Binationale Promotion / Cotutelle
Die gemeinsame Promotion mit einer ausländischen Bildungseinrichtung, eine sogenannte binationale Promotion oder Cotutelle, ist an allen Fakultäten der TU Dresden grundsätzlich möglich. Dabei wird dem/der Doktorand/in ein Doktortitel von zwei Universitäten aus unterschiedlichen Ländern gemeinsam verliehen.
Voraussetzung für eine binationale Promotion ist die Bereitschaft jeweils eines/r Hochschullehrer/in an der TU Dresden und der entsprechenden Partnerhochschule, eine solche binationale Promotion zu betreuen, sowie ein Kooperationsvertrag zwischen den betreffenden Hochschulen, der die Details des Promotionsverfahrens, der Zuständigkeiten und der Abläufe regelt.
Folgende Vorteile bietet die binationale Promotion:
- wissenschaftliche Anbindung in zwei Ländern,
- bessere Realisierung eines binational ausgerichteten Forschungsthemas,
- evtl. Vorteile beim späteren Berufseinstieg im Partnerland
… und folgende Dinge gilt es zu beachten:
- hoher bürokratischer Aufwand bei einer binationalen Individualpromotion,
- Mehrkosten durch Auslandsaufenthalte und Reisen,
- mitunter längere Promotionszeiten.
Beratung und Informationen zu binationalen Promotionsvorhaben bietet die Graduiertenakademie der TU Dresden.
Die Anbahnung, Durchführung und der Abschluss einer binationalen Promotion bedürfen zusätzlicher Regelungen und erfordern zahlreiche Abstimmungen aller beteiligten Akteur:innen.
Damit dieser Prozess transparent und effizient abläuft, wurden alle notwendigen Schritte in der folgenden Handreichung zusammengefasst: „Binationale Promotionsverfahren an der TU Dresden: Handreichung zur Anbahnung und Durchführung“.