Belehrung für KL
Inhaltsverzeichnis
Belehrung für Kursleiter
§ 1 Vertrag
Jede:r Kursleiter:in (KL) muss bis spätestens Ende der 4. Vorlesungswoche oder bis 14 Tage nach Erhalt den Unterrichtsauftrag (UA) mit seiner:m Sportartverantwortlichen abgeschlossen haben.
Voraussetzungen für den UA sind:
- die Absprache zwischen der:dem Sportartverantwortlichen und der:dem KL über den Einsatzumfang (Tag, Zeit, Ort), die Einsatzart (Sportart, Kursart)
- ein aktueller Erste-Hilfe-Nachweis
- soweit vorhanden Qualifikationsnachweise (Trainer-Lizenzen etc., werden bei der Honorierung berücksichtigt)
Für den Abschluss des UA ist die:der KL selbst verantwortlich! Die Abschlussfrist des UA ist unbedingt einzuhalten. Rückdatierungen und Honorarabrechnungen sind danach nicht mehr möglich.
§ 2 Abrechnung des Unterrichtsauftrages
Die Abrechnung muss zusammen mit der:den Belehrungs- und Anwesenheitslisten bei der:dem Sportartenverantwortlichen abgegeben werden. Sie kann frühestens nach der letzten Kursstunde und muss spätestens am Semesterende abgegeben werden. Abgerechnet werden nur geleistete Stunden. Entfallene Stunden können i.d.R. nach Absprache mit der:dem Sportartverantwortlichen nachgeholt und dann abgerechnet werden. Auf der Abrechnung muss jede Zeile ausgeschrieben sein. Keinen Bleistift verwenden!
§ 3 KL-Beratungen
Zu den KL-Beratungen in der Sportart sollen alle KL ihre Teilnahme ermöglichen. Im
Verhinderungsfall rechtzeitig Bescheid geben und nachträglich über Inhalte informieren.
§ 4 Belehrung der Teilnehmenden (TN). Jede:r KL ist verpflichtet, am Semesterbeginn (i.d.R. in der ersten Kursstunde) auf die Kenntnisnahme dieser, z.B. mittels DHSZ-Homepage hinzuweisen (Achtung Nachrücker!). Die:der KL ist verpflichtet, sich selbst an diese Belehrungen zu halten und dafür zu sorgen, dass die TN diese Belehrungen ebenfalls einhalten.
§ 5 Anwesenheitsliste, Teilnahmeticket
Jede:r KL ist verpflichtet, eine Anwesenheitsliste zu jedem Kurs zu führen. Dies beinhaltet auch die Kontrolle des Studierendenausweises und der Bezahlung der TN.
Die Anwesenheitsliste dient ebenfalls zum Nachweis der Anwesenheit im Unfallfall und zur Kontaktverfolgung in Sinne der Corona-Schutzverordnung.
§ 6 Sportstätte, Material und Sportgeräte
Die:der KL ist verpflichtet, zu Beginn jeder Kursstunde die Sportstätte, das Material und die Geräte auf Sicherheit und Tauglichkeit zu prüfen. Bei Schäden ist die:der Sportartverantwortliche zu informieren.
Nach Abschluss der Kurseinheit sind benutzte Geräte und Materialien etc. ordentlich
aufzuräumen!
§ 7 Kursort
Kurse finden das ganze Semester über in der vorgesehenen Sportstätte statt. Ein Ortswechsel innerhalb des Semesters ist nicht möglich, außer bei Havarien oder ähnlichen Vorfällen (s. AGB § 9 Abs. 5) bzw. in Ausnahmefällen nach vorheriger Abstimmung mit der:dem Sportartverantwortlichen.
Outdoor-Sportarten: Bei gefahrvollen Bedingungen (Wetter etc.) ist der Kurs aus
Sicherheitsgründen zu verlegen oder abzusagen bzw. ggf. abzubrechen.
§ 8 Anweisungen des KL
Die:der KL beachtet die Hinweise der DHSZ-Mitarbeiter:innen und beauftragter Personen (z.B. Mitarbeiter:innen Sportstätte). Die:der KL ist gegenüber den TN weisungsbefugt. Unabhängig davon ist jede:r TN angehalten, Übungen nach den persönlichen Möglichkeiten auszuführen und nur vertretbare Risiken einzugehen. TN mit gesundheitlichen Problemen, die Akutzustände zur Folge haben können (z.B. Diabetes, Epilepsie), werden gebeten, die:den KL darüber und über die notwendigen Erste-Hilfe-Maßnahmen zu informieren. Das gilt ebenso für Schwangere zur Vermeidung riskanter Übungen.
Bei Medikamentengabe darf nur unterstützt werden. Diese Informationen unterliegen der
Schweigepflicht. Die:der KL passt seine Kursgestaltung dem durchschnittlichen Können der TN an. Bei Nichteignung können TN durch die/den KL des Kurses verwiesen werden.
§ 9 KL-Vertretung
Um Ausfalltermine zu vermeiden, sorgt die:der KL im Verhinderungsfalle eigenständig und möglichst rechtzeitig für eine adäquate Vertretung durch eine:n andere:n DHSZ-KL (i.d.R. gleiche Sportart). Dies gilt insbesondere für kurzfristige, eher einmalige Vertretungen. Langfristige:andauernde Vertretungen bitte mit der:dem jeweiligen Sportartverantwortlichen des DHSZ abstimmen. Sollte kurzfristig durch die:den
KL selbst und auch nach Abstimmung mit der:dem Sportartverantwortlichen keine Vertretung gefunden werden, ist die:der KL für die Absage des Kurstermins verantwortlich.
§ 10 Unfälle, Versicherung
Nur Teilnehmende, die Studierende und Beschäftigte der angeschlossenen Hochschulen (ausgenommen Beamte) sind, sind gemäß den Bedingungen der Unfallkasse Sachsen unfallversichert. Externe TN sind nicht versichert.
Einen Unfall muss die:der Verunfallte selbst oder ggf. ein von ihr:ihm Beauftragte:r schnellstens der:dem KL und dem DHSZ melden. Im Falle einer ärztlichen Konsultation ist ein Durchgangsarzt aufzusuchen. Die:der KL ist für das Erfassen des Unfalls (mittels Unfallformular) zuständig. Das Unfallformular auch in Zweifelsfällen ausfüllen und unbedingt durch die:den KL unterschreiben lassen. Das Formular ist durch die:den KL nach dem Ausfüllen per Mail (als Foto/Scan) oder per Briefkasten (Sportstätten ABS, NÖ) ans DHSZ zu senden. Falls per Mail, muss das Original-Dokument innerhalb von drei Tagen beim DHSZ eingereicht werden (durch TN oder KL).
KL sind nur haft-, jedoch nicht unfallversichert. Der Abschluss einer privaten Unfallversicherung wird empfohlen.
Hinweise zum Ablauf einer Hilfeleistung bei Unfall
§ 11 Corona-Schutzmaßnahmen
Alle Sportkurse des DHSZ werden entsprechend den aktuellen Regelungen der Bundesrepublik Deutschland, des Freistaates Sachsen und der TU Dresden durchgeführt. Die Kursleiter:innen sind verpflichtet, sich dazu zu informieren und die notwendigen Maßnahmen durchzuführen.
Arbeitsschutzbelehrung für Kursleiter
Im Vorfeld anschauen
- Wo sich der 1.-Hilfe-Kasten befindet
- wo sich Feuerlöscher und eventuell Brandmeldeknopf befinden
- wo sich Telefon befindet/ eigenes Telefon vorhanden
- Notrufnummern 112 und des TU-Sicherheitsdienstes: 0351/ 463-20000 bzw. Falkenbrunnen: (0*) 0351 463-34515 wissen
- Wo sich die Notausgänge und die Sammelstelle befinden
- Korrekte Adresse der Sportstätte wissen, um sie dem Notruf mitteilen zu können
Verhalten im Falle eines Unfalls/ Brandes
Alarmierung über Handmelder
rote Brandmelder:
- alarmieren sofort die Feuerwehr sowie i.d.R. die Gebäudenutzer über Sirenen oder Sprachdurchsagen.
- Nach Auslösen des Melders zusätzlich immer den Sicherheitsdienst der TU unter dem Hausapparat (HA) 20000 informieren (bzw. 0351/463-20000).
Blaue Handmelder (Hausalarm):
- lösen nur Alarm im Gebäude aus (Hausalarm), der nicht zu einem Alarm bei der Feuerwehr führt.
- Nach Auslösen des Melders zusätzlich immer die 112 und HA 20000 (bzw. 0351/463-20000) anrufen
- stark verqualmte Räume gebückt oder kriechend verlassen
- bei verrauchtem Fluchtweg im Raum bleiben, die Tür schließen und am Fenster bemerkbar machen
Benutzung der Handfeuerlöscher
- Feuerlöscher in die Nähe des Brandherdes bringen: in Windrichtung auf das Feuer zugehen!
- Feuerlöscher senkrecht halten und das Feuer immer von vorn nach hinten und von unten nach oben löschen
Aber: Tropf- und Fließbrände sind von oben nach unten zu löschen! - brennende Flüssigkeiten nicht durch den Löschstrahl auseinandertreiben
- sofern mehrere Feuerlöscher, diese gleichzeitig und nicht nacheinander einsetzen
- Löschreserve behalten und auf eine eventuelle Wiederentzündung achten!
Personenbrand
- Grundsätzlich gilt schnelles Handeln! --> möglichst Handfeuerlöscher benutzen (sofern keine Notduschen vorhanden sind)
- CO2-Löscher sollten nur verwendet werden, wenn kein anderer Löscher (Wasser, Schaum, Pulver) vorhanden ist.
- brennende Person am Davonlaufen hindern und zum Schließen von Augen und Mund auffordern
- eigener Mindestabstand zur brennenden Person 1,5m
- ersten Löschimpuls auf den Oberkörper richten (schützt Hals und Kopf vor hochzündelnden Flammen), anschließend Löschstrahl am Körper weiter nach unten und zu den Seiten führen --> Löschstrahl nie direkt auf das Gesicht richten und nie länger auf einer Stelle des Körpers verweilen (Erfrierungsgefahr!)
Brand- und Rauchschutztüren
- Brand- und Rauchschutztüren sind selbstständig schließende Raumabschlüsse, die in Wänden mit Brandschutzanforderungen eingebaut sind.
- Sie haben die Aufgabe, den Durchtritt von Feuer und/oder Rauch für eine bestimmte Zeit zu verhindern.
- Ihre bestimmungsgemäße Funktion ist daher nur gegeben, wenn sie geschlossen sind. Brandschutztüren dürfen nicht verkeilt, festgebunden oder anderweitig zwanghaft offengehalten werden! Keine Geräte o.ä. davorstellen
- Brandschutztüren moderner Bauart sind in vielen Fällen an einen Rauchmelder gekoppelt.
- Sie verfügen über eine Kombination von Feststellanlage und Türschließer. Löst der Rauchmelder Alarm aus, wird die Tür automatisch geschlossen. Diese Türen dürfen im Normalbetrieb offenbleiben.
- Fluchttüren etc. nicht mit Geräten zustellen, diese müssen frei bleiben!
Sammelstelle am Weberplatz
Im Nachgang
- Meldung des Unfalls an Karola Hartmann (Sicherheitsbeauftragte): bzw. des Brandes an die Brandschutzhelferin Angela Schuster-Jirka: