Forschungsschwerpunkte
Ein Hauptforschungsinteresse der Professur für Betriebswirtschaftslehre, insb. Finanzwirtschaft liegt im Bereich Financial Technology (FinTech). Dabei werden neben der Verbreitung von FinTech Unternehmen, deren Geschäftsmodelle und mögliche Marktrisiken untersucht. Der Untersuchungsschwerpunkt liegt dabei auf crowdbasierten Finanzdienstleistungen, elektronischen Bezahlverfahren, Robo-Advice und der Blockchain, insbesondere Kryptowährungen und Initial Coin Offerings. Zudem wird die Interaktion zwischen FinTechs und klassischen Marktteilnehmern der Finanzwirtschaft sowie Amazon, Apple, Google, Facebook und Co. untersucht. Zu diesem Themenschwerpunkt hat Professor Hornuf im Jahr 2016 zwei Forschungsprojekte beim Bundesministerium der Finanzen eingeworben und geleitet. Aus diesem Themenschwerpunkt sind u.a. mehrere Bücher sowie Aufsatzpublikationen u.a. in Small Business Economics entstanden.
Als Crowdfunding bezeichnet man das internetbasierte Sammeln von Beiträgen mehrerer Investoren zur Finanzierung von Projekten (klassisches Crowdfunding), Start-up-Unternehmen (Crowdinvesting) oder Kreditgesuchen (Crowdlending). Crowdfunding schließt weltweit eine Lücke auf dem Markt für Unternehmensfinanzierung. Die über Crowdfunding finanzierten Individuen oder Unternehmen sind häufig zu risikoreich für Banken, zu klein für institutionelle Risikokapitalgeber und haben einen zu großen Finanzierungsbedarf für Freunde und Familienangehörige. Diese Individuen oder Unternehmen wären ohne Crowdfunding auf eine staatliche Förderung angewiesen oder würden keine Finanzierung erhalten. Crowdfunding birgt daher ein enormes Potential für die Finanzierung innovativer Geschäftsideen und das Wirtschaftswachstum. Ziel der geplanten Forschungsprojekte ist die Beantwortung der Frage, ob und wie Crowdfunding in Deutschland bzw. auf EU-Ebene geregelt werden soll. Dafür werden der Umfang und die Struktur der Crowdfunding-Märkte in Deutschland, England und in den USA untersucht sowie die bereits existierenden staatlichen bzw. privaten Regeln in diesen drei Ländern erfasst. In einem zweiten Schritt wird analysiert, welche Folgen die Entstehung des Crowdfunding für alle Beteiligten hat. Konkret wird erforscht, ob Crowdfunding eine effiziente Kapitalallokation zwischen Investoren und Start-up-Unternehmen ermöglicht und somit eine förderungswürdige Finanzierungsalternative darstellt. Damit verbunden ist die Frage, ob Crowdfunding unter einer bestimmten Form des Marktversagens leidet, die konkrete gesetzgeberische Eingriffe erforderlich macht. Schließlich wird untersucht, ob ein Wettbewerb unter den Crowdfunding-Plattformen herrscht oder herrschen kann und ob dieser gute oder schlechte Normen hervorbringt, also zu einem race to the top oder einem race to the bottom führt. Die Forschungsfragen werden mit den Methoden der empirischen Kapitalmarktforschung beantwortet sowie anhand theoretischer Modelle untersucht. Zu diesem Themenschwerpunkt hat Professor Hornuf in den Jahren 2014 – 2017 ein Forschungsprojekt bei der Deutschen Forschungsgemeinschaft eingeworben und geleitet. Aus diesem Projekt sind u.a. Publikationen im Journal of Corporate Finance, der California Management Review und Small Business Economics entstanden.
Im Bereich Law and Finance gibt es einerseits Überschneidungspunkte zum Thema Crowdfunding. Es stellt sich nämlich die Frage, ob und wie diese neue Finanzierungsform reguliert werden soll. Zum anderen werden in den angestrebten Forschungsprojekten klassische Themen der Law and Finance Forschung untersucht. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf der Finanzierung durch Schuldverschreibungen und wie diese rechtlich ausgestaltet sind. Insbesondere werden hier die ökonomischen Auswirkungen bestimmter Vertragsrechte analysiert. Ein weiterer Forschungsschwerpunkt liegt auf der ökonomischen Analyse der Europäischen Aktiengesellschaft (Societas Europaea – SE). Hier soll anhand empirischer Analysen ermittelt werden, inwiefern die Europäische Aktiengesellschaft den Unternehmenswert einer Aktiengesellschaft steigert oder senkt und ob die rechtliche Ausgestaltung (Mitbestimmung, Struktur des Leitungsorgans, Besteuerung, etc.) der Europäische Aktiengesellschaft dabei eine maßgebliche Rolle spielt. Aus diesem Projekt sind u.a. Publikationen im Journal of Common Market Studies und der International Review of Law and Economics entstanden.
Betrugsfälle in Unternehmen sind trotz zahlreicher regulatorischer Maßnahmen weltweit an der Tagesordnung. Nicht nur Manipulationen in der Finanzwirtschaft, sondern auch alltägliche Betrügereien (z.B. das Entwenden von Büromaterial oder die Nutzung der Arbeitszeit für private Belange) kosten Unternehmen und damit auch Konsumenten und Aktionäre Milliardenbeträge. In Abgrenzung zum ökonomischen Standardmodell zu Betrugsverhalten und Strafe, das Betrugsverhalten als einfache Kosten-Nutzen-Analyse beschreibt, greifen die verhaltensökonomische Forschung die Theorie der Selbstkonzept-Erhaltung (self-concept maintenance) als theoretische Grundlage auf. Gemäß dieser Theorie wird die Entscheidung einer Person, sich betrügerisch zu verhalten, vor allem dadurch geleitet, dass diese sich selbst glaubhaft vermitteln kann, ein ehrlicher und aufrechter Mensch zu sein. Der Forschungsschwerpunkt leistet einen Mehrwert durch die Verbindung wirtschaftswissenschaftlicher, rechtswissenschaftlicher und psychologischer Theorien und Forschungsmethoden.Aus diesem Themenschwerpunkt sind u.a. Publikationen im Journal of Cross-Cultural Psychology und Frontiers in Psychology hervorgegangen. Professor Hornuf hat in den Jahren 2014 – 2016 zudem ein Forschungsprojekt zum Thema "Wie wirkt authentische Führung auf das Betrugsverhalten von Mitarbeitern?" bei der Fritz-Thyssen-Stiftung eingeworben und geleitet.
Als Crowdsourcing bezeichnet man die Auslagerung von Tätigkeiten, die traditionell von speziell dafür beschäftigten Akteuren, üblicherweise von internen Mitarbeitern eines Unternehmens, verrichtet wurden, an eine unbestimmte und zumeist große Gruppe von Menschen über einen offenen Aufruf. Dabei wird zwischen den Bereichen »Microwork« und »Online Freelancing« unterschieden. Bei Microwork werden Projekte in Kleinstaufgaben zerlegt, die in Sekunden oder Minuten abgeschlossen werden können. Online Freelancing ist die Auslagerung von professionellen Dienstleistungen an Crowdworker, die in der Regel einschlägige fachliche oder berufliche Qualifikationen besitzen müssen. Crowdsourcing birgt damit ein enormes Potential für Unternehmen, die zu erledigende Aufgaben kurzfristig durch Crowdworker bearbeiten lassen möchten und von der Kreativität einer Gruppe an Akteuren profitieren wollen. Auch für die Crowdworker bringt die neue Arbeitsform Vorteile, nämlich indem diese ihren Arbeitsalltag zeitlich und räumlich flexibler gestalten können. Aufgrund der Partikularisierung ihrer Tätigkeit sind die Crowdworker beim Vertragsschluss, wohl mehr noch als herkömmliche Arbeitnehmer, gegenüber den Auftraggebern und Plattformbetreibern möglicherweise strukturell unterlegen. Das Ziel des Forschungsprojekts ist die Beantwortung der Frage, ob die Rechtsordnung in Deutschland und auf Ebene der Europäischen Union für Crowdsourcing als neue Form der Arbeit geeignete Instrumente und Regelungen bereitstellt, um einen angemessenen Interessenausgleich zu gewährleisten, und inwiefern ein gesetzgeberisches Handeln erforderlich ist. Untersucht wird, ob das vertragliche Arbeitnehmerschutzrecht Anwendung auf Crowdworker findet bzw. finden sollte und welche Möglichkeiten der kollektiven Interessenwahrnehmung den Crowdworkern zur Verfügung stehen oder stehen sollten. Die Untersuchung baut auf vergleichenden Erkenntnissen mit der Rechtslage in den USA auf, weil dort die umfassendsten Erfahrungen mit dem Phänomen Crowdsourcing bestehen und entsprechend die Konsequenzen dieser Betätigungsform für die Beschäftigten besonders sichtbar geworden sind. Aus wirtschaftswissenschaftlicher Perspektive wird analysiert, inwiefern Crowdworker einer Tätigkeit nachgehen, um ihren Existenzerhalt zu sichern und welche Zielfunktionen sie alternativ noch verfolgen. Darüberhinaus wird untersucht, in welcher Form mögliche Wohlfahrtsgewinne unter Crowdworkern, Plattform und Crowdsourcern aufgeteilt werden und ob Crowdworker gegen eine unfaire Behandlung durch die anderen beiden Parteien vorgehen. Die Forschungsfragen werden mit den Methoden der empirischen und experimentellen Wirtschaftsforschung beantwortet und es wird rechtsvergleichend gearbeitet. Sollte der Gesetzgeber in den kommenden Jahren ein deutsches Crowdsourcing-Gesetz bzw. eine europäische Crowdsourcing-Richtlinie erlassen, wird mit dem vorhandenen Datenmaterial eine umfassende Evaluierung der neuen Regeln erfolgen. Zu diesem Themenschwerpunkt hat Professor Hornuf im Jahr 2017 ein auf drei Jahre angelegtes Forschungsprojekt bei der Deutschen Forschungsgemeinschaft eingeworben und leitet dieses.