Aug 23, 2017
project funding for biotechnology & life sciences
Welche Ziele hat die Maßnahme?
Der Freistaat Sachsen beabsichtigt die biotechnologische und lebenswissenschaftliche Forschung an den Hochschulen des Freistaates zu intensivieren. Dazu werden Mittel aus der Titelgruppe 70 des Landeshaushaltes bereit gestellt. In den Jahren 2018 bis 2020 sollen ausgewählte Initiativen gefördert werden, die die strategische Schwerpunktsetzung der TU Dresden in diesen Bereichen stärken.
Was wird gefördert?
- Finanziert werden vorrangig Personal und Sachmittel.
- Pro Vorhaben können max. 250 TEUR p.a. für max. 3 Jahre (2018 -2020) beantragt werden.
Es ist möglich eine Einzelförderung oder eine Förderung im Rahmen einer Kooperation mit Partnern aus der Universität oder einem Partner einer DRESDEN-concept-Einrichtung zu beantragen.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Es muss dargelegt werden, wie sich das Projekt in die Profillinien der Universität einbindet. Darüber hinaus soll erläutert werden, wie der Wissenschaftsstandort Sachsen durch das Projekt nachhaltig gestärkt wird.
- Die antragstellende Person ist Hochschullehrer/in/ der TU Dresden, Postdoc bzw. wissenschaftliche Mitarbeiter/innen der TU Dresden können ebenfalls beantragen wenn die Professur an der das Projekt durchgeführt werden soll den Antrag unterstützt.
- Eine belastbare Nachhaltigkeitsplanung für die Zeit nach 2020 ist vorzulegen.
Falls ein Kooperationsprojekt beantragt wird, muss dargelegt werden, wer welche Kompetenzen einbringt.
Wie läuft das Verfahren?
- Das Verfahren läuft zweistufig. Zunächst sind bis zum 10.09.2017 Projektskizzen (1 bis max. 3 Seiten) an das Dezernat Forschung () der TU Dresden einzureichen.
- Bei Kooperationsprojekten ist eine kurze Stellungnahme der internen/externen Partnern beizufügen.
- Die Projektskizzen werden von einem Gremium unter Leitung des Prorektors Forschung ausgewählt und durch die Universitätsleitung bestätigt.
- Die ausgewählten Projekte erhalten die Aufforderung einen Vollantrag bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) zu stellen. Einreichungsfrist 31.10.2017. Unterstützung für die Vollantragstellung erhalten Sie vom Sachgebiet 5.1 Forschungsförderung.
- Frühestmöglicher Projektstart ist der 01.02.2018. Alle Gelder müssen bis 31.12.2020 abgerechnet sein.
- Es besteht kein Anspruch auf eine Förderung.
Weitere Informationen:
- Das Projekt unterliegt den Regularien der SAB für Forschungsprojekte.
- Am 30.08.2017 um 13:30 Uhr wird es eine TU Dresden interne Informationsveranstaltung zur Ausschreibung in der Graduiertenakademie (Mommsenstraße 7, Raum 3 EG) geben.
- Für die Projektskizzen nehmen Sie bitte folgende Vorlage:
https://tu-dresden.de/forschung/ressourcen/dateien/Skizzenvorlage-TG_70.docx/view
Ansprechpartner:
Project Manager
NameThomas Wagler
Phil, SLK, EW, Wiwi, BIW, Bio, Che, Affiliated Institutes
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Unit 5.1 - Research Promotion
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Visiting address:
Weißbachstraße 7, Top floor, Room 11
01069 Dresden
Head
NameDr. Sacha Hanig
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Unit 5.1 - Research Promotion
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