Eignungsfeststellung
Inhaltsverzeichnis
Eignungsfeststellung - was ist das?
Wenn Sie sich für einen Studienplatz im Master Wirtschaftspädgogik bewerben, müssen Sie zusätzlich zu Ihrer Bewerbung beim Immatrikulationsamt der TU Dresden eine fakultätsinterne Eignungsfeststellung durchlaufen. Mit der Eignungsfeststellung wird geprüft, ob Sie aus Ihrem absolvierten grundständigen Studiengang die entsprechenden fachlichen Voraussetzungen für das Masterstudium in Wirtschaftspädagogik mitbringen. Das Formular zur Feststellung der besonderen Eignung ist obligatorischer Bestandteil der Bewerbungsunterlagen für den Master Wirtschaftspädagogik. Es wird an der Fakultät Wirtschaftswissenschaften von dem Zugangsausschuss für den Master Wirtschaftspädagogik geprüft. Die Regelungen zur Feststellung der besonderen Eignung entnehmen Sie bitte der Eignungsfeststellungsordnung.
Eckpunkte des Eignungsfeststellungsverfahrens
Schritt 1: Bitte beachten Sie, dass Ihre Unterlagen für die Eignungsfeststellung nur nach erfolgter Onlinebewerbung beim Immatrikulationsamt der TU Dresden berücksichtigt werden können.
Schritt 2: Für die Eignungsfeststellung stellen Sie folgende Unterlagen zusammen:
- Formular zur Feststellung der besonderen Eignung für den Masterstudiengang Wirtschaftspädagogik
- amtlich beglaubigte Kopie des ersten berufsqualifizierenden Hoschulabschlusszeugnisses gemäß § 2 Abs. 1 der Eignungsfeststellungsordnung bzw. Bescheinigung über mind. 80% der Leistungen im Bachelorstudiengang gemäß
Abs. 3 - amtlich beglaubigte Kopien von zusätzlichen Zeugnissen und Nachweisen, die die besondere Eignung gemäß § 2 Abs. 2 der Eignungsfeststellungsordnung nachweisen
Schritt 3: Den formgebundenen Antrag auf Teilnahme am Eignungsfeststellungsverfahren reichen Sie zusammen mit den formgebundenen Bewerbungsunterlagen zur Immatrikulation bei folgenden Stellen ein:
Deutsche und ausländische Bewerber mit einem in Deutschland erworbenen Hochschulabschluss:
Technische Universität Dresden
Immatrikulationsamt
01062 Dresden
Deutsche und ausländische Bewerber mit einem im Ausland erworbenen Hochschulabschluss:
TU Dresden
c/o uni-assist e.V.
D-11507 Berlin Germany
Für das Wintersemester: 01.06. bis 15.08. des jeweiligen Jahres
Für das Sommersemester: 01.12. bis 15.02. des jeweiligen Jahres
EU-Bewerber mit einem im Ausland erworbenen Hochschulabschluss:
Für das Wintersemester: 01.04. bis 15.08. des jeweiligen Jahres
Für das Sommersemester: 01.10. bis 15.02. des jeweiligen Jahres
Ausländische Bewerber (Nicht-EU) mit einem im Ausland erworbenen Hochschulabschluss:
Für das Wintersemester: 01.04.-31.05. des jeweiligen Jahres
Für das Sommersemester: 01.10.-30.11. des jeweiligen Jahres
Der Eignungsbescheid wird an der Fakultät Wirtschaftswissenschaften ausgestellt. Er ist Voraussetzung für eine Immatrikulation in den Masterstudiengang Wirtschaftspädagogik und dient der Vorlage beim Immatrikulationsamt bzw. Akademischen Auslandsamt.
Versand der Bescheide:
spätestens bis 15.09. für das kommende Wintersemester
spätestens bis 15.03. für das kommende Sommersemester
Dokumente
Eignungsfeststellungsordnung Master Wirtschaftspädagogik
Formular zur Feststellung der besonderen Eignung
Eignungsfeststellungsordnung Qualifizierungsrichtung Englisch
Bescheinigung über angerechnete Fachsemester (für Bewerber, die in ein höheres Master-Fachsemester wechseln möchten)
Wichtiger Hinweis zur Eignungsfeststellung bei der Wahl der Qualifizierungsrichtung Englisch
Seit dem Wintersemester 2012/13 kann die Qualifizierungsrichtung Englisch im Master Wirtschaftspädagogik nur noch studiert werden, wenn die besondere Eignung erfolgreich nachgewiesen wird. Dementsprechend müssen Studierende, die den Master Wirtschaftspädagogik mit der Qualifizierungsrichtung Englisch studieren wollen, sowohl die besondere Eignung für den Master-Studiengang Wirtschaftspädagogik als auch die besondere Eignung für die Qualifizierungsrichtung Englisch nachweisen. Die Eignung für die Qualifizierungsrichtung Englisch wird durch die Fakultät Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften festgestellt. Nähere Informationen finden sich in der entsprechenden Eignungsfeststellungsordnung.
Fragen zur Eignungsfeststellung
Stellen Sie gerne Ihre Fragen über die E-Mail-Adresse:
Antworten auf einige häufige Fragen zur Eignungsfeststellung finden Sie in dieser FAQ-Liste:
Wir bitten Sie um Verständnis, dass wir aus Kapazitätsgründen keine Vorprüfung Ihrer Bewerbungen vornehmen können.
Die Zuordnung der von Ihnen erbrachten Leistungen zu den geforderten Fachbereichen müssen Sie selbst vornehmen. Als Orientierung können hierbei die Modulhandbücher der Bachelorstudiengänge oder auch das Lehrangebot der einzelnen Lehrstühle der Fakultät Wirtschaftswissenschaften der TU Dresden dienen.
Bitte wenden Sie sich in dieser Frage an Ihre eigene Hochschule.