Beschaffung von Software
Wir stehen bei Software-Beschaffungen universitätsweit beratend zur Verfügung, geben Hinweise zu geltenden Richtlinien bei der Finanzierung und beim Software-Einsatz, informieren um Doppelbeschaffungen zu vermeiden sowie sind verantwortlich Monitoring und Steuerung der Softwarebeschaffungen und Bestände sicher zu stellen.
Finden Sie Ihre gewünschte Software nicht unter Bezug von Software in der Produktübersicht bzw. steht kein zentrales uniweites Angebot zur Verfügung, dann muss die benötigte Software als Eigenankauf am Markt beschafft werden. Beschaffungen von lizenzpflichtiger Software müssen vor Beginn des Bestellvorganges angezeigt werden. Jede Software durchläuft einen Freigabeprozess. Zu lizenzpflichtiger Software zählen neben einmaligen Käufen und zeitlich befristeten (Wartungs-) Lizenzen auch SaaS-Produkte (Software as a Service). Die Beschaffung erfolgt gemäß den Vorgaben der Beschaffungsrichtlinie abhängig vom Auftragswert bis 5.000 Euro netto dezentral/zentral (i.d.R. SRM/SAP SG 1.2) und verpflichtend ab 5.000 Euro netto zentral (SRM/SAP SG 1.2).
Ausführliche Hinweise erhalten Sie im Intranet unter "Software beschaffen".