Studienarbeiten
Inhaltsverzeichnis
Betreuung durch den Lehrstuhl
Die Betreuung der Abschlussarbeit übernimmt eine von der Prüfperson benannte Betreuungsperson. Die Betreuung erfolgt in individueller Abstimmung zwischen der Betreuungsperson und den Studierenden.
Generell müssen die Studierenden vorbereitet zur Konsultation erscheinen, d. h., für auftretende Probleme der Arbeit sollen diese bereits selbst einen konzeptionellen Lösungsvorschlag unterbreiten und zur Diskussion stellen.
In einem angemessenen Zeitraum nach der Themenvergabe legen die Studierenden für ihre Arbeit ein Gesamtkonzept vor, das von der Betreuungsperson bestätigt werden muss. Dieses Konzept soll neben der Gliederung und den Forschungsfragen der Arbeit stichpunktartige Erläuterungen zu den einzelnen Kapiteln enthalten, die insbesondere auf Zielsetzungen, Hauptinhalte, anzuwendende Methoden und Verfahren sowie angestrebte Ergebnisse der jeweiligen Kapitel eingehen. Weitere Besprechungen finden nach Vereinbarung zwischen der Betreuungsperson und den Studierenden statt.
Richtlinien bei Unternehmenskooperationen
Um eine möglichst reibungslose Abwicklung von Abschlussarbeiten zu gewährleisten, die in Zusammenarbeit mit privatwirtschaftlichen Unternehmen angefertigt werden, sind mehrere Punkte zu beachten.
- Es ist sicherzustellen, dass relevante Daten des Unternehmens den Studierenden nach der Themenvergabe zugänglich gemacht werden können. Dabei ist im Einzelfall zu klären, ob die Daten aus Gründen des Datenschutzes im Unternehmen verbleiben, oder ob sie, eventuell in anonymisierter Form, den Studierenden ausgehändigt werden.
- Die Bearbeitungsdauer der Arbeit beträgt mit Beginn der Themenanmeldung beim Prüfungsamt vier Monate.
- Die Benotung der Arbeit erfolgt durch zwei Professoren*innen der TU Dresden gemäß den Bestimmungen der jeweiligen Prüfungsordnung.
Die oben genannten Richtlinien stellen lediglich eine Auswahl dar. Studierende, die eine Abschlussarbeit in Zusammenarbeit mit einem Unternehmen planen, müssen sich daher stets rechtzeitig an die zukünftige Betreuungsperson der Arbeit wenden.
Abgabe
Die Abgabe der Abschlussarbeit (Bachelor-, Master- oder Diplomarbeit) erfolgt im Prüfungsamt.