Masterarbeit
Vergabe
Die Beschäftigten des Lehrstuhles geben zweimal im Jahr Forschungsseminarthemen aus. Die im Forschungsseminar bearbeiteten Themen werden im Rahmen der Masterarbeit vertieft. Die Teilnahme am Forschungsseminar stellt die Voraussetzung für die Betreuung der Masterarbeit durch den Lehrstuhl dar, sie ist jedoch keine Garantie dafür.
Hinweis: Sollten Sie Ihre Masterarbeit in Kooperation mit einem Unternehmen anfertigen wollen, bitten wir Sie, rechtzeitig (mindestens einen Monat vor der Themenvorstellung der Forschungsseminarthemen - Anfang Dezember bzw. Anfang Juni) ein Expose mit Themenvorstellung, zeitlichen Rahmenbedingungen und Bestätigung des Unternehmens vorzulegen, damit die Details der Arbeit abgesprochen werden können. Die möglichen Themen sind dabei durch unsere Forschungsschwerpunkte eingegrenzt.
Allgemeiner Ablauf
Unmittelbar nachdem die Betreuung der Masterarbeit mit dem Lehrstuhl fest vereinbart ist, werden die Zulassung zur Masterarbeit und die beauftragte Prüfungsperson vom Prüfungsausschuss den Kandidierenden schriftlich mitgeteilt. Nach Vorlage dieser Mitteilung werden das Thema der Arbeit an die zu prüfende Person vergeben; am darauffolgenden Tag beginnt der Bearbeitungszeitraum von vier Monaten.
- Bei Vorliegen triftiger Gründe (z.B. Krankheit) kann auf schriftlichen Antrag vom Prüfungsausschuss eine Verlängerung der Bearbeitungszeit um maximal einen Monat gewährt werden.
- Gemäß aktueller Prüfungsordnung ist eine Verteidigung der Masterarbeit nicht vorgesehen, siehe Prüfungsordnung: Link.
- Die Abgabe der Masterarbeit erfolgt im Prüfungsamt. Es müssen zwei gebundene Exemplare zusammen mit der unterschriebenen Eigenständigkeitserklärung und der Abtretung des Nutzungsrechts eingereicht werden. Die komplette Arbeit (in .doc(x)-Format und einschließlich Anhang) sowie die elektronischen Quellen sind in elektronischer Form zu Verfügung zu stellen (Cloudordner oder USB-Stick). Für Hinweise zur korrekten Zitierweise sowie zur formalen Gestaltung einer wissenschaftlichen Arbeit laden Sie sich bitte die Dokumente unter Studienarbeiten herunter.
Zur Beachtung: Sämtliche Bestimmungen der Prüfungsordnung gelten entsprechend!