Sina Häusler
Inhaltsverzeichnis
- 1. Was ist der Titel Ihrer Dissertation? Wie ist die Idee entstanden, sich in der Promotion gerade mit diesem Thema zu beschäftigen?
- 2.Was sind die zentralen Forschungsfragen, die Sie sich in der Dissertation stellen und mit welchen Methoden versuchen Sie, diese Fragen zu beantworten?
- 3. Was sind die Ihrer Meinung nach bisher spannendsten Ergebnisse Ihrer Forschung?
- 4. Sie sind seit dem 01.07.2023 an der Fakultät als wissenschaftliche Mitarbeiterin tätig und für die Fortsetzung Ihres Promotionsprojekts mit Prof. Hornuf von der Uni Bremen an die TU Dresden gewechselt. Worauf freuen Sie sich hier in Dresden besonders und was wird Ihnen von Ihrer Zeit in Bremen besonders positiv in Erinnerung bleiben?
1. Was ist der Titel Ihrer Dissertation? Wie ist die Idee entstanden, sich in der Promotion gerade mit diesem Thema zu beschäftigen?
Der Titel meiner Dissertation lautet "Three Empirical Essays on Data Privacy in Crowdsourcing Markets". Die Dissertation verfasse ich im Rahmen des Projekts „Datenschutz und Plattformarbeit“, welches durch die Hans-Böckler-Stiftung gefördert wird.
In meiner Arbeit beschäftige ich mich vor allem mit der Fragestellung, wie personenbezogene Daten und die Rechte der Datensubjekte in unterschiedlichen Ländern behandelt werden. Die Idee entstand auf der Grundlage der rechtlichen Verordnung der EU, welche im Mai 2018 in Kraft trat und die personenbezogenen Daten definiert. Datensubjekte erhalten laut der DSGVO (Nutzer:innen) eigene Rechte (z.B. Recht auf Auskunft – Artikel 15 DSGVO) bezüglich ihrer personenbezogenen Daten, welche in der deutschen Gesetzgebung schon existierten. Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) schützt die personenbezogenen Daten im Online-Bereich im internationalen Raum. Das ist wichtig, denn der Handel von Daten lässt sich nicht von nationalen Grenzen stoppen, vor allem mit der Globalisierung hat der Online-Handel die wirtschaftlichen Akteur:innen noch viel mehr miteinander verzweigt.
Der DGB-Index „Gute Arbeit“ gibt in Deutschland vor, wie eine moderne und humane Arbeitswelt auszusehen hat, diese Frage müssen wir uns im Bezug auf die Online-Arbeitswelt auch stellen. Auf dem Online-Arbeitsmarkt ist der ständige Austausch von personenbezogenen Daten kaum vermeidbar.
In unserem Projekt beschäftigen wir uns mit der Plattformökonomie und die Rechte der Crowdworker:innen, dort vermitteln sogenannte Online-Plattformen (z.B. Amazon Mechanical Turk) den registrierten Crowdworker:innen Jobmöglichkeiten. Die fertiggestellten Projekte werden ebenfalls über die Plattform hochgeladen und der auftraggebenden Person von der Plattform übermittelt.
Die EU hat für die Plattformökonomie Vorschriften entwickelt, die die Fragen beantworten, wieso wir neue EU-Vorschriften für Plattformarbeit brauchen. Zum Beispiel gelten Plattformarbeitende als selbstständig, jedoch entscheiden zurzeit europäische, nationale Gerichte unterschiedlich über den Beschäftigungsstatus der Crowdworker:innen. Die viel größere Frage ist jedoch, wie die Plattform durch Algorithmisches Management Entscheidungen über die Leistung von Crowdworker:innen trifft und welche Konsequenzen das für ihre Vergütung und Beschäftigung hat.
2.Was sind die zentralen Forschungsfragen, die Sie sich in der Dissertation stellen und mit welchen Methoden versuchen Sie, diese Fragen zu beantworten?
Meine erste Frage ist, ob sich deutsche und US-amerikanische Unternehmen in der Transparenz zu ihrer Datenverarbeitung unterscheiden. Um diese Frage zu beantworten habe ich mir 295 Datenschutzerklärungen angeschaut, von jeweils deutschen sowie US-amerikanischen Unternehmen. Mit Hilfe eines Transparency Index habe ich herausgefiltert, inwieweit die Anforderung der DSGVO zur transparenten Kommunikation der Datenverarbeitung in den Datenschutzerklärungen erfüllt wurde.
Daraufhin wollten wir im Projekt testen, inwiefern Auskunftsanfragen (Artikel 15 DSGVO) von Unternehmen beantwortet werden. Die Auswertung der Beobachtung erfolgte, indem wir in einem Data Index festgehalten haben, welche Daten von den Online-Plattformen gespeichert wurden und welche in der Antwort, wenn eine gegeben wurde, wiederauftauchen. Die DSGVO gibt vor, dass die Unternehmen die Auskunftsanfragen innerhalb von 31 Tagen beantworten müssen. Aus dem Grund haben wir eine Survival Analysis erstellt, um festzustellen, ob es für unser Sample zutrifft und verglichen, ob es in der Schnelligkeit der Beantwortung der Auskunftsanfrage länderspezifische Unterschiede gibt.
Außerdem soll eine systematische Literaturrecherche nach der PRISMA Methode durchgeführt werden, um den Stand der Forschung zur DSGVO in der Plattformökonomie festzuhalten.
3. Was sind die Ihrer Meinung nach bisher spannendsten Ergebnisse Ihrer Forschung?
Das Projekt ist gestartet mit einer Marktanalyse von 295 Crowdworking Unternehmen, hierbei war ein Ergebnis bei der Durchsicht der Datenschutzerklärungen, dass gerade die Rechte der Nutzer:innen in deutschen Unternehmen ausführlicher beschrieben werden und das Recht auf Auskunft (Artikel 15 DSGVO) in US-amerikanischen Firmen mit dem Recht auf Löschung (Artikel 17 DSGVO) gleichgesetzt wird.
Es gibt trotz einer starken Regulierung des Datenschutzes durch die DSGVO keine standardisierte Form im Umgang der personenbezogenen Daten, vor allem in der Beantwortung der Auskunftsanfrage. Die DSGVO gibt vor, dass die personenbezogenen Daten „user-friendly“ übermittelt werden müssen, jedoch nicht in welchem Format. Wir haben hierbei viele verschiedene Varianten gesehen, manche haben ihre Datei passwortgesichert, die meisten aber unverschlüsselt an die E-Mail geheftet. Auffällig hierbei war, dass einige US-amerikanische Plattformen das Recht auf Auskunft (Artikel 15 DSGVO) mit dem Recht auf Löschung (Artikel 17 DSGVO) verwechselt haben.
Wir haben festgestellt, dass 20% unseres Samples die Auskunftsanfrage nicht beantwortet haben. Zudem war die Schnelligkeit in Deutschland in der Survival Analysis in der Beantwortung der Anfrage in unserem Sample deutlich abweichend von den US-amerikanischen.
4. Sie sind seit dem 01.07.2023 an der Fakultät als wissenschaftliche Mitarbeiterin tätig und für die Fortsetzung Ihres Promotionsprojekts mit Prof. Hornuf von der Uni Bremen an die TU Dresden gewechselt. Worauf freuen Sie sich hier in Dresden besonders und was wird Ihnen von Ihrer Zeit in Bremen besonders positiv in Erinnerung bleiben?
Ich freue mich an der TU Dresden vor allem auf den Austausch mit den neuen Kolleg:innen, denn die Expertise im Bereich Datenschutz scheint an der TU Dresden gut vertreten zu sein.
In meiner Zeit an der Universität Bremen hat mir besonders gefallen, dass ich an einem Projekt arbeiten konnte, was sich interdisziplinär sich mit den Fragen der digitalen Zeit bezüglich Privatsphäre im Internet befasst. Ich finde das ein sehr spannendes Themenfeld. Mir bleibt der Austausch dazu mit vielen Expert:innen der Universität Bremen, aber auch von außerhalb, in positiver Erinnerung. Vor allem in den wöchentlichen Diginomics Seminaren des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften der Universität Bremen wurden spannende Einblicke in die aktuellen Forschungsergebnisse interner wie externer Expert:innen gegeben. Das bleibt mir in guter Erinnerung, da ich dadurch diverse Forschungsmethoden kennenlernen durfte.