Praktikumsbüro
Inhaltsverzeichnis
Hinweis zur Abgabe und Abholung von Praktikumsunterlagen:
Praktikumsunterlagen werden ab sofort nur noch digital über die Mailadresse des Praktikumbüros (praktikantenamt.ww@mailbox.tu-dresden.de) eingereicht.
Möchten Sie Ihre Praktikumsunterlagen abholen, ist dies montags von 08:00 Uhr -11:00 Uhr bei Frau J. Matzke möglich (HÜL N 303)
Praktika sind ein guter Weg, mögliche Berufsfelder und Karrierewege besser kennenzulernen, sich selbst und an der Uni erlerntes Wissen zu erproben, und auch Kontakte zu späteren Arbeitgebenden zu knüpfen.
Für alle Studierende der Bachelor- und Diplomstudiengänge der Fakultät Wirtschaftswissenschaften und auch des Master Wirtschaftspädagogik ist es Pflicht, ein Praktikum zu absolvieren. In den Masterstudiengängen Betriebswirtschaftslehre und Volkswirtschaftslehre kann ein Praktikum in den Wahlpflichtbereich eingebracht werden. Das Praktikumsmodul umfasst in allen Fällen 5 Leistungspunkte.
Die Anforderungen an Praktika sind in der Praktikumsrichtline der Fakultät geregelt. Bei der Suche nach dem für Sie passenden Praktikum und dessen Anerkennung unterstützt Sie das Praktikumsbüro. Wichtige Informationen hierzu finden Sie auf dieser Seite!
Hinweis: Im Bachelor- und im Masterstudiengang Wirtschaftspädagogik ist nicht das Praktikumsbüro, sondern die Professur für Wirtschaftspädagogik für Praktika zuständig. Für beide Studiengänge gilt auch eine eigene Praktikumsrichtlinie. Bitte informieren Sie sich genauer auf der Website der Professur unter Schul-/Betriebspraktikum!
Praktikum finden

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© PantherMedia / Andriy Popov

© PantherMedia / Dmitriy Shironosov
Prinzipiell kommmen nur Betriebe mit Ausbildungsberechtigung als Praktikumsbetriebe in Frage. Allgemeine Beispiele für (nicht) zulässige Betriebe nennt die Praktikumsrichtline.
Aktuelle Praktikaanzeigen finden Sie einfach über das Stellenticket der TU Dresden. Dort gibt es auch viele Angebote für Jobs als Werkstudent:in, für Abschlussarbeiten, sowie Einstiegsstellen in der Wirtschaft, an der TU Dresden und im öffentlichen Dienst: Jobportal Stellenticket der TU Dresden
Zu den Angeboten unserer festen Praktikumspartner gelangen Sie über die Links in dieser Box:
Bei allen Fragen zu einem Auslandspraktikum, z. B. zur interkulturellen und organisatorischen Vorbereitung, Finanzierung oder zur Stipendienbewerbung unterstützt Sie das LEONARDO-BÜRO SACHSEN. Es vergibt auch Erasmus+ und PROMOS Stipendien für Ihren Aufenthalt. Zur Website des LEONARDO-BÜRO SACHSEN
Praktikum anerkennen

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Die Anerkennung erfolgt über das Praktikumsbüro. Dieses benötigt hierfür die folgenden Unterlagen:
- Vorblatt zur Hausarbeit (Praktikumsbericht)
Dieses fasst Ihre Studiendaten kurz zusammen, um die weitere Bearbeitung zu vereinfachen. Es steht hier zum Download bereit.
- Hausarbeit (Praktikumsbericht)
Als Nachweis über das absolvierte Pflichtpraktikum müssen Sie eine Hausarbeit (Praktikumsbericht) erstellen. Dieser muss von Ihnen unterzeichnet werden. Auch muss der Praktikumsbetrieb / die dort betreuende Person die sachliche Richtigkeit des Berichts durch Unterschrift bestätigen.
- Praktikumszeugnis
Ihr Praktikumsbetrieb ist verpflichtet, Ihnen ein Praktikumszeugnis auszustellen. Dies bescheinigt die Dauer, den Inhalt und die Qualität der abgeleisteten praktischen Tätigkeiten.
Diese Anforderungen gelten entsprechend auch für andere gleichwertige praktische Tätigkeiten, die als Praktikumsleistungen anrechenbar sind.
Kontakt und Beratung
Antworten auf häufige Fragen zum Praktikum haben wir in dieser FAQ-Liste zusammengetragen.
- Deckblatt bzw. „Vorblatt“ als Download verfügbar unter:
Vorblatt zur Hausarbeit - Hausarbeit (Praktikumsbericht) unterzeichnet vom Praktikumsbetrieb / dem/der betrieblichen Betreuer:in sowie dem/der Praktikant:in
- Praktikumszeugnis im Original eingescannt (qualifiziertes Arbeitszeugnis oder Zwischenzeugnis)
Ja. Eine abgeschlossene, kaufmännische Ausbildung kann anerkannt werden. Dazu legen Sie bitte folgende Unterlagen im Original eingescannt im Praktikumsbüro vor:
- Abschlusszeugnis der Berufsschule
- Abschlusszeugnis der IHK o.ä.
- Ausbildungsvertrag
- „Vorblatt“ (als Download auf den Internetseiten des Praktikantenbüros verfügbar)
Die Ausbildung kann nur einmalig anerkannt werden. Wer die Ausbildung schon als Praktikum im Bachelor anerkennen lassen hat, kann dies nicht mehr für den Master tun!
Ja, wenn die Tätigkeiten eine eindeutige Zuordnung zum entsprechenden Studiengang erkennen lassen (vielseitige, kaufmännische Tätigkeiten).
Folgende Unterlagen sind im Original eingescannt vorzulegen:
- Auszug aus dem Handelsregister
- Gewerbebescheinigung
- Kurze Beschreibung des Unternehmens und der Tätigkeiten
- „Vorblatt“ (als Download auf den Internetseiten des Praktikumsbüro verfügbar)
Nach Beendigung des Praktikums haben Sie bis zum Ende des Folgesemesters Zeit, die Unterlagen im Praktikumsbüro digital einzureichen.
Beispiel: letzter Tag des Praktikums 31.01.XX = WiSe ⇒ Abgabe bis einschl. 30.09.XX = Ende des SoSe
Als Praktikumsbetriebe kommen nur Betriebe mit Ausbildungsberechtigung in Frage.
Zulässige Praktikumsbetriebe sind u. a.:
- Unternehmen der privaten Wirtschaft,
- Büros/Kanzleien der freien Berufe (Rechtsanwälte, Unternehmens- und Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Ingenieure, Architekten u. ä.),
- Öffentliche Betriebe und Verwaltungen sowie Anstalten öffentlichen Rechts (außer Universitäten und Akademien),
- Kammern, Vereine, Verbände und sonstige Organisationen mit jeweils wirtschaftlich relevanter Tätigkeit.
Nicht zulässige Praktikumsbetriebe sind:
- Hochschulen und Akademien,
- Studentische Verbindungen und Vereine,
- Sonstige Einrichtungen an Hochschulen.
Die Zulässigkeit weiterer potenzieller Praktikumsbetriebe, insbesondere solcher, die nicht ausdrücklich in den obigen Kategorien genannt sind (z. B. An-Institute von Hochschulen), ist vor Beginn des Praktikums durch den Praktikumsbeauftragten prüfen zu lassen. Der Praktikumsbeauftragte entscheidet dabei auf Grundlage der Eignung des Betriebs im Hinblick auf die in § 2 der Praktikumsrichtlinie definierten Ziele des Praktikums. Maßgeblich für die Entscheidung ist, ob die im Praktikum vermittelten Tätigkeiten und Erfahrungen geeignet sind, die wirtschaftswissenschaftliche Theorie in der Praxis zu erproben.
Nein, wenn das Praktikum anerkannt wurde, erhalten Sie 5 Leistungspunkte. Diese werden vom Prüfungsamt automatisch in HISQIS eingetragen.
Nein, es ist keine Anmeldung erforderlich. Nach Beendigung des Praktikum sind die Unterlagen digital fristgerecht einzureichen. Für die Eintragung der Leistungspunkte in HISQIS werden die Daten nach der Bearbeitung durch das Praktikumsbüro automatisch an das Prüfungsamt übermittelt.
Wenn ein Praktikumsbetrieb auf eine Bestätigung der TUD besteht, kann diese im Praktikumsbüro ausgestellt werden. Es werden nur Bescheinigungen über Pflichtpraktika erstellt und diese können auch nur für den Zeitraum von „mind. vier Wochen“ ausgestellt werden. Gerne können Sie ein anschließendes freiwilliges Praktikum absolvieren. Bescheinigungen erhalten Sie in deutscher oder englischer Sprache. Bitte nehmen Sie per E-Mail Kontakt zum Praktikumsbüro auf ⇒
Die Hausarbeit (Praktikumsbericht) und das Praktikumszeugnis sind in deutscher oder englischer Sprache abzufassen. Bei dem Praktikumszeugnis darf es sich um eine Übersetzung in deutscher oder englischer Sprache handeln, in diesem Fall ist das Original digital in der entsprechenden Landessprache ebenfalls vorzulegen.
Ja, das ist möglich. Eine Anerkennung setzt voraus, dass es sich um qualifizierte Tätigkeiten handelt, die einen direkten Bezug zum Studienfach haben. Es gelten die gleichen Voraussetzungen wie beim Pflichtpraktikum.
Über die Anerkennung von Vorpraktika, die vor der Aufnahme des Studiums erbracht wurden, befindet der Praktikumsbeauftragte auf Antrag.
In den Masterstudiengängen Betriebswirtschaftslehre und Volkswirtschaftslehre (Immatrikulation bis Sommersemester 2024) haben Studierende die Möglichkeit, sich ein Praktikum als Wahlpflichtmodul im Ergänzungsbereich anrechnen zu lassen (vgl. Modulhandbuch). Es gelten die gleichen Voraussetzungen wie beim Pflichtpraktikum.
Für weitere Fragen wenden Sie sich gerne an:
Praktikumsbüro
NameJessica Matzke
Eine verschlüsselte E-Mail über das SecureMail-Portal versenden (nur für TUD-externe Personen).