12.01.2017
Erasmus+ Leitaktion 3: Neuer Aufruf für Europäische zukunftsweisende Kooperationsprojekte
Die Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur (EACEA) hat einen neuen Aufruf zur Einreichung von Projektvorschlägen für zukunftsweisende Kooperationsprojekte auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung veröffentlicht.
Zukunftsweisende Kooperationsprojekte sind eine von drei Leitlinien der Erasmus+ Leitaktion 3, unter welcher unterschiedliche Projektaufrufe veröffentlicht werden.
Zukunftsweisende Kooperationsprojekte sind transnationale Kooperationsprojekte, die auf die Ermittlung, Prüfung, Entwicklung oder Bewertung neuer innovativer Politikansätze abzielen, die das Potenzial aufweisen, sich zu etablieren und einen Beitrag zur Verbesserung der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung leisten. Die Projekte sollten detaillierte Kenntnisse über Zielgruppen und Umstände in den Bereichen Lernen, Unterricht oder Ausbildung sowie wirksame Methoden und Instrumente bereitstellen, die zur Entwicklung von Strategien sowie von Schlussfolgerungen beitragen, die für politische Entscheidungsträger in der allgemeinen und beruflichen Bildung auf allen Ebenen von Belang sind.
Sie sollten daher von wichtigen Akteuren geleitet und durchgeführt werden, die sich durch nachgewiesene exzellente Kenntnisse auf dem aktuellen Stand des Wissens, die Fähigkeit, Innovationen zu schaffen oder durch ihre Tätigkeiten eine systemische Wirkung zu erreichen, sowie das Potenzial auszeichnen, Anstöße für die politische Agenda auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung zu geben.
Die im Rahmen dieser Aufforderung eingereichten Vorschläge müssen eine der folgenden fünf Prioritäten zum Gegenstand haben:
- Erwerb von Grundqualifikationen durch gering qualifizierte Erwachsene;
- Förderung von leistungsbasierten Ansätzen in der Berufsbildung;
- Förderung innovativer Technologie im Bereich der Laufbahnberatung;
- Professionalisierung des Personals (Schulbildung, einschließlich frühkindlicher Bildung, Betreuung und Erziehung);
- Erreichung der Ziele der erneuerten EU-Strategie für die Hochschulbildung
Im Rahmen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen werden unter anderem die folgenden Aktivitäten gefördert (nicht erschöpfende Aufstellung):
- Analysen, Studien, Bestandsaufnahmen;
- Forschungstätigkeiten;
- Ausbildungsmaßnahmen;
- Erarbeitung von Berichten, Projektschlussfolgerungen, Empfehlungen für die Politik;
- Workshops;
- Konferenzen/Seminare;
- Tests und Bewertungen innovativer Ansätze an der Basis;
- Aktionen zur Sensibilisierung und Verbreitung;
- Maßnahmen, die auf die Schaffung und Verbesserung von Netzwerken und den Austausch bewährter Verfahren zielen;
- Entwicklung von IKT-Tools (Software, Plattformen, Apps, usw.) oder Lernressourcen;
- Entwicklung sonstiger intellektueller Ergebnisse.
Förderbedingungen:
Partnerschaft/Konsortium: mind. drei Organisationen aus drei verschiedenen Programmländern
Projektdauer: 24-36 Monate
Projektstart: 1. November 2017, 1. Dezember 2017 oder 1. Januar 2018
Insgesamt stehen für die Finanzierung von Projekten im Rahmen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen 8 000 000 EUR zur Verfügung. Der Finanzbeitrag der Europäischen Union ist auf höchstens 75 % der förderfähigen Gesamtprojektkosten beschränkt. Die Finanzhilfe für ein Projekt beläuft sich auf höchstens 500 000 EUR.
Die Anträge sind bis spätestens zum 14. März 2017 -12.00 Uhr mittags (MEZ) einzureichen.
Der Leitfaden für Antragsteller und die vollständigen Antragsunterlagen stehen auf folgender Website zur Verfügung: https://eacea.ec.europa.eu/erasmus-plus/funding/forward-looking-cooperation-projects-2017-eacea412016_en
Ansprechpartner am EPC