Hinweise zum Erwerb von Leistungsscheinen
Inhaltsverzeichnis
Die Promotionsordnung der Fakultät Wirtschaftswissenschaften sieht vor, dass Sie im Rahmen Ihrer Promotion insgesamt vier Leistungsnachweise für den Besuch von Doktorandenveranstaltungen (Doktorandenscheine) erwerben müssen (PromO 2018, § 9 Abs. 1, Nr. 5 und Nr. 6). Die Fachgruppen BWL, VWL und Wirtschaftsinformatik haben jeweils eigene Anforderungen zur Anerkennung von in diesen Kursen erbrachten Leistungen formuliert.
Hinweise der Fachgruppe BWL
- Für den Besuch eines methodenorientiertes Kurses nach PromO 2018, §9 Abs. 1, Nr. Nr. 6 werden insbesondere Kurse anerkannt aus ...
dem Doktorandenprogramm ProDok des VHB
dem Saxon Doctoral Program in Management Research - Ein Leistungsnachweis wird i.d.R. nur anerkannt, wenn Sie eine Prüfungsleistung (z. B. Verfassen eines Abstracts, Datenauswertung und Dokumentation, Vortrag, Lesen der Literatur einer Reading List) abgelegt haben. Reine „Sitzscheine“ werden nicht vergeben.
- Der Besuch und die aktive Teilnahme an einem professurübergreifenden Doktorandenkolloquium kann als Nachweis gemäß PromO 2018, § 9 Abs. 1, Nr. 5 angerechnet werden. Als professurübergreifend gilt ein Doktorandenkolloquium dann, wenn mindestens zwei Professor:innen sowie Doktorand:innen von mind. zwei Professuren daran teilnehmen. Unter einer aktiven Teilnahme wird verstanden, dass Sie einen Vortrag halten und einen mehrseitigen Abstract zu Ihren Forschungsergebnissen verfassen. Einer der beiden nach PromO 2018, § 9 Abs. 1, Nr. 5 zu erbringenden Scheine kann durch einen Vortrag auf einer etablierten Fachkonferenz erbracht werden.
- In der Fachgruppe BWL prüft ein:e Fachvertreter:in (i.d.R. der/die Erstbetreuer:in), ob die erbrachten Leistungen äquivalent zu den Anforderungen von PromO 2018, §9 Abs. 1, Nr. 5 bzw. 6 sind. Ist dies der Fall, signiert der/die Fachvertreter:in auf dem eingereichten Schein. Liegt kein Schein vor (z.B. bei Vortrag auf einer Konferenz) bestätigt der/die Fachvertreter:in die Äquivalenz der erbrachten Leistung in einem formlosen Schreiben.
Hinweise der Fachgruppe VWL
Als Promovierende:r in der VWL müssen Sie verpflichtend die vom Central-German Doctoral Program Economics (CDGE) angebotenen Kurse besuchen.
PromO 2018 §9 Abs. 1, Nr. 6:
- Sie müssen mindestens zwei Kurse aus dem CGDE Core Program besuchen.
- Das Core Program besteht aus den First-Year Courses und den Special Courses aus den Gebieten Microeconomics, Macroeconomics und Econometrics.
- First-Year Courses sind Kurse, die semesterbegleitend in Halle stattfinden. Davon gibt es Microeconomic und Econometrics im Wintersemester und Macroeconomics im Sommersemester.
- Special Courses finden dezentral an den verschiedenen Partneruniversitäten statt. Jeder dieser Kurse umfasst mindestens 4 Tage mit jeweils 6 Unterrichtsstunden.
- Die zwei Scheine müssen aus verschiedenen Bereichen (Micro, Macro, Econometrics) sein. Da die Frontier Courses oft speziellere Titel haben, werden sie einem oder zwei der Bereiche zugeordnet.
PromO 2018 §9 Abs. 1, Nr. 5:
- Um einen Leistungsnachweis zu erwerben, müssen Sie einen Vortrag im Forschungskolloquium halten und über einen Zeitraum von zwei Jahren hinweg mindestens 50% der Vorträge im Fakultätskolloquium besucht haben.
- Externe Doktorand:innen (d.h. Doktorand:innen, die nicht in Dresden oder Umgebung wohnen) müssen ebenfalls eine Mindestpräsenz im Fakultätskolloquium nachweisen. Auf Antrag (an ) kann diese Präsenz auf sieben Termine innerhalb von zwei Jahren reduziert werden.
- Als weiterer Schein können Leistungen aus anderen Doktorandenmodulen (z.B. Kurse aus dem Angebot der Fakultät, der Graduiertenakademie) oder ein weiterer CGDE-Doktorandenschein (First-Year, Special oder Short Course) eingebracht werden.
Ob die für den vierten Schein erbrachten Leistungen äquivalent zu den Anforderungen von PromO 2018 §9 Abs. 1, Nr. 5 und Nr. 6 sind, wird von Prof. Dr. Marcel Thum geprüft.
Hinweise der Fachgruppe Wirtschaftsinformatik
Die Anforderungen der Fachgruppe Wirtschaftsinformatik sind in einem Dokument zusammengefasst, das Sie hier downloaden können: Hinweise der FG Wirtschaftsinformatik