Drittmittel
Förderzeitraum: 1. November 2023 bis 31. März 2025
Während Bitcoin nach wie vor die weltweit größte Kryptowährung ist, macht die Fähigkeit der Ethereum-Blockchain, Smart Contracts auszuführen, sie für Unternehmen besonders attraktiv, da sie die automatisierte und effiziente Abwicklung komplexer Transaktionen ermöglicht. Betrug auf der Ethereum-Blockchain kann jedoch zu finanziellen Verlusten für Finanzinstitute führen, was die Rentabilität und den Ruf einer Bank beeinträchtigen kann. Das Risiko für Finanzinstitute ergibt sich daraus, dass sie an Transaktionen oder Investitionen auf der Ethereum-Blockchain beteiligt sind und Geld verlieren können, wenn sich diese Transaktionen oder Investitionen als betrügerisch erweisen oder wenn sie Opfer von Cyberkriminalität wie Ransomware-Angriffen oder Hacking werden. Darüber hinaus sind Kryptowährungen, die Cyberkriminalität ausgesetzt sind, volatiler und stellen daher riskantere Positionen dar. Wenn betrügerische Aktivitäten auf der Ethereum-Blockchain zu einem Verlust an Vertrauen in die Technologie führen, können innovative Projekte und andere Geschäftsaktivitäten von Finanzinstituten beeinträchtigt werden. Schließlich, und möglicherweise am wichtigsten, ist zu beachten, dass eine Bank, die Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Ethereum-Blockchain anbietet, wie z. B. Verwahrung oder Handel, Risiken im Zusammenhang mit den illegalen Aktivitäten ihrer Kunden oder Gegenparteien ausgesetzt sein kann. Aus diesem Grund ist die Identifizierung von Betrug auf der Ethereum-Blockchain eine der wichtigsten Aufgaben, um den Ruf dieser neuen und vielversprechenden Technologie zu schützen und die Geschäftsrisiken für traditionelle und seriöse neue Finanzorganisationen zu verringern. Daher kann Betrug auf der Ethereum-Blockchain mit der zunehmenden Verbreitung von Kryptowährungen und Smart Contracts die Integrität des Finanzsystems insgesamt untergraben. Abschließend vergleichen wir die Wallet-Aktivitäten der Opfer vor und nach einem Betrug relativ zu einer Kontrollgruppe von nicht betroffenen Wallets in einem Differenz-in-Differenzen-Ansatz. Betrugsfälle stellen für die Opfer exogene Ereignisse dar, was es uns ermöglicht, kausale Schlussfolgerungen darüber zu ziehen, wie Personen, die Cyberkriminalität ausgesetzt sind, reagieren und ihr Investitionsverhalten anpassen.
Gefördert durch das Frankfurter Institut für Risikomanagement und Regulierung (FIRM)
Arbeitspapier
Förderzeitraum: 1. März 2023 bis 28. Februar 2027
Unter dem Titel „Kl-basierte Textverarbeitung unter Wahrung der Privatsphäre und des Datenschutzes" werden durch Frau Prof. Dr. Tanja Schultz (Professur für Kognitive Systeme, Fachbereich Mathematik und Informatik) und Herrn Prof. Dr. Lars Hornuf (Professur für Betriebswirtschaftslehre, insb. Finanzdienstleistungen und Finanztechnologie, Fachbereich Wirtschaftswissenschaft) Lösungen für eine erfolgreiche Anwendung von Künstlicher Intelligenz (KI) im Finanzwesen mit der folgenden Fragestellung erforscht: „Wie können Millionen von Daten automatisiert gebündelt und zum Training von Algorithmen aufbereitet werden und gleichzeitig die sensiblen Inhalte geschützt und die Privatsphäre der Betroffenen gewahrt werden?". Hierzu werden in einem ersten Schritt die Projektleiter eine Forschungsgruppe mit dem Arbeitstitel „Finance meets Artificial Intelligence" aufbauen. Die Ergebnisse des Forschungsvorhabens werden im Rahmen von Publikationen der Nachwuchswissenschaftler der Forschungsgruppe in einschlägigen Fachzeitschriften bzw. Konferenzen veröffentlicht. In einem zweiten Schritt soll durch die Forschungsgruppe untersucht werden, in welcher Form KI-basierte Textverarbeitung unter Wahrung der Privatsphäre und des Datenschutzes die Bereitschaft der Nutzerinnen verändert, einer Verarbeitung ihrer Daten zuzustimmen.
Gefördert durch die Sparkasse Bremen
Förderzeitraum: 1. März 2022 bis 28. Februar 2025
Das Forschungsvorhaben ist an der Schnittstelle von Wirtschafts- und Rechtswissenschaften angesiedelt. Ziel ist es, faktische Problemlagen und Regelungsbedarfe für den Datenschutz zu ermitteln, die durch das innovative digitale Geschäftsmodell von Crowd- und Gig-Working Plattformen entstehen. Im Rahmen des Projekts wird eine aktuelle Marktübersicht über deutsche, US-amerikanische und chinesische Plattformanbieter erstellt. Durch eine systematische Analyse der Datenschutzerklärungen der Plattformunternehmen sowie teilnehmende Beobachtungen bei ausgewählten Portalen wird erforscht, wie in Deutschland, den USA und China mit personenbezogenen Daten von Crowd- und Gig-Worker*innen umgegangen wird. In einem nächsten Schritt wird die ermittelte Unternehmenspraxis anhand international konsentierter rechtlicher Datenschutzziele (z.B. Transparenz, Datensparsamkeit) bewertet. Auf Basis der Befunde werden rechtspolitische Vorschläge zur Weiterentwicklung des Datenschutzes bei Plattformarbeitsprozessen entwickelt, die sich insbesondere an die europäische Regelungsebene richten.
Gefördert durch die Hans Böckler Stiftung
Förderzeitraum: 1. Dezember 2020 bis 31. Januar 2021
Das Publikationsprojekt erforscht in wirtschafts- und rechtswissenschaftlicher Perspektive Risiken für den Datenschutz, die durch das innovative Geschäftsmodell von Crowdsourcing-Plattformen entstehen. Durch eine Analyse der Datenschutzerklärungen ausgewählter Plattformunternehmen in Deutschland, den USA und China wird untersucht, in welchem Umfang Daten von Kunden („Crowdsourcern“) und Webseiten-Besuchern erhoben werden und wie diese Daten verarbeitet und genutzt werden. In einem weiteren Schritt wird die Datenschutzpraxis der Plattformen anhand geltender rechtlicher Anforderungen (z.B. Transparenzvorschriften der EU-DSGVO) miteinander verglichen und bewertet. Die explorative Studie wird in Kooperation mit dem Data Science Center (DSC) der Universität Bremen durchgeführt. Sie kann Grundlage für weitere Forschung zum Datenschutz bei digitalen Plattformgeschäften sein.
Gefördert durch den Data Science Center (DSC) Seed Grant der Universität Bremen.
Forschungszeitraum: 1. Oktober 2019 bis 30. September 2022
Die entgegengesetzten Entwicklungen einer zunehmenden Weltbevölkerung und endlichen natürlichen Ressourcen setzt das gegenwärtige Wirtschaftssystem, welches im Wesentlichen auf nicht erneuerbaren Ressourcen fundiert, vor immense Herausforderungen. Der Bioökonomie kommt bei diesem erforderlichen nachhaltigen Wandel eine Schlüsselrolle zu. Spätestens mit der im Jahr 2010 beschlossenen Nationalen Forschungsstrategie BioÖkonomie 2030 und der daran anschließenden Nationalen Politikstrategie Bioökonomie hat die Bundesregierung die Bedeutung der Bioökonomie für die nachhaltige Entwicklung des gesamten Wirtschaftssystems erkannt. Im Rahmen des Forschungsprojektes werden alternative Finanzierungskon-zepte für die Bioökonomie untersucht. Als zentrale Form stellt sich hier das Crowdfunding in seinen unterschiedlichen Ausprägungsformen: gegenleistungsbasiertes Crowdfunding, Crowdlending und Crowdinvesting dar.
Gefördert durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung
Aufsatz in Economics Letters in Kooperation mit Bettervest
Forschungszeitraum: 27. Juli 2018 bis 23. November 2018
Ziel dieses Gutachtens ist es, die Auswertung der Datenschutzerklärungen aus dem Gutachten „Neue digitale Akteure und ihre Rolle in der Finanzwirtschaft“ zu aktualisieren und die Veränderungen nach Inkrafttreten der DSGVO zu analysieren. Es wird untersucht, ob und welche Verbesserungen sich aus Kundensicht ergeben haben. Dazu werden alle Datenschutzerklärungen der deutschen FinTech-Unternehmen neu erhoben und mit den im ersten Gutachten analysierten Datenschutzerklärungen verglichen. In einem zweiten Schritt werden die Inhalte der Datenschutzerklärungen geprüft und neu kodiert. In einem dritten Schritt werden für jedes Unternehmen die Datenschutzerklärungen inhaltlich ausgewertet und jeweils 365 Variablen aktualisiert. Schließlich werden die Inhalte der Datenschutzerklärungen vor und nach Einführung der DSGVO gegenüberstellt.
Gefördert durch das ABIDA (Assessing Big Data) Projekt unter Leitung der Westfälische Wilhelms-Universität
Forschungszeitraum: 1. April 2018 bis 31. Oktober 2018
Die Bundesregierung hat dem Finanzausschuss des Deutschen Bundestages im Februar 2017 einen Bericht über die Evaluierung der durch das Kleinanlegerschutzgesetz vom 3. Juli 2015 eingeführten Befreiungsvorschriften in §§ 2a bis 2c des Vermögensanlagengesetzes übermittelt. Der Evaluierungsbericht ist hier abrufbar. Er stützte sich unter anderem auf eine empirische Datenerhebung zu diesen Vorschriften durch eine Studie von Wissenschaftlern des ifo Instituts, der Universität Trier und der Humboldt-Universität zu Berlin. Diese Studie deckte den Zeitraum bis zum 1. Juni 2016 ab. Die Befreiungsvorschriften waren bis dahin also erst gut ein Jahr anwendbar. Dieser Anwendungszeitraum, so der Evaluierungsbericht, könnte zu kurz gewesen sein, um eine abschließende Beurteilung aller Aspekte und Auswirkungen der Befreiungsvorschriften zu ermöglichen. Daher wird die Bundesregierung bis Anfang 2019 die Befreiungstatbestände des Vermögensanlagengesetzes erneut evaluieren und in diesem Zusammenhang auch berücksichtigen, inwieweit Projekte zur Immobilienfinanzierung von den Befreiungen für Schwarmfinanzierungen Gebrauch machen und dies insbesondere mit Blick auf den Zweck des Befreiungstatbestands angemessen erscheint. Als Grundlage für diese erneute Evaluierung bedarf es der Erhebung von Marktdaten und Anwendungsbeispielen aus der Praxis sowie deren Analyse unter Einbindung aller betroffenen Interessengruppen (z.B. Marktteilnehmer, Anlegerschützer, Verbraucher, Banken, Religionsgemeinschaften) und der Aufsichtsbehörden (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bzw. Gewerbebehörden). Hierzu soll das Forschungsgutachten, das im Rahmen unserer Professur und im Kooperation mit dem ifo Instituts erstellt wird, einen wichtigen Beitrag leisten.
Gefördert durch das Bundesministerium der Finanzen
In der Presse:
Schwarmfinanzierung soll einfacher werden, Handelsblatt v. 2.4.2019
Forschungszeitraum: 1. Dezember 2017 bis 30. November 2020
Als Crowdsourcing bezeichnet man die Auslagerung von Tätigkeiten, die traditionell von speziell dafür beschäftigten Akteuren, üblicherweise von internen Mitarbeitern eines Unternehmens, verrichtet wurden, an eine unbestimmte und zumeist große Gruppe von Menschen über einen offenen Aufruf. Dabei wird zwischen den Bereichen »Microwork« und »Online Freelancing« unterschieden. Bei Microwork werden Projekte in Kleinstaufgaben zerlegt, die in Sekunden oder Minuten abgeschlossen werden können. Online Freelancing ist die Auslagerung von professionellen Dienstleistungen an Crowdworker, die in der Regel einschlägige fachliche oder berufliche Qualifikationen besitzen müssen. Crowdsourcing birgt damit ein enormes Potential für Unternehmen, die zu erledigende Aufgaben kurzfristig durch Crowdworker bearbeiten lassen möchten und von der Kreativität einer Gruppe an Akteuren profitieren wollen. Auch für die Crowdworker bringt die neue Arbeitsform Vorteile, nämlich indem diese ihren Arbeitsalltag zeitlich und räumlich flexibler gestalten können. Aufgrund der Partikularisierung ihrer Tätigkeit sind die Crowdworker beim Vertragsschluss, wohl mehr noch als herkömmliche Arbeitnehmer, gegenüber den Auftraggebern und Plattformbetreibern möglicherweise strukturell unterlegen. Das Ziel des Forschungsprojekts ist die Beantwortung der Frage, ob die Rechtsordnung in Deutschland und auf Ebene der Europäischen Union für Crowdsourcing als neue Form der Arbeit geeignete Instrumente und Regelungen bereitstellt, um einen angemessenen Interessenausgleich zu gewährleisten, und inwiefern ein gesetzgeberisches Handeln erforderlich ist. Untersucht wird, ob das vertragliche Arbeitnehmerschutzrecht Anwendung auf Crowdworker findet bzw. finden sollte und welche Möglichkeiten der kollektiven Interessenwahrnehmung den Crowdworkern zur Verfügung stehen oder stehen sollten. Die Untersuchung baut auf vergleichenden Erkenntnissen mit der Rechtslage in den USA auf, weil dort die umfassendsten Erfahrungen mit dem Phänomen Crowdsourcing bestehen und entsprechend die Konsequenzen dieser Betätigungsform für die Beschäftigten besonders sichtbar geworden sind. Aus wirtschaftswissenschaftlicher Perspektive wird analysiert, inwiefern Crowdworker einer Tätigkeit nachgehen, um ihren Existenzerhalt zu sichern und welche Zielfunktionen sie alternativ noch verfolgen. Darüberhinaus wird untersucht, in welcher Form mögliche Wohlfahrtsgewinne unter Crowdworkern, Plattform und Crowdsourcern aufgeteilt werden und ob Crowdworker gegen eine unfaire Behandlung durch die anderen beiden Parteien vorgehen. Die Forschungsfragen werden mit den Methoden der empirischen und experimentellen Wirtschaftsforschung beantwortet und es wird rechtsvergleichend gearbeitet. Sollte der Gesetzgeber in den kommenden Jahren ein deutsches Crowdsourcing-Gesetz bzw. eine europäische Crowdsourcing-Richtlinie erlassen, wird mit dem vorhandenen Datenmaterial eine umfassende Evaluierung der neuen Regeln erfolgen.
Gefördert durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft
Forschungszeitraum: 1. September 2017 bis 28. Februar 2018
Die Untersuchung wird die Chancen und Risiken der Marktteilnehmer und der neuen digitalen Akteure in der Finanzwirtschaft herausarbeiten und bestehende Geschäftsmodelle sowie neue Big Data-basierte Finanzangebote identifizieren und analysieren. Dazu wird auf deutsche FinTechs sowie die von den Autoren bereits entwickelte Taxonomie der FinTech-Unternehmen zurückgegriffen. Weitere Erkenntnisse werden maßgeblich aus Experten-Interviews abgeleitet. Die Schwerpunkte der Studie liegen auf den folgenden Themenbereichen:
- Kooperation zwischen Banken und FinTechs
- FinTechs und Regulierung
- FinTechs und Big Data
- Nachhaltigkeit der FinTech-Geschäftsmodelle
- FinTechs und Datenschutz
- FinTechs und der Zugang zu Fremdkapital
Gefördert durch das ABIDA (Assessing Big Data) Projekt unter Leitung der Westfälische Wilhelms-Universität
Studie zum kostenlosen Download
In der Presse:
Mobile Payment - Sex, Drugs und Daten, Süddeutsche Zeitung v. 27.7.2018
Forschungszeitraum: 11. Mai 2016 bis 31. September 2016
Bei der Regulierung von Start-up-Unternehmen kommt es häufig zu einem Zielkonflikt. Einerseits möchte der Gesetzgeber Investoren vor betrügerischen Machenschaften am Kapitalmarkt schützen. Dafür müssen die Emittenten potentiellen Investoren Informationen zur Verfügung stellen und unterliegen einer weitreichenden Regulierung. Die Bereitstellung von Informationen sowie die Befolgung der einschlägigen Gesetze ist jedoch gerade für junge Unternehmen mit hohen Kosten verbunden. Andererseits sind dem Gesetzgeber die Finanzierungsschwierigkeiten der jungen Unternehmen bekannt. Aus diesem Grund hat er Befreiungsvorschriften geschaffen, die auf die besonderen Bedürfnisse der Start-up-Unternehmen abzielen. In der Studie soll untersucht werden, ob Schwarmfinanzierungen mit oder ohne Wertpapierprospekt durchgeführt werden, inwiefern es bereits zu Ausfällen bei den Finanzierungen kam, welche Produktarten genutzt werden, welche Anlegerstruktur existiert und wie die Portale auf die neuen Ausnahmetatbestände reagieren. Dabei werden neben der klassischen Schwarmfinanzierung von Unternehmen auch soziale und gemeinnützige Projekte unter die Lupe genommen.
Gefördert durch das Bundesministerium der Finanzen
Studie zum kostenlosen Download
In der Presse:
Investieren im Netz: Die Crowd hat die besseren Start-ups, Frankfurter Allgemeine Zeitung v. 4.5.2017
Intelligenter Schwarm, Handelsblatt v. 27.4.2017
Crowdfunding bleibt ein Nischengeschäft, Focus v. 8.4.2017
Kleinanlegerschutz: Crowd und Rüben, Süddeutsche Zeitung v. 23.02.2017
Forschungszeitraum: 1. Februar 2016 bis 31. Juli 2016
Ziel des Forschungsprojekts ist es, den Begriff „FinTech“ in Anlehnung an die internationale Fachliteratur und vor dem Hintergrund der realen Marktgegebenheiten in Deutschland zu definieren. Ein weiterer Projektbestandteil ist die Identifizierung der relevanten FinTech Unternehmen und Plattformen in Deutschland. Ergänzend werden die FinTech Aktivitäten der führenden deutschen Banken und Sparkassen untersucht. Aufbauend auf der zu definierenden Grundgesamtheit sollen die relevanten Marktgrößen und Volumina erhoben und ausgewertet werden. Ein besonderer Schwerpunkt wird dabei auf den Marktsegmenten Crowdfunding, Crowdinvesting, Crowdlending, Robo Advice, Personal Financial Management und Social Trading liegen. Schließlich sollen auch technologische Rückstände und regulatorische Hemmnisse identifiziert werden, die den FinTech Markt von seiner weiteren Entwicklung abhalten könnten. Schlussendlich wird eine Marktprognose für die nächsten 5, 10 und 20 Jahre erstellt.
Gefördert durch das Bundesministerium der Finanzen
Studie zum kostenlosen Download
Erweiterte englische Version: FinTech in Germany
In der Presse:
Das Crowd-Casino, Süddeutsche Zeitung v. 12.01.2017
Jens Spahn und Lars Hornuf präsentieren FinTech-Studie, Funding Circle Blog v. 6.12.2016
FinTech ist Mainstream, Capital v. 2.12.2016
Crowdfunding-Potentiale in Deutschland, crowdfunding.de v. 30.11.2016
Deutschland ist auf dem Weg zur Fintech-Nation, Frankfurter Allgemeine Zeitung v. 21.11.2016
Digitalisierung des Finanzmarktes in Deutschland: Auf dem Weg zur FinTech-Nation, Monatsbericht des Bundesministeriums der Finanzen November 2016 v. 2.11.2016
FinTechs - Hoffen auf den Boom in Deutschland, Handelsblatt v. 20.11.2016
Forschungszeitraum: 1. Oktober 2014 bis 30. Oktober 2017
Als Crowdinvesting bezeichnet man das internetbasierte Sammeln von Beiträgen mehrerer Investoren zur Finanzierung von Start-up-Unternehmen. Crowdinvesting schließt weltweit eine Lücke auf dem Markt für Unternehmensfinanzierung. Die über Crowdinvesting finanzierten Unternehmen sind häufig zu risikoreich für Banken, zu klein für institutionelle Risikokapitalgeber und haben einen zu großen Finanzierungsbedarf für Freunde und Familienangehörige. Diese Unternehmen wären ohne Crowdinvesting auf eine staatliche Förderung angewiesen oder würden keine Finanzierung erhalten. Crowdinvesting birgt daher ein enormes Potential für die Finanzierung innovativer Geschäftsideen und das Wirtschaftswachstum. Das Ziel des beantragten Forschungsprojekts ist die Beantwortung der Frage, ob und wie Crowdinvesting in Deutschland bzw. auf EU-Ebene geregelt werden soll. Dafür werden der Umfang und die Struktur der Crowdinvesting-Märkte in Deutschland, England und in den USA untersucht sowie die bereits existierenden staatlichen bzw. privaten Regeln in diesen drei Ländern erfasst. In einem zweiten Schritt wird analysiert, welche Folgen die Entstehung des Crowdinvesting für alle Beteiligten hat. Konkret wird erforscht, ob Crowdinvesting eine effiziente Kapitalallokation zwischen Investoren und Start-up-Unternehmen ermöglicht und somit eine förderungswürdige Finanzierungsalternative darstellt. Damit verbunden ist die Frage, ob das Crowdinvesting unter einer bestimmten Form des Marktversagens leidet, die konkrete gesetzgeberische Eingriffe erforderlich macht. Schließlich wird untersucht, ob ein Wettbewerb unter den Crowdinvesting-Plattformen herrscht oder herrschen kann und ob dieser gute oder schlechte Normen hervorbringt, also zu einem race to the top oder einem race to the bottom führt. Die Forschungsfragen werden mit den Methoden der empirischen Kapitalmarktforschung beantwortet und es wird rechtsvergleichend gearbeitet. Sollte der Gesetzgeber in den kommenden Jahren ein deutsches Crowdinvesting-Gesetz bzw. eine europäische Crowdinvesting-Richtlinie erlassen, wird mit dem vorhandenen Datenmaterial eine umfassende Evaluierung der neuen Regeln erfolgen.
Forschungszeitraum: 1. Oktober 2014 bis 31. März 2016
Betrugsfälle in Unternehmen sind trotz zahlreicher regulatorischer Maßnahmen weltweit an der Tagesordnung. In Abgrenzung zum ökonomischen Standardmodell zu Betrugsverhalten und Strafe (Becker, 1968), das Betrugsverhalten als einfache Kosten-Nutzen-Analyse beschreibt, greifen wir die Theorie der Selbstkonzept-Erhaltung als theoretische Grundlage des Forschungsvorhabens auf. Das Forschungsprojekt untersucht, unter welchen Umständen sich die Grenze verschiebt, ab der sich ein Mitarbeiter nicht mehr als ehrliches Individuum wahrnimmt. Auf Basis der aktuellen Literatur postulieren wir, dass authentische Führungskräfte den Grenzwert senken, unterhalb dessen Mitarbeiter betrügen und sich gleichzeitig gerade noch selbst glaubhaft vermitteln können, ein ehrlicher Mensch zu sein. In einer experimentellen Laborstudie wurde untersucht welches Betrugsverhalten Mitarbeiter einer authentischen Führungskraft im Vergleich zur Kontrollgruppe zeigen (Wirkung authentischer Führung), welches Betrugsverhalten Mitarbeiter zeigen, wenn sie beobachten, dass Personen in ihrem unmittelbaren Umfeld betrügen (Ansteckungseffekt) und welches Betrugsverhalten Mitarbeiter zeigen, wenn sie selbst durch Personen in ihrem unmittelbaren Umfeld betrogen werden (Vergeltungseffekt). Die Studie bediente sich dabei den experimentellen Methoden der Verhaltensökonomik. Das Forschungsvorhaben stellt die bislang erste Studie dar, die sich auf Theorien und Methoden aus Wirtschaftswissenschaften, Rechtswissenschaften und der Psychologie stützt, um den kausalen Einfluss von authentischer Führung auf das Betrugsverhalten von Mitarbeitern zu analysieren. Das Projekt wurde im Jahr 2016 erfolgreich abgeschlossen und mündet voraussichtlich in einer Publikation im Palgrave Macmillan Verlag.
Gefördert durch die Fritz Thyssen Stiftung
Braun, Susanne und Lars Hornuf (2017): Authentic leadership and followers’ cheating behavior – A laboratory experiment from a self-concept maintenance perspective, in: Dorianne Cotter-Lockard (eds.): Authentic Leadership and Followership: International Perspectives, Palgrave Macmillan.