktionen zur Nachverfolgung von Zitationen enthält, ist die „Web of Science Core Collection“ zu empfehlen.
Für die Recherche von technischen Regelwerken kann der FGSV-Reader der SLUB genutzt werden. Dieser ist nach Anmeldung auf der SLUB-Seite über den Dienst DBoD (Datenbankserver Sachsen) erreichbar.
Weitere Online-Quellen, auf denen kostenfreie Forschungsberichte veröffentlicht werden, sind:
- ELBA: Elektronische Medien der Bundesanstalt für Straßenwesen
- Unfallforschung der Versicherer
- Fahrradportal
Zudem ist unter FID move eine Transport Research Record-Lizenz nutzbar (Anmeldung ist erforderlich).
Davon unabhängig können zur Recherche geeigneter Quellen auch die Betreuenden konsultiert werden. Die Verantwortung zur Recherche obliegt aber den Studierenden.
Grundsätzlich sind alle Angaben aus anderen Quellen als solche zu kennzeichnen. Werden lediglich einzelne Angaben übernommen, ist die Angabe der Quelle ausreichend. Wird wortwörtlich zitiert, sollte das Zitat durch Anführungszeichen sowie ggf. durch eine kursive Markierung verdeutlicht werden. Bei wortwörtlichen und sinngemäßen Zitaten sollte die Quellenangabe durch die Angabe der Seitenzahl ergänzt werden. Für weiterführende Hinweise werden die kostenfreien Tutorials der SLUB zum Zitieren empfohlen.
Hinsichtlich des Zitationsstiles gibt es eine Vielzahl von Möglichkeiten. Für die Auswahl eines geeigneten Zitationsstiles wird der Zitierleitfaden der SLUB empfohlen (Seite 20 ff. im downloadbaren Leitfaden). Der Leitfaden enthält auch Beispielsammlungen zu den entsprechenden Zitationsstilen.
Die Angaben im Quellenverzeichnis sollten so sein, dass ein Leser oder eine Leserin jede Quelle in Bibliotheken oder Online-Quellen recherchieren kann. Folgende Informationen sind nach dem Zitierleitfaden der SLUB relevant:
- Autor, Herausgeber
- Titel des Dokumentes, des Sammelwerkes, der Homepage
- Erscheinungsjahr der Auflage oder der online-Quelle, Zugriffsdatum
- Verlagsort, (P)URL, URN / DOI
Grundsätzlich sollten nur Quellen im Quellenverzeichnis aufgeführt sein, die auch in der eigenen Arbeit zitiert wurden.
Zudem kann es sehr hilfreich sein, Software zur Literaturverwaltung zu nutzen (bspw. Citavi, Zotero, JabRef). Solche Programme können die Recherche, Analyse und thematische Strukturierung der Quellen unterstützen. Zudem lassen sich damit Zitate einfach kennzeichnen sowie ein Quellenverzeichnis der verwendeten Quellen automatisiert erstellen. Eine Übersicht verschiedener Literaturverwaltungssoftware finden Sie hier.
Die Aufgabenstellung wird kurz vorgestellt, die wichtigsten Ergebnisse sowie die Beantwortung der Thesen werden dokumentiert, ggf. neuartige Methoden werden erwähnt und offene Fragen werden zusammengestellt.
Eine Zusammenfassung umfasst nicht mehr als zwei DIN A4-Seiten.
Das Autorenreferat ist eine Kurzfassung der Zusammenfassung in einem Absatz (10 Zeilen).
Grundsätzlich können Abbildungen oder Tabellen aus gedruckten oder digitalen Publikationen (auch von Webseiten) als Zitat unter Angabe der Quelle in die eigene Arbeit übernommen werden. Für die Anerkennung als Zitat ist es nach dem Urheberrechtsgesetz wesentlich, dass der Text sich inhaltlich mit den Abbildungen auseinandersetzt, d. h. die Abbildungen nicht nur zur Illustration des Textes dient. Auch was die Bearbeitung von zitierten Abbildungen oder Tabellen betrifft, setzt das Urheberrecht enge Grenzen bzw. die Zustimmung der Urhebenden voraus. Generelle Vorsicht ist geboten bei Anbietenden von Karten, Regelwerken o. ä., deren Geschäftsmodell in der Lizenzierung von derartigen Inhalten besteht. Diese Anbietenden prüfen häufig systematisch gedruckte und digitale Veröffentlichungen hinsichtlich der Einhaltung des Urheberrechts. Hinsichtlich von Auszügen aus Regelwerken sollte sich mit der Betreuerin oder dem Betreuer abgestimmt werden. Sollen Karten in die eigene Arbeit übernommen werden, wird die Verwendung von OpenStreetMap empfohlen. Diese können unter Angabe der Quelle lizenzkostenfrei eingesetzt und weiterverarbeitet werden.
Eigene Abbildungen und Tabellen sind ohne Hinweis auf eine Quelle zu verwenden.
Alle Abbildungen und Tabellen sollten beschriftet sein. Außerdem ist auf alle Abbildungen und Tabellen im Textteil der Arbeit Bezug zu nehmen.
Abbildungen und Tabellen, die unmittelbar interpretiert werden, sind in den Textteil aufzunehmen. Ausnahmen können hier Auswertungen darstellen, die kaum zu interpretieren sind und lediglich kurz erwähnt werden.
In den Anhang aufzunehmen sind Abbildungen, Tabellen oder andere Bestandteile (bspw. grundlegende Definitionen, Datengrundlagen, angefertigte Fragebögen, Notizen aus Gesprächen mit Dritten oder Messstellendokumentationen) die im Text erwähnt werden, aber die Interpretationen oder Ausführungen lediglich unterstützen.
In den digitalen Anhang gehört die Datengrundlage, alle Auswertungen, ggf. digitale Karten und Pläne sowie eine digitale Version der Studien-/Diplomarbeit.
Es ist sinnvoll, Konsultationen jeweils nach wichtigen Meilensteinen der Bearbeitung durchzuführen (bspw. Kick-Off, nach der Literaturanalyse, nach der Entwicklung der Methodik, nach der Durchführung von Messungen, wenn erste Ergebnisse vorliegen, vor der Verteidigung). Zusätzlich ist es empfehlenswert, eine finale Konsultation zur Bewertung der Studien-/Diplomarbeit durchzuführen. Die Verantwortung für die Vereinbarung von Konsultationsterminen obliegt dabei den Studierenden.
Konsultationen werden bei jedem Treffen jeweils für das nächste vereinbart oder auf Basis eines Zeitplanes mit definierten Meilensteinen zu Beginn der Arbeit festgelegt. Nach der Richtlinie für die Anfertigung einer Studienarbeit bzw. Diplomarbeit werden mindestens drei Konsultationen empfohlen.
Konsultationen sind durch die Studierenden vorzubereiten. Das betrifft im Wesentlichen die Sammlung und Dokumentation offener Fragen (ggf. mit Lösungsvorschlägen) sowie die Vorstellung der weiteren Arbeitsschritte. Für die Konsultation vor der Verteidigung sollte ein erster fertiger Entwurf der Präsentation vorliegen.
Die Studien- oder Diplomarbeit ist in 2-facher Ausfertigung und in digitalem Format am Institut einzureichen (siehe Aufgabenstellung).
Grundsätzlich gilt: Eine Präsentation ist die Unterstützung des Gesprochenen. Das heißt, es ist auf eine kurze einprägsame Gliederung zu achten (bspw. Einführung, Methodik, Ergebnisse, Zusammenfassung). Eine zweite Gliederungsebene sollte vermieden werden. Es sind möglichst viele Abbildungen und wenig Text auf den Folien vorzusehen (ausgenommen Grundlagen- und Fazitfolien). Abbildungen sind gut erkennbar darzustellen.
Alle Abbildungen und Tabellen, die keine eigenen Darstellungen sind, sind mit Angabe der Quelle zu versehen. Dies gilt auch für Zitate oder Angaben aus der Literatur.
Die Verteidigung umfasst insgesamt etwa 55-60 Minuten. Davon kommen der Präsentation der Ergebnisse etwa 20 -25 Minuten zu. Das Kolloquium dauert etwa 30 Minuten.
Für das Layout der Präsentation können die Vorlagen der TU Dresden genutzt werden (Anmeldung mit ZIH-Login erforderlich).
Grundsätzlich wird die Erfüllung der Aufgabenstellung anhand der vorgegebenen Arbeitsschritte bewertet. Diese werden sinnvoll in die folgenden Aspekte untergliedert und prozentual nach dem Grad der Erfüllung bewertet. Folgende Kriterien werden dabei je nach Aspekt berücksichtigt:
- Grundlagen (Einleitung, Zielstellung, Vorgehen) und Gliederung: Verdeutlichung der Ausgangssituation sowie den Mehrwert der Untersuchung, nachvollziehbare Abgrenzung, Schlüssigkeit der Gliederung
- Literaturrecherche: inhaltliche Abgrenzung und Vollständigkeit, Literaturangaben und Zitate, Fazit inkl. Rückschlüsse auf die eigene Untersuchung
- Methodik: Nachvollziehbarkeit des Vorgehens, Diskussion der gewählten Methodik, Aufwand bei der Datenerhebung und/oder -aufbereitung, Art und Weise des Arbeitens – Selbständigkeit, Vorbereitung der Konsultationen
- Ergebnisse: Schlüssigkeit der Interpretationen, Beitrag der gewählten Darstellungen/Auswertungen zum Verständnis, Einordung der Ergebnisse vor dem Hintergrund der Literaturanalyse, Beantwortung der Thesen, Ableitung von Empfehlungen, kritischer Umgang mit den Ergebnissen sowie der gewählten Methodik, Ausblick zu Alternativen hinsichtlich der Datengrundlage sowie der gewählten Methodik
Hinsichtlich der Sprache und Form ist zu beachten, dass bei groben Mängeln eine Abwertung der inhaltlichen Bewertung erfolgt. Dabei werden folgende Aspekte berücksichtigt:
- Sprachlicher Ausdruck (Verständlichkeit, Begrifflichkeiten, Wiederholungen)
- Rechtschreibung und Grammatik
- Abbildungen und Tabellen (Qualität, Größe, Beschriftungen)
- Verweise auf Abbildungen und Tabellen im Text
- Gesamtlayout
Die Bewertung der Verteidigung umfasst sowohl die Präsentation der Ergebnisse als auch die Beantwortung der Fragen innerhalb des Kolloquiums. Die Präsentation der Ergebnisse wird vorrangig hinsichtlich formaler Gesichtspunkte bewertet. Dies sind Sprache, Auftreten, Verständlichkeit, Darstellungen auf den Folien sowie die Einhaltung der Redezeit. Die anschließende Verteidigung bzw. das Kolloquium werden nach inhaltlichen Aspekten bewertet: Können die Fragen beantwortet werden? Wie werden die Fragen beantwortet? Können Sachverhalte verständlich erläutert werden? Dabei ziehen Fragen, die offensichtlich abseits der Aufgabenstellung liegen oder mit nachvollziehbarer Begründung nicht beantwortet werden können, keine negative Bewertung nach sich. Aus der Bewertung der Präsentation und des Kolloquiums wird anschließend eine Note gebildet.
Die Gesamtnote setzt sich aus der Bewertung der schriftlichen Arbeit mit zweifachem Gewicht sowie der Bewertung der Verteidigung mit einfachem Gewicht zusammen (für genauere Informationen sei auf Prüfungsordnung und Studienordnung verwiesen).