FAQ und weitere Informationen
Inhaltsverzeichnis
FAQ-Liste zur PromO 2018
Häufig gestellte Fragen und die entsprechenden Antworten zur Promotionsordnung hat der Ständige Promotionsausschuss hier für Sie zusammengestellt.
FAQ-Liste zur PromO 2018
Merkblatt zu kumulativen Dissertationen
Wenn Sie planen, eine kumulative Dissertation zu verfassen, finden Sie in dem vom Ständigen Promotionsausschuss verfassten Merkblatt ergänzende Informationen zur Promotionsordnung.
Merkblatt zu kumulativen Dissertationen
Muster-Autorenschaftserklärung bei kumulativer Dissertation
Bei einer kumulativen Dissertation muss die Autorenschaftserklärung mit in die Dissertation eingebunden sein. Eine Vorlage, wie diese Erklärung aussehen kann, finden Sie hier als Orientierung.
Muster-Autorenschaftserklärung
Nachweis von Leistungsscheinen
Die Promotionsordnung PromO 2018 sieht vor, dass für die Eröffnung des Promotionsverfahren die erfolgreiche Teilnahme an zwei professurübergreifenden Doktorandenveranstaltungen und an zwei methodenorientierten Doktorandenveranstaltungen nachgewiesen werden muss. Bitte beachten Sie die Hinweise zum Erwerb von Leistungsnachweisen.
Deadlines bis zum Jahresende 2025
Anträge auf Annahme als Doktorand oder zur Eröffnung des Verfahren müssen bis zum 11. Dezember um 15 Uhr im Sekretariat des Promotionsausschusses eingereicht werden. Da der Promotionsausschuss in der darauf folgenden Woche zum letzten Mal in diesem Jahr tagt, können die Anträge noch in diesem Jahr angenommen bzw. die Verfahren eröffnet werden. Anträge die bis zum 18.12. eingegangen sind, werden in diesem Jahr noch bearbeitet, aber erst im Januar zugelassen. Das Büro des Promotionsausschusses ist in der Zeit vom 19.12.2025-04.01.2026 nicht besetzt.